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Mittwoch, 5. Mai 2021

VN-Gastkommentar vom 17.05.2011 von Bundesrat Jürgen Weiss

Bundesrat Jürgen Weiss
    Gutes Gewissen?

    Dass der Betreiber der umstrittenen Baumaßnahmen am Rohrspitz die              von der Landesregierung festgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung in Wien bekämpfen will, ist kein Zeichen eines guten Gewissens. Wenn das Vorhaben tatsächlich so umweltverträglich ist wie behauptet, müsste man sich vor einer solchen Prüfung nicht fürchten. Sie sollte im Gegenteil sogar im Interesse des Betreibers liegen, weil damit weitere Ungewissheiten vermieden werden können. 


Dass die Hafenanlage und das Restaurant in die Jahre gekommen sind und eine Verbesserung der Situation geboten ist, liegt auf der Hand. Das gälte allerdings auch für die verschämt als Dauercampingplatz bezeichnete Wohnwagensiedlung. Sie ist wesentlich landschaftsfremder als der Hafen, der teilweise in einer Tiefgarage für Boote versteckt werden soll, und könnte eine bessere Gestaltung durchaus vertragen. Ein besonders kritischer Punkt ist wohl die Absicht, am Rohrspitz ein 24-Betten-Hotel bauen zu wollen. Ob so etwas wirtschaftlich ist, muss der Betreiber selbst wissen. Für die Öffentlichkeit bedeutsam ist allerdings die Frage, welche Folgen die Unwirtschaftlichkeit hätte: Die Stilllegung des Hotels oder letztlich doch einmal die Notwendigkeit einer Vergrößerung zum Schutz der vorgenommenen Investitionen?

In früheren Zeiten war das Rheindelta allerdings schon wesentlich größeren Gefahren ausgesetzt. Erst 1979 hat sich die Bodenseekonferenz endgültig von dem seit Jahrzehnten verfolgten Vorhaben verabschiedet, den Rhein von Basel bis in den Bodensee für den Güterverkehr nutzbar zu machen. Das damit verbundene Hafenprojekt hätte aus dem Rheindelta einen Güterumschlagplatz mit eigenem Bahnhof und angeschlossener Industriezone gemacht. Nach den damaligen Plänen wären dafür 170 Hektar benötigt worden. 
Gleichzeitig gab es in den Sechzigerjahren ernsthafte Pläne, im Rheindelta einen Flughafen zu bauen, für den vom Land sogar eine eigene - erst 1982 wieder aufgelöste - Flughafen-Studiengesellschaft gegründet und vom Verkehrsministerium bereits ein Behördernverfahren durchgeführt wurde. 

Wegen des Widerstandes der Gemeinden und der zunehmenden Sensibilität für die Umwelt wurden diese Pläne damals fallen gelassen, und aus dem Rheindelta wurde ein Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Mit viel Mühe ist es schließlich gelungen, die Bewirtschaftungsinteressen der Grundbesitzer, die Freizeitnutzung für die Bevölkerung und den Naturschutz miteinander zu versöhnen. Dass die EU beim Schutz von Natura-2000-Gebieten nicht mit sich spaßen lässt, ist auch in Vorarlberg bekannt geworden. Daher war es eine kluge Entscheidung des Landes, eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung als notwendig anzusehen. Es ist zu hoffen, dass bei diesem umstrittenen Vorhaben im Interesse des Landschaftsschutzes noch weitere dieser Art folgen werden.

Ständiger Ausbau am Rohrspitz: Salzmanns Salami-Taktik


Vergleich 1950 - 2006 Vergleich 1950 - 2006


1957 beschloss die Vorarlberger Landesregierung, keine weitere Ausnahmegenehmigungen für Bauten im Naturschutzgebiet Rheindelta mehr auszustellen. Dennoch wurden der Familie Salzmann in den letzten 30 Jahren mehr als 80 Bauanträgeinmitten des gut 70 Jahre alten Naturschutzgebiet genehmigt.

Der nächste Ausbauplan am Rohrspitz 2014


Neubau Bildmontage 2014 Neubau Bildmontage 2014

Nachdem das 
Ausbauvorhaben von 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war, 
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung. 

