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Mittwoch, 5. Mai 2021

Ständiger Ausbau am Rohrspitz: Salzmanns Salami-Taktik


Vergleich 1950 - 2006 Vergleich 1950 - 2006


1957 beschloss die Vorarlberger Landesregierung, keine weitere Ausnahmegenehmigungen für Bauten im Naturschutzgebiet Rheindelta mehr auszustellen. Dennoch wurden der Familie Salzmann in den letzten 30 Jahren mehr als 80 Bauanträgeinmitten des gut 70 Jahre alten Naturschutzgebiet genehmigt.

Der nächste Ausbauplan am Rohrspitz 2014


Neubau Bildmontage 2014 Neubau Bildmontage 2014

Nachdem das 
Ausbauvorhaben von 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war, 
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung. 

>> BH-Kundmachung zum Antrag

Um einen Eindruck von deren Auswirkungen zu bekommen, haben wir eine Ansicht erstellt, deren Größenverhältnisse die Darstellung des Bauvorhabens in der Natur im Rahmen der Verhandlung am 30.06.2014 wiedergeben. 

>> bautechnischen Unterlagen

Die im Bestand sichtbaren Bäume müssten entfernt werden, um einer Tiefgarage Platz zu machen, die deutlich größer als das oberirdische Gebäude ist.
Offensichtlich ist das neue Gebäude wesentlich größer als der bestehende “Kiosk”,inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes(!), mit 3 Wohnungen im Obergeschoss, während das alte Restaurant incl. Wohnungen und Büros bestehen bliebe.
Die oberirdischen Parkplätze würden bis auf einen schmalen Streifen am äußersten westlichen Ende der Anlagen in Campingflächen umgewandelt. Das bedeutet eine Vergrößerung des Camping um 2650 m².

Diese Anlage steht mitten im wertvollsten Naturschutzgebiet und ist im ganzen Rheindelta das einzige Wohngebäude direkt am See. Hier strengere Maßstäbe anzulegen als woanders, ist keine Schikane, sondern ergibt sich eben aus dieser einzigartigen Situation.

Neubau

Länge 35,20 m (+ 22m im Vergleich zum Kiosk)
Breite 13,80 m (+0,7m im Vergleich zum Kiosk)
Höhe (gemessen ab Oberkante Asphalt Südost, Keller und Parkgarage bleiben also unberücksichtigt): 10,25 m (etwa 200% der Kiosk-Höhe)

Untergeschoss: Technik und Lagerräume für den Gastbetrieb
Erdgeschoss: 27 Dusch-WC Kabinen, WC-Anlagen, getrennt für Damen und Herren, ein Abwasch/Wäscheraum, sowie zusätzliche WC-Anlagen für Damen und Herren getrennt und ein Lagerraum für die Küche mit Kühlzellen
1. Obergeschoss:SB-Restaurant* mit einer Fläche von 240 m² mit ca 32 Sitzplätzen im Innenbereich und einer Terrasse mit ca 128 Sitzplätzen im Außenbereich, Bar/Kiosk mit einer Fläche von ca 46 m² und 21 Sitzplätzen im Innenbereich sowie ca 48 Sitzplätzen im Außenbereich, 
Rezeption mit einer Fläche von 23,72 m², Büroräumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von 78,38 m² (inkl WC Raum) und weiters WC-Räumlichkeiten für die Gastronomie, getrennt für Damen und Herren, sowie eine Küche mit einer Fläche von 58,06 m²
2. Obergeschoss: zwei Wohnungen (Nutzfläche 116,02m² und 83,65m²) sowie weitere Büroräumlichkeiten (mit Terassen!) mit einer Fläche von 59,62 m² 
Die Wohnung auf der Südostseite mit einer Größe von insgesamt 116,02 m² ist für die Eigentümerfamilie als Privatwohnung vorgesehen – unseres Wissen die einzige Privatwohnung im Naturschutzgebiet am Bodensee
die Wohnung auf der Westseite mit einer Nutzfläche von 83,65 m² wird als Dienstwohnung (Camping-, Hafenwart etc) verwendet. Auch diese Dienstwohnungen sind schwer zu rechtfertigen. Wieso kann der Hafenwart nicht wie jeder andere zur Arbeit fahren und wieder Heim? Oder: wieso darf nur er bleiben? In der Hafen- und Campinganlage Salzmann sind aktuell im Winterhalbjahr 16 und im Sommer 44 Personen beschäftigt.
Die "Büros" sind wie Wohnungen ausgestattet - incl. Terassen. Der Architekt hat sich wohl beim Gespräch vorort sogar verplappert und selbst von Wohnungen gesprochen. 
Offenbar ist also doch ein kleiner Hotelbetrieb oder zumindest die Unterbringung auserwählter VIPs vorgesehen.