>> BH-Kundmachung zum Antrag

Um einen Eindruck von deren Auswirkungen zu bekommen, haben wir eine Ansicht erstellt, deren Größenverhältnisse die Darstellung des Bauvorhabens in der Natur im Rahmen der Verhandlung am 30.06.2014 wiedergeben. 

>> bautechnischen Unterlagen

Die im Bestand sichtbaren Bäume müssten entfernt werden, um einer Tiefgarage Platz zu machen, die deutlich größer als das oberirdische Gebäude ist.
Offensichtlich ist das neue Gebäude wesentlich größer als der bestehende “Kiosk”,inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes(!), mit 3 Wohnungen im Obergeschoss, während das alte Restaurant incl. Wohnungen und Büros bestehen bliebe.
Die oberirdischen Parkplätze würden bis auf einen schmalen Streifen am äußersten westlichen Ende der Anlagen in Campingflächen umgewandelt. Das bedeutet eine Vergrößerung des Camping um 2650 m².

Diese Anlage steht mitten im wertvollsten Naturschutzgebiet und ist im ganzen Rheindelta das einzige Wohngebäude direkt am See. Hier strengere Maßstäbe anzulegen als woanders, ist keine Schikane, sondern ergibt sich eben aus dieser einzigartigen Situation.

Neubau

Länge 35,20 m (+ 22m im Vergleich zum Kiosk)
Breite 13,80 m (+0,7m im Vergleich zum Kiosk)
Höhe (gemessen ab Oberkante Asphalt Südost, Keller und Parkgarage bleiben also unberücksichtigt): 10,25 m (etwa 200% der Kiosk-Höhe)

Untergeschoss: Technik und Lagerräume für den Gastbetrieb
Erdgeschoss: 27 Dusch-WC Kabinen, WC-Anlagen, getrennt für Damen und Herren, ein Abwasch/Wäscheraum, sowie zusätzliche WC-Anlagen für Damen und Herren getrennt und ein Lagerraum für die Küche mit Kühlzellen
1. Obergeschoss:SB-Restaurant* mit einer Fläche von 240 m² mit ca 32 Sitzplätzen im Innenbereich und einer Terrasse mit ca 128 Sitzplätzen im Außenbereich, Bar/Kiosk mit einer Fläche von ca 46 m² und 21 Sitzplätzen im Innenbereich sowie ca 48 Sitzplätzen im Außenbereich, 
Rezeption mit einer Fläche von 23,72 m², Büroräumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von 78,38 m² (inkl WC Raum) und weiters WC-Räumlichkeiten für die Gastronomie, getrennt für Damen und Herren, sowie eine Küche mit einer Fläche von 58,06 m²
2. Obergeschoss: zwei Wohnungen (Nutzfläche 116,02m² und 83,65m²) sowie weitere Büroräumlichkeiten (mit Terassen!) mit einer Fläche von 59,62 m² 
Die Wohnung auf der Südostseite mit einer Größe von insgesamt 116,02 m² ist für die Eigentümerfamilie als Privatwohnung vorgesehen – unseres Wissen die einzige Privatwohnung im Naturschutzgebiet am Bodensee
die Wohnung auf der Westseite mit einer Nutzfläche von 83,65 m² wird als Dienstwohnung (Camping-, Hafenwart etc) verwendet. Auch diese Dienstwohnungen sind schwer zu rechtfertigen. Wieso kann der Hafenwart nicht wie jeder andere zur Arbeit fahren und wieder Heim? Oder: wieso darf nur er bleiben? In der Hafen- und Campinganlage Salzmann sind aktuell im Winterhalbjahr 16 und im Sommer 44 Personen beschäftigt.
Die "Büros" sind wie Wohnungen ausgestattet - incl. Terassen. Der Architekt hat sich wohl beim Gespräch vorort sogar verplappert und selbst von Wohnungen gesprochen. 
Offenbar ist also doch ein kleiner Hotelbetrieb oder zumindest die Unterbringung auserwählter VIPs vorgesehen.

*Die Betriebszeiten des neuen SB-Restaurants bzw des neuen Kiosk sind täglich von 08:00 Uhr bis längstens 01:00 Uhr. (ACHTUNG! > siehe GEWERBERECHT)

PKW-Tiefgarage und Außenstellplätze

eingeschossige Tiefgarage mit fünf Abschnitten und mit insgesamt 166 PKW- Stellplätzen
Oberirdisch wäre ein Teil der Tiefgarage, im Wesentlichen die Einhausung des Ein- und Ausfahrtsbereiches erkennbar sein.
Neben der in Nord-Südrichtung verlaufenden überdachten zweispurigen Ein- und Ausfahrtsrampe ist - baulich getrennt - ein überdachter Müll-Lagerbereich mit ca 116 m² sowie ein dreiseitig umschlossener Fahrradraum mit einer Größe von 48,43 m² geplant.
Im nordwestlichen Bereich der Tiefgarage würde ein Lagerraum mit einer Größe von 129,32 m⊃ und ein Technikraum mit einer Größe von 72,93 m² eingerichtet.
Die Tiefgarage wäre über insgesamt vier Stiegenauf- bzw -abgänge zugänglich.
Neben den 166 PKW-Einstellplätzen in der Tiefgarage sollen im Bereich des dzt bestehenden Parkplatzes südlich des Restaurantgebäudes 19 PKW-Parkplätze für Bedienstete, 3 Behinderten-Parkplätze und 2 Reisebusparkplätze eingerichtet werden.
auf GST-NR 474/1 GB Fußach bleiben 71 Stellplätze
Nördlich des bestehenden Restaurants und des Neubaus würden im Bereich des Polderdammes ca 130 Fahrradabstellplätze eingerichtet.

Campingplatz

133 Dauerstellplätze (Dauercamping ist lt. Camping-VO, die u.a. Verkehrstaugliche Vehikel vorsieht, illegal
und 36 Tagescampingplätzen, befindlich auf den GST-NRn 469, 470, 473, 475/3 und 1747/1. 
Das entspricht einer Vergrößerung um 2.650 m². Eine entsprechende Umwidmung durch die Gemeinde Fußach erfolgte bereits 2012.

Sonntag, 7. August 2016

44 Anträge in 10 Jahren

Zwischen 2004 und 2014 hat die Salzmann GmbH. mindestens 44 Anträge gestellt. (jene mit Beteiligung des Naturschutzes) 
32 dieser Anträge wurden genehmigt. Das entspricht einer Genehmigungsrate von 73%.
Anträgegenehmigt
200475 (71%)
200542 (50%)
200611 (100%)
200732 (66%)
200822 (100%)
200954 (80%)
201054 (80%)
201144 (100%)
201265 (83%)
201353 (60%)
201431 (33%)
4432 (73%)

Freitag, 5. August 2016

Naturschutzgebiet Rheindelta: Bauverbot seit 1942

Am 1. September 1942 verlautbarte das Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol u. Vorarlberg die Ausrufung des ersten Naturschutzgebietes Vorarlberg. 

§ 2. "Das sichergestellte Naturschutzgebiet umfaßt einschließlich der in Schutz genommenen Wasserflächen des Bodensees ein Gebiet von 14 km² in der Gemeinde Rheinau* , und zwar alle Grundparzellen, welche nördlich der nachstehend beschriebenen Grenze gelegen sind, insofern dieselben nicht die Wasserflächen des Bodensees betreffen, sowie diese Wasserfläche bis zu einer Entfernung von 1 km vom Seeufer.
Die Grenze verläuft längs des geplanten Polderdammes, bzw. der Reichsstraße Nr. 12. […]"


*Rheinau: historische Gemeinde 1938–46, umfasste Fußach, Gaißau, Höchst

nsg-rheinau-1942Ungefährer Verlauf des Naturschutzgebietes Rheinau 1942 anhand eines Luftbilds aus den 1930ern

Schon damals galt für alle Vorarlberger und Tiroler Seen die sog. Seeuferschutzverordnung, die 1949 in die Vorarlberger Landesgesetzgebung aufgenommen wurde:

„Innerhalb dieses Gebietes ist es verboten, das Landschaftsbild zu verändern, neue Entwässerungsanlagen, Badehütten und Weganlagen zu errichten, landwirtschaftliche Nutzung einschließlich des Rohrschnittes und der Viehweide in einem größeren als dem bisherigen Umfange auszuüben und Holzschlägerungen (außer im Rheinholz) durchzuführen.“
Hütten 1950er
Auf einem Luftbild des Areals aus den 1950er-Jahren sehen wir etwa auf den Flächen des heutigen Salzmann Restaurants und Kiosk zwei kleine Holzhütten außerhalb der Schutzzone. 