*Die Betriebszeiten des neuen SB-Restaurants bzw des neuen Kiosk sind täglich von 08:00 Uhr bis längstens 01:00 Uhr. (ACHTUNG! > siehe GEWERBERECHT)

PKW-Tiefgarage und Außenstellplätze

eingeschossige Tiefgarage mit fünf Abschnitten und mit insgesamt 166 PKW- Stellplätzen
Oberirdisch wäre ein Teil der Tiefgarage, im Wesentlichen die Einhausung des Ein- und Ausfahrtsbereiches erkennbar sein.
Neben der in Nord-Südrichtung verlaufenden überdachten zweispurigen Ein- und Ausfahrtsrampe ist - baulich getrennt - ein überdachter Müll-Lagerbereich mit ca 116 m² sowie ein dreiseitig umschlossener Fahrradraum mit einer Größe von 48,43 m² geplant.
Im nordwestlichen Bereich der Tiefgarage würde ein Lagerraum mit einer Größe von 129,32 m⊃ und ein Technikraum mit einer Größe von 72,93 m² eingerichtet.
Die Tiefgarage wäre über insgesamt vier Stiegenauf- bzw -abgänge zugänglich.
Neben den 166 PKW-Einstellplätzen in der Tiefgarage sollen im Bereich des dzt bestehenden Parkplatzes südlich des Restaurantgebäudes 19 PKW-Parkplätze für Bedienstete, 3 Behinderten-Parkplätze und 2 Reisebusparkplätze eingerichtet werden.
auf GST-NR 474/1 GB Fußach bleiben 71 Stellplätze
Nördlich des bestehenden Restaurants und des Neubaus würden im Bereich des Polderdammes ca 130 Fahrradabstellplätze eingerichtet.

Campingplatz

133 Dauerstellplätze (Dauercamping ist lt. Camping-VO, die u.a. Verkehrstaugliche Vehikel vorsieht, illegal
und 36 Tagescampingplätzen, befindlich auf den GST-NRn 469, 470, 473, 475/3 und 1747/1. 
Das entspricht einer Vergrößerung um 2.650 m². Eine entsprechende Umwidmung durch die Gemeinde Fußach erfolgte bereits 2012.

Wohin mit dem Tiefgaragen-Aushub vom Rohrspitz?

 Bei der Erstellung der geplanten Tiefgarage würden ca. 21.000 Kubikmeter Aushub anfallen. Aber wohin damit? 


Am kostenintensivsten für alle Beteiligten wäre der Abtransport durchs Naturschutzgebiet. Deshalb schlägt die Salzmann GmbH und ihr Architekt Jürgen Hagspiel folgende Alternativen vor: 

Hier der Originaltext

1.) Aufschüttung mehrerer kleiner Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne. Im Gegenzug dafür will Günther Salzmann die Bewilligung von weiteren 30 Campingplätzen.

2.) seeseitige Verbreiterung des Polderdamms im Nahebereich des Restaurants auf eine Breite von ca. 15m.

3.) "Verklappung" des Materials im Bodensee.