Ein Luftbild aus den 1950ern zeigt das Uferglände noch unberührt. Das bedeutet, dass die gesamte Hafenanlage nach 1950 angelegt wurde, und somit gegen bereits geltende Verbote verstieß. 
Der Nutzungsdruck in der Region stieg nach dem Krieg rasant. Um weitere Baumaßnahmen endgültig abzustellen, beschloss die Landesregierung 1957, im Rheindelta keine weiteren Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen.

Dennoch erfolgte am Rohrspitz durch die Errichtung einer Hafenanlage ein massiver Eingriff in das Naturschutzgebiet. In den 1970ern verfügt die Familie Salzmann bereits über eine stattliche Hafenanlage mit Camping. An die Stelle der zwei Hütten trat landseitig des Polderdammes ein seit 1965 konzessioniertes "Campingrestaurant".
Rohrspitz 1970er
Ein Bild aus den 1970ern zeigt den massiven Eingriff in das geschützte Ufer. Landseitig des Polderdamms ist ein Campingplatz mit Restaurant entstanden.

1976 trat die Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheindelta in Kraft. Nunmehr liegt auch das Gebiet landseitig des Polderdammes im Naturschutzgebiet. 
Gem. §4 Abs (1) ist es verboten: 

"a) Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Autoabstellplätze, Ankündigungen und Werbeanlagen, Freileitungen oder Einfriedungen, ausgenommen ortsübliche Weidezäune, zu errichten oder zu ändern,
b) Materialien zu lagern oder abzulagern, ausgenommen kurzfristige Lagerungen im Zuge der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Bodenbestandteile wegzunehmen oder sonst Geländeveränderungen vorzunehmen."


Abs (2) besagt: "Rechtmäßig bestehende Anlagen dürfen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, dem bewilligten Verwendungszweck entsprechend benützt oder betrieben und instandgehalten werden."

Dessen ungeachtet baut die Familie Salzmann 1977/78 ihr neues, wesentlich größeres Restaurant. Sämtliche Konzessionen, auch die für den Betrieb des Kiosk, gehen auf den Neubau über. 
Es ist davon auszugehen, dass schon hier eine Ausnahmegenehmigung im Sinne einer "Instandhaltung" des alten Kiosk erteilt wurde – einer "Instandhaltung" mit erheblicher Ausweitung, die notwendigerweise den Abriss des alten Kiosk verlangt hätte. Dieser Abriss ist nie erfolgt. Stattdessen soll derselbe Kiosk jetzt nochmal "instandgehalten" werden, um den bereits damals mehr als verdoppelten Betrieb zu vervierfachen!
1982 wird das Gebiet zur Schutzgebiet gem. Ramsar-Konvention für Feuchtgebiete ernannt.
Die Erweiterungen des Betriebs am Rohrspitz schreitet dennoch munter fort.

Rohrspitz 1990er
Ein Bild aus den 1990ern zeigt, wie die Anlagen mittlerweile gewachsen sind. Im Hafen haben ca. 130 Boote platz. Westlich des alten Kiosk steht ein erheblich größeres Restaurant.

1984 verweigerte die BH-Bregenz dem Yachtclub Wetterwinkel in Gaißau die Genehmigunge weiterer 3 Bootsplätze mit der aussage, 30 Bootsplätze seien bereits "das Maximum des Verträglichen." (Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen) Zeitgleich gibt es am Rohrspitz bereits mind. 130 Bootsplätze. Und wenige Jahre später erteilt dieselbe Behörde unter denselben Bedingungen der Salzmann GmbH. die Genehmigung für einen Hafenausbau auf 191 Bootsplätze. Den Aushub darf der Bauwerber trotz Verbot gem. NaturschutzVO §4 (1) b) (siehe oben) beidseitig der Anlage aufschütten, um ein neues Ufer zu formen. 
Rohrspitz 2001
Luftbild von 2001: Mit dem Hafenausbau in den 1990ern hat erneut ein massiver Eingriff in das Ufergelände stattgefunden

Außerdem verlangt der neue Chef der Anlagen, Sohn Günther Salzmann, als "Gegenleistung" für die behördliche Auflage, die Parkplätze zu bewirtschaften, 
dass er die Dauercampinganlage auch im Winter nicht mehr räumen muss. 
1995 wird das Gebiet zum Natura 2000 Gebiet nominiert. 2003 kann sich das Land Vorarlberg auf Drängen von Bund und EU schließlich dazu durchringen, diese Nominierung rechtlich umzusetzen. 
Mit einer weiteren großen Hafenerweiterung 2006 reicht die Anlage nunmehr bereits in öffentliches Gewässer und muss für den Zugang zum Hafen Ost ein Landesgrundstück nutzen. Bei dem Deal wird ein "Umkehrplatz" für das Partyschiff Elisa gebaut, diverse Bootsplätze vergrößert und 3 Plätze aufgelassen. 

Neuer Stand:
- ca. 17.000 m² Camping, mit 171 Campingplätzen, davon 133 Dauercamping 
- ca. 18.000 m² Hafen für 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem Ausländeranteil von 30%
- ca. 7.000 m² für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" auf ca. 1.360 m² in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen


Zugriff auf Bundes- und Landesflächen:
Nachdem die Salzmann GmbH. die eigenen Flächen ausgereizt hatte, begann man, den Betrieb auf öffentliche Flächen auszudehnen. Der sog. "Umkehrplatz" Elisa (der regelm. widerrechtlich als Anliege- und Verkaufsfläche missbraucht wird) liegt in öffentlichem Gewässer, die östliche Zufahrt zu den Hafenanlagen auf Landesflächen. Zur Erweiterung der Parkflächen im Südwesten der Anlage wurden fremde Privatflächen hinzugepachtet. All dies belastet öffentliche Naturschutzflächen zugunsten einer privaten Nutzung und steht zudem im Widerspruch zum Verbot der Erweiterung von Anlagen im Naturschutzgebiet. 


 Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Der Umkehrplatz Elisa und die Hafenzufahrt Ost liegen mittlerweile auf öffentlichem Grund.

Rohrspitz 2009
2015: Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Das Dauercamping bleibt auf den gesamten Flächen auch im Winter bestehen. Der Umkehrplatz Elisa, die Hafenzufahrt Ost und der Großteil der Parkplätze liegen mittlerweile auf fremden Grundstücken.

All dies war möglich, obwohl seit 1942 entsprechende Verbote bestehen und - gottseidank - auch für alle anderen gelten. Sonst wäre mittlerweile der gesamte Rohrspitz so verbaut wie die Flächen um die Grundstücke der Familie Salzmann:

- ca. 920 mfür 171 Campingplätze, davon 133 Dauercampingplätze 
 ca. 760 mfür 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem (theoretisch) maximalen Ausländeranteil von 30% (faktisch überwiegen längst Schweizer und Liechtensteiner)
- ca. 470  m2 für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen















Donnerstag, 4. August 2016

Salzmann am Rohrspitz: Expansionsgelüste aufkosten der Allgemeinheit


Die Salzmann GmbH. plant - ungefragt - fremde Grundstücke in ihre Projekte ein.

Dieser Plan gibt eine Ansicht des Erstansuchens "Faktor 4" aus dem Jahr 1999 wieder. Nur die grau überlagerten Grundstücke gehören Günther Salzmann. Der Wasserski-Binnensee wäre gänzlich auf Grundstücken des Landes Vorarlberg gelegen.

Nachdem die Behörden in den frühen 1990ern so hervorragend kooperiert hatten, begann man bei der Salzmann GmbH. größer zu denken. 
Ohne das Land gefragt zu haben, wurde 1999 ein Plan für eine riesige Hotelanlage mit Binnensee geplant, der auf Grundstücken das Landes Vorarlberg zu liegen käme. 