Baubewilligungen am Rohrspitz: Amtsmissbrauch durch die BH Bregenz

 Das im Auftrag der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der BH Bregenz von Dr. Bieringer erstellte Gegengutachten stellt die billigen Tricks der Behörden bloß und zeigt massive Verfahrensfehler auf.

hier das gesamte Gegengutachten zum Download als pdf

Einige Zitate aus dem Gegengutachten:

öffentliches Interesse

„Das öffentliche Interesse am Schutz des Gebiets ist bereits durch die Ausweisung als Schutzgebiet nach der FFH- und der VS-Richtlinie hinreichend dokumentiert.“ (S. 21)

„Die Tatsache alleine, dass andere öffentliche Interessen vorliegen, bedeutet noch nicht, dass diese das öffentliche Interesse am Naturschutz überwiegen.“ (S. 14)

 Verschlechterungsverbot

„Tatsächlich ist es seit dem EU-Beitritt (1995) zu einer Verschlechterung des Gebietes gekommen, die insgesamt zweifellos das Maß einer erheblichen Beeinträchtigung überschreitet. „ (S. 17)

 „Aufgrund der bestehenden erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets ist jede weitere Beeinträchtigung automatisch kumulativ erheblich.“ (S. 18)

Amtsmissbrauch

„Ein Teil der nachweislich erfolgten Beeinträchtigung (d) resultiert also aus rechtswidrigen Bewilligungen durch die zuständigen Behörden vor Ausweisung des Natura 2000-Gebiets. Ein anderer Teil resultiert aus der Tatsache, dass das Land Vorarlberg seine Verpflichtungen aus Art 6 Abs 2 der FFH-Richtlinie offenbar nicht erfüllt und Nutzungen, denen nicht die Eigenschaft von Plänen oder Projekten zukommt, nicht gesteuert hat.“ (S. 17)

 „Da die Naturschutzbehörden ihren Verpflichtungen aus der VS- und der FFH-Richtlinie nicht nachgekommen sind, sondern im Gegenteil eine erhebliche Verschlechterung des Gebiets zugelassen und keine geeigneten Gegenmaßnahmen gesetzt haben, besteht bis zum Erreichen wenigstens der Bestandszahlen bzw. Erhaltungszustände des Jahres 1995 kein Spielraum für weitere touristische oder sonstige das Gebiet beeinträchtigende Vorhaben.„ (S. 18)

„Die Feststellung der Behörde, dass es sich bei der Bauphase um die ökologisch gesehen vergleichsweise unsensiblere Jahreszeit handle, ist unrichtig. […] Während […] die Monate Juni bis August keineswegs die ökologisch sensibelste Zeit umfassen, handelt es sich zweifellos um die touristisch lukrativste Phase. Der Bauzeitplan folgt somit erkennbar nicht ökologischen, sondern wirtschaftlichen Erwägungen. „(S. 19 ff)

„Die Lenkung und Konzentration der Besucher in einem Schutzgebiet ist […] eine hoheitliche Aufgabe, die nicht auf einen Gewerbebetrieb abgewälzt werden kann.„ (S. 23)

„Sollte aufgrund der derzeitige Ausgestaltung des Parkplatzes ein relevantes Risiko von wassergefährdenden Unfällen durch Treibstoff- und Schmierölaustritte im Freien bestehen, wie die Behörde unterstellt, so sollten umgehend und unabhängig vom gegenständlichen Verfahren entsprechende Vorkehrungen veranlasst werden. Erforderlichenfalls muss die weitere Benützung des Parkplatzes untersagt werden. „ (S. 24)

Dienstag, 23. März 2021

"Verabreichungsplätze"* der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz

* gem. protokollierter Absprache im Zuge der Vergabe eines Gewerbescheins für Gastronomie am Rohrspitz 1985 umfasst der Terminus "Verabreichungsplätze" die Summe aller Steh- und Sitzplätzen im Außen- und Innenbereich der Anlagen 

Im Naturschutzgebiet Rheindelta dürfen eig. seit 1952 keine baulichen Erweiterungen mehr durchgeführt werden. Lt. Verordnungstext darf nur Bestand erhalten werden. 