Das Bauvorhaben 2014 ist die x-te "Redimensionierung" dieses Versuchs. Der entscheidende Denkfehler hat leider überlebt: Ansprüche, die es nicht gibt, auf Basis von Zugeständnissen, die es nicht hätte geben sollen.

Dienstag, 2. August 2016

Deals wie am Balkan


Statt sich an die respektiven Auflagen von Gesetzen und Behörden zu halten, spielt Salzmann seine "Asse" aus: Baden, Parken, "Ufersanierung". Und die Behörden spielen mit.

Ist das Land tatsächlich so leicht erpressbar?

Gute Deals für Salzmann


1996: Hafenerweiterung gegen Baden
Im positiven Bescheid für eine massive Hafenerweiterung 1996 wird aufgelegt, dass der Aushub für Aufschüttung östlich und westlich des Hafens verwendet wird, um den Badestrand zukünftig auf die Westseite der Anlagen zu verlagern.
Ein hervorragender Deal für Salzmann: Keine andere Entsorgung des Aushubs wäre günstiger - im Gegenteil; die damit durchgeführte "Ufersanierung" wird der Gemeinde Höchst sogar in Rechnung gestellt.
Und der neue Badestrand liegt zu 50% auf fremden Grundstücken (Bund, Land, Gemeinde Höchst, andere Privatbesitzer).  (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)

1997: Dauercampen gegen Parkgebühren
Die BH-Bregenz weist die Salzmann GmbH. an, auf den Parkplätzen Gebühren zu erheben. Als "Gegenleistung" dafür müssen die Dauercampingflächen künftig im Winter nicht mehr geräumt werden.
Wieder ein super Deal für Salzmann: Er kann von Fremdnutzern Gebühren erheben, seiner eigenen Klientel erstattet er die Kosten zurück, und das Dauercampen am Rohrspitz ist jetzt ganzjährig möglich - mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Wenige Jahre später verwendet Salzmann die oben gemachten Zugeständnisse wieder gegen die Behörden, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.

2003: Baden gegen Hafenerweiterung
Um eine Hafenerweiterung durchzusetzen, führt der Bauwerber die Unkosten ins Feld, die ihm angeblich durch fremde Badegäste und Naturbeobachter entstehen. 
Zur Erinnerung: 50% des neuen Badestrandes gehören ihm gar nicht!
Völlig unsinnig ist außerdem die Einrechnung der Kosten für die Erhaltung der Hafenanlagen.

2003: Parkplatz gegen Hafenerweiterung
Im Zuge einer weiteren Verhandlung über dieselbe Hafenerweiterung verkündet Günther Salzmann: 
„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." 


Stichwort "Ufersanierung"

Und nachdem das mit der günstigen Aushub-Entsorgung 1996 so gut funktioniert hat, versucht man auch hier noch eins draufzusetzen:


2008: Ufersanierung gegen Baugenehmigung
Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Rahmen der Verhandlungen zu einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 
In einer internen Mail der BH-Bregenz vom 17.06.2008 heißt es dazu: 
"Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. 

"Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll."


Diese Frage stellt sich der Bauwerber nicht, und fährt in derselben Logik fort: 


2014: Aushub-Inseln gegen mehr Campingplätze
Der Architekt des Bauwerbers schlägt im Bauansuchen von 2014 vor, den Tiefgaragenaushub für die Aufschüttung von Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne zu verwenden. 
Für diesen vermeintlichen Dienst an der Öffentlichkeit verlangt der Bauwerber die Genehmigung weiterer 30 Campingplätze.

Die BH-Bregenz spielt mit 


Die BH-Bregenz führt das Spiel mit den Deals fort, indem sie Besucherlenkung (Baden, Parken) und die Nutzung der Sanitäranlagen als "öffentliche Interessen" zugunsten eines Neubaus im Bescheid anführt.

Sie impliziert damit die Bedingtheit des einen durch das andere. 

Das ist sachlich und rechtlich falsch.


Insbesondere die Besucherlenkung Parken geht außerdem deshalb ins Leere, weil die zur Rechtfertigung der Ausdehnung des Restaurantbetriebs als Kompensation erbrachte Reduktion der Parkplätze zulasten der Öffentlichkeit gehen wird: Interessanterweise entspricht die Reduktion genau dem Viertel, von dem Salzmann 2003 behauptet, es mache die Fremdnutzung aus.
http://unser-rohrspitz.blogspot.co.at/2016/07/wir-werden-scheibchenweise-entfernt.html


Man hat regelrecht den Eindruck, die BH-Bregenz handle im Interesse des Bauwerbers, statt öffentliches Interesse zu vertreten. Jedenfalls wurden zahllose Gelegenheiten versäumt, geltendes Recht durchzusetzen, oder wenigstens die öffentliche Nutzung des Areals im Zuge zahlloser Zugeständnisse einmal vertraglich abzusichern.

Wieso bleibt so eine Regelung aus?
Natürlich sähe es seltsam aus, wenn die BH-Bregenz anfinge, Forderungen für ihre Genehmigungen zu stellen; immerhin setzt sie ja - theoretisch – Recht um. Aber selbst wenn man auf dem Pfad der Tugend und Rechsstaatlichkeit wandelt, hätte es in der Vergangenheit bereits mehrere Gelegenheiten gegeben, Bedingungen zu stellen:

Verpachtung öffentlicher Flächen für lau?

Seit den 1980ern reicht die Hafenanlage östlich maximal an die Grenzen der Salzmann-Gründe. Für die Erschließung wurde eine Straße auf einem Landesgrundstück errichtet. 
Es besteht ein Pachtvertrag. 
Ob und, wenn ja, wieviel der Pächter für die Nutzung zahlt, ist nicht bekannt. 
Wieso nicht spätestens in diesem Zusammenhang auch Forderungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Anlagen gestellt wurden, bleibt im Dunkeln. 

Zwischen 2006 und 2009 wurde der Hafen gen Norden in öffentliches Gewässer ausgebaut. 
Es besteht ein Pachtvertrag. Dieselben Fragen wie oben sind auch in diesem Falle offen. 

Der Campingplatz hat sich mittlerweile auf Grund des öffentliches Gewässers (Wassergraben) ausgedehnt. Ein Rückbau wurde nicht gefordert. Ob eine Pacht vereinbart wurde, ist uns aktuell nicht bekannt. 

Als Gesamteindruck bleibt das Bild eines Privatunternehmers der sich mit unredlichen Mitteln enorme Privillegien verschafft hat, und das Bild von Behörden, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, öffentliches Gut und die Allgemeinheit auch nur ansatzweise angemessen gegen diese Partikularinteressen zu verteidigen.

Freitag, 29. Juli 2016

Wir werden entfernt

Im aktuellen Bescheid steht folgender Passus zur Tiefgarage: 
"In der Tiefgarage [...] sollen zumindest 34 Tiefgaragenplätze dauerhaft für Gäste der Gastronomiebetriebe eingerichtet [...] werden."  (BHBR-I-7100.00-2012/0044, Seite 9)

Das Schüsselwort in diesem Satz lautet "ZUMINDEST".

Schon 2003 war vom Bau einer Tiefgarage die Rede. Damals wird noch unverhohlener ausgesprochen, was der aktuelle Bescheid nurmehr impliziert und leider an keiner Stelle untersagt: 
"Die Tiefgarage soll […] vorrangig den Dauercampern und Liegeplatzpächtern zur Abstellung der PKWs zur Verfügung gestellt werden." (BHBR-I-7100.00-2003/0212, Seite 7)

Eine Reduktion von 352 auf 258, entspricht einer Reduktion um genau das Viertel das lt. Aussage des Bauwerbers nicht zu den Gästen der Salzmann GmbH. gehört. (BHBR-I-7100.00-2003/009)

Badegäste und Naturbeobachter werden also scheibchenweise vom Areal entfernt. 

Nein, dieser Neubau ist NICHT im öffentlichen Interesse - IM GEGENTEIL.

Und ohne den Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses, ist der geplante Ausbau nicht bewilligungsfähig. 

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Freitag, 22. Juli 2016

Miese Deals am Rohrspitz: Ausbau gegen "Ufersanierung"

Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Zuge einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 


„Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll.“*


Das ist in der Tat eine gute Frage! Eine von vielen...


*Auszug aus einer uns vorliegenden internen Email der BH-Bregenz vom 17. Juni 2008