Die BH Bregenz weigert sich allerdings bis heute (Stand März 2021) die Bestandsdaten der Salzmann Yachting GmbH öffentlich zu machen. Ihre in Genehmigungen dargestellten Zahlen sind inkonsistent. 

lt. BH bewilligt seit 1985: 390, davon 250 im Außenbereich, 140 innen**

** lt. Lärmgutachter Gehrer haben bei Einhaltung der Brandschutzrichtlinien im Innenbereich aber gar keine 140 Personen Platz.

real genutzt gem. Zählung 2016: 330*** 

*** man habe sich mit Lufbildern beholfen; 

So seriös arbeiten unsere Behörden also beim angeblich landesweit am strengsten geprüften Betrieb in ganz Vorarlberg. 

Freitag, 1. Februar 2019

Camping und der neue Stil


Recht hat der Politik zu folgen, und die Politik der Wirtschaft. Das ist Neoliberalismus. Und im Prinzip nicht neu. 
Neu ist das Tempo und die dreiste Offenheit mit der dieses Prinzip angewendet wird. Auch in Vorarlberg. 
Seit Jahren weist die Plattform Unser Rohrspitz auf Verfahrensmängel und Missstände im Zusammenhang mit 
dem Ausbau der Betriebe der Salzmann GmbH und entsprechenden Bewilligungen (bzw. deren Fehlen) seitens der 
BH Bregenz hin. In einem funktionierenden Rechtsstaat und gem. dem Prinzip der Gewaltenteilung wäre das ein Anlass, 
diese Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Berichtigung zu setzen. 
Jeder Autofahrer, jeder Steuerzahler weiß, dass dieses Prinzip in bestimmten Punkten auch einwandfrei und gnadenlos funktioniert. 
Aber nicht so am Rohrspitz. Anstatt die Missstände auf dem Campingplatz zu ändern, ändert man einfach das Gesetz - und zwar, auch das ist neu, nicht mit der Hilfe von Fachleuten aus Justiz, Raumplanung und Naturschutz, der in aller Regel von Camping tangiert wird, sondern mit der wohlfeilen „Unterstützung“ der Wirtschaftskammer. 
Das ist der neue Stil. Und entscheidend dafür ist nicht der Aufstieg 
der FPÖ, sondern die Fortsetzung des hohlen „Pragmatismus“ der ÖVP, bei dem die FPÖ jetzt mitnaschen darf. Mit funktionierender Demokratie und Gewaltenteilung hat das alles längst nichts mehr zu tun. Und dafür ist jeder einzelne ÖVP-ler mitverantwortlich. 

Mittwoch, 27. Juni 2018

Debatte zum Rohrspitz: Naherholung vs. Naturschutz?

Was ist Naherholung? Und was ist Journalismus? Beide Fragen bilden eine klaffende Untiefe angesichts des jüngsten Artikel der Kronenzeitung zum universellen Konflikt zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Denn darum geht es in Wirklichkeit am Rohrspitz. 

Der unermüdliche Bauwerber Günther Salzmann offenbart das selbst am besten, wenn er erzählt, er habe „freiwillig“ den Badestrand verkleinert. 
Den Badestrand verkleinert? Im Dienste der Naherholung? Wann haben Journalisten aufgehört kritisch zu denken? 

Günther Salzmann und Harald Küng verschweigen uns, dass die Verkleinerung des Badestrands ein überaus unsauberer Deal mit den Behörden war, der zugunsten einer erheblichen Vergrößerung der Hafenanlage erfolgte. 
Sie verschweigen uns auch, dass dem umtriebigen Unternehmer Salzmann die kaum ergiebigen Badegäste seit Jahren ein Dorn im Auge sind und bei jeder Gelegenheit im 
Tausch für lukrativere Einnahmequellen zur Disposition stehen. 
Nicht die Naherholung ist hier im Konflikt mit dem Naturschutz, sondern ein Unternehmen, das auf maximalen Ertrag abzielt. Der eigentliche Konflikt besteht 
zwischen der begrenzten Ressource Natur und einem Wirtschaftssystem, das nach wie vor auf Expansion aufbaut.   
Und die Lösung dieses Konflikts scheitert an Politikern, Beamten; Unternehmern und Journalisten, die diese Thematik nicht einmal ansatzweise überschauen, 
nicht am Naturschutz selbst, der, im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Ambitionen, ein öffentliches Interesse per se darstellt. 

Freitag, 5. August 2016

Naturschutzgebiet Rheindelta: Bauverbot seit 1942

Am 1. September 1942 verlautbarte das Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol u. Vorarlberg die Ausrufung des ersten Naturschutzgebietes Vorarlberg. 

§ 2. "Das sichergestellte Naturschutzgebiet umfaßt einschließlich der in Schutz genommenen Wasserflächen des Bodensees ein Gebiet von 14 km² in der Gemeinde Rheinau* , und zwar alle Grundparzellen, welche nördlich der nachstehend beschriebenen Grenze gelegen sind, insofern dieselben nicht die Wasserflächen des Bodensees betreffen, sowie diese Wasserfläche bis zu einer Entfernung von 1 km vom Seeufer.
Die Grenze verläuft längs des geplanten Polderdammes, bzw. der Reichsstraße Nr. 12. […]"


*Rheinau: historische Gemeinde 1938–46, umfasste Fußach, Gaißau, Höchst

nsg-rheinau-1942Ungefährer Verlauf des Naturschutzgebietes Rheinau 1942 anhand eines Luftbilds aus den 1930ern

Schon damals galt für alle Vorarlberger und Tiroler Seen die sog. Seeuferschutzverordnung, die 1949 in die Vorarlberger Landesgesetzgebung aufgenommen wurde:

„Innerhalb dieses Gebietes ist es verboten, das Landschaftsbild zu verändern, neue Entwässerungsanlagen, Badehütten und Weganlagen zu errichten, landwirtschaftliche Nutzung einschließlich des Rohrschnittes und der Viehweide in einem größeren als dem bisherigen Umfange auszuüben und Holzschlägerungen (außer im Rheinholz) durchzuführen.“
Hütten 1950er
Auf einem Luftbild des Areals aus den 1950er-Jahren sehen wir etwa auf den Flächen des heutigen Salzmann Restaurants und Kiosk zwei kleine Holzhütten außerhalb der Schutzzone. 

Ein Luftbild aus den 1950ern zeigt das Uferglände noch unberührt. Das bedeutet, dass die gesamte Hafenanlage nach 1950 angelegt wurde, und somit gegen bereits geltende Verbote verstieß. 
Der Nutzungsdruck in der Region stieg nach dem Krieg rasant. Um weitere Baumaßnahmen endgültig abzustellen, beschloss die Landesregierung 1957, im Rheindelta keine weiteren Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen.

Dennoch erfolgte am Rohrspitz durch die Errichtung einer Hafenanlage ein massiver Eingriff in das Naturschutzgebiet. In den 1970ern verfügt die Familie Salzmann bereits über eine stattliche Hafenanlage mit Camping. An die Stelle der zwei Hütten trat landseitig des Polderdammes ein seit 1965 konzessioniertes "Campingrestaurant".
Rohrspitz 1970er
Ein Bild aus den 1970ern zeigt den massiven Eingriff in das geschützte Ufer. Landseitig des Polderdamms ist ein Campingplatz mit Restaurant entstanden.

1976 trat die Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheindelta in Kraft. Nunmehr liegt auch das Gebiet landseitig des Polderdammes im Naturschutzgebiet. 
Gem. §4 Abs (1) ist es verboten: 

"a) Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Autoabstellplätze, Ankündigungen und Werbeanlagen, Freileitungen oder Einfriedungen, ausgenommen ortsübliche Weidezäune, zu errichten oder zu ändern,
b) Materialien zu lagern oder abzulagern, ausgenommen kurzfristige Lagerungen im Zuge der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Bodenbestandteile wegzunehmen oder sonst Geländeveränderungen vorzunehmen."


Abs (2) besagt: "Rechtmäßig bestehende Anlagen dürfen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, dem bewilligten Verwendungszweck entsprechend benützt oder betrieben und instandgehalten werden."

Dessen ungeachtet baut die Familie Salzmann 1977/78 ihr neues, wesentlich größeres Restaurant. Sämtliche Konzessionen, auch die für den Betrieb des Kiosk, gehen auf den Neubau über. 
Es ist davon auszugehen, dass schon hier eine Ausnahmegenehmigung im Sinne einer "Instandhaltung" des alten Kiosk erteilt wurde – einer "Instandhaltung" mit erheblicher Ausweitung, die notwendigerweise den Abriss des alten Kiosk verlangt hätte. Dieser Abriss ist nie erfolgt. Stattdessen soll derselbe Kiosk jetzt nochmal "instandgehalten" werden, um den bereits damals mehr als verdoppelten Betrieb zu vervierfachen!
1982 wird das Gebiet zur Schutzgebiet gem. Ramsar-Konvention für Feuchtgebiete ernannt.
Die Erweiterungen des Betriebs am Rohrspitz schreitet dennoch munter fort.

Rohrspitz 1990er
Ein Bild aus den 1990ern zeigt, wie die Anlagen mittlerweile gewachsen sind. Im Hafen haben ca. 130 Boote platz. Westlich des alten Kiosk steht ein erheblich größeres Restaurant.

1984 verweigerte die BH-Bregenz dem Yachtclub Wetterwinkel in Gaißau die Genehmigunge weiterer 3 Bootsplätze mit der aussage, 30 Bootsplätze seien bereits "das Maximum des Verträglichen." (Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen) Zeitgleich gibt es am Rohrspitz bereits mind. 130 Bootsplätze. Und wenige Jahre später erteilt dieselbe Behörde unter denselben Bedingungen der Salzmann GmbH. die Genehmigung für einen Hafenausbau auf 191 Bootsplätze. Den Aushub darf der Bauwerber trotz Verbot gem. NaturschutzVO §4 (1) b) (siehe oben) beidseitig der Anlage aufschütten, um ein neues Ufer zu formen. 
Rohrspitz 2001
Luftbild von 2001: Mit dem Hafenausbau in den 1990ern hat erneut ein massiver Eingriff in das Ufergelände stattgefunden

Außerdem verlangt der neue Chef der Anlagen, Sohn Günther Salzmann, als "Gegenleistung" für die behördliche Auflage, die Parkplätze zu bewirtschaften, 
dass er die Dauercampinganlage auch im Winter nicht mehr räumen muss. 
1995 wird das Gebiet zum Natura 2000 Gebiet nominiert. 2003 kann sich das Land Vorarlberg auf Drängen von Bund und EU schließlich dazu durchringen, diese Nominierung rechtlich umzusetzen. 
Mit einer weiteren großen Hafenerweiterung 2006 reicht die Anlage nunmehr bereits in öffentliches Gewässer und muss für den Zugang zum Hafen Ost ein Landesgrundstück nutzen. Bei dem Deal wird ein "Umkehrplatz" für das Partyschiff Elisa gebaut, diverse Bootsplätze vergrößert und 3 Plätze aufgelassen. 

Neuer Stand:
- ca. 17.000 m² Camping, mit 171 Campingplätzen, davon 133 Dauercamping 
- ca. 18.000 m² Hafen für 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem Ausländeranteil von 30%
- ca. 7.000 m² für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" auf ca. 1.360 m² in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen


Zugriff auf Bundes- und Landesflächen:
Nachdem die Salzmann GmbH. die eigenen Flächen ausgereizt hatte, begann man, den Betrieb auf öffentliche Flächen auszudehnen. Der sog. "Umkehrplatz" Elisa (der regelm. widerrechtlich als Anliege- und Verkaufsfläche missbraucht wird) liegt in öffentlichem Gewässer, die östliche Zufahrt zu den Hafenanlagen auf Landesflächen. Zur Erweiterung der Parkflächen im Südwesten der Anlage wurden fremde Privatflächen hinzugepachtet. All dies belastet öffentliche Naturschutzflächen zugunsten einer privaten Nutzung und steht zudem im Widerspruch zum Verbot der Erweiterung von Anlagen im Naturschutzgebiet. 


 Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Der Umkehrplatz Elisa und die Hafenzufahrt Ost liegen mittlerweile auf öffentlichem Grund.

Rohrspitz 2009
2015: Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Das Dauercamping bleibt auf den gesamten Flächen auch im Winter bestehen. Der Umkehrplatz Elisa, die Hafenzufahrt Ost und der Großteil der Parkplätze liegen mittlerweile auf fremden Grundstücken.

All dies war möglich, obwohl seit 1942 entsprechende Verbote bestehen und - gottseidank - auch für alle anderen gelten. Sonst wäre mittlerweile der gesamte Rohrspitz so verbaut wie die Flächen um die Grundstücke der Familie Salzmann:

- ca. 920 mfür 171 Campingplätze, davon 133 Dauercampingplätze 
 ca. 760 mfür 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem (theoretisch) maximalen Ausländeranteil von 30% (faktisch überwiegen längst Schweizer und Liechtensteiner)
- ca. 470  m2 für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen















Sonntag, 24. Juli 2016

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Freitag, 22. Juli 2016

Es reicht!


Die Sendung „Neues bei Neustädter“ zum Thema Bauvorhaben der Salzmann GmbH hat wieder gezeigt, da prallen unterschiedliche Weltanschauungen aufeinander. Unterschiedlicher Meinung darf man in einer Demokratie immer sein, wie aber manche Befürworter dieses Vorhabens ihre Meinung vertreten, ist erschreckend. Ein Anrufer möchte diesen „Grünen“ einen roten Punkt auf die Stirne verpassen, (tätowieren?) um sie als Gegner des Bauprojektes zu markieren, damit man sie vom Naturschutzgebiet aussperren kann! Kommt einem irgendwie bekannt vor, diese Geisteshaltung… Wenn man sich darauf einlässt, bestimmte Foren zu diesem Thema zu lesen, dann wendet man sich rasch angewidert vom  tiefen Niveau und Stil vieler hasserfüllter Beiträge ab, die  in der Anonymität so mutig daherkommen. Man kann ja der Meinung des Fußacher Bürgermeisters Blum sein, Bauprojekte beleben die Wirtschaft, machen alles schöner und eine Tiefgarage im Natura 2000 Gebiet schafft mehr Grün. In diesem Naturschutzgebiet gibt es aber eine Verordnung, die Bauprojekte außer ortsüblicher Weidezäune verbietet, und daran hat sich auch ein blauer Bürgermeister zu halten. Die Salamitaktik eines Unternehmers wurde leider auf Kosten des Naturschutzes von den Behörden jahrzehntelang durch Ignoranz, Rechtsbeugung und Schlamperei nicht nur geduldet, sondern aktiv unterstützt. Es ist genug, es reicht.

Mag. Franz Ströhle

Miese Deals am Rohrspitz: Ausbau gegen "Ufersanierung"

Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Zuge einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 


„Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll.“*


Das ist in der Tat eine gute Frage! Eine von vielen...


*Auszug aus einer uns vorliegenden internen Email der BH-Bregenz vom 17. Juni 2008

Dauerhafte Verschlechterung durch Salzmann GmbH.

Wenn die BH Bregenz endlich ihrer Pflicht nachkäme, die Erhebung der kumulativen Wirkung aller gerade-noch-Genehmigungen am Rohrspitz vorzunehmen, wäre jede weitere betriebliche Ausdehnung hinfällig.


Denn der Naturschutzamtssachverständige der BH Bregenz, Hellfried Niederl hält in einer Stellungnahme aus dem April 2015 fest dass "störungs- empfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden.“

Es liegen also bereits dauerhafte Verschlechterungen am Rohrspitz vor! Und die sind in einem Natura 2000 Gebiet VERBOTEN.