Mittwoch, 5. Mai 2021

VN-Gastkommentar vom 17.05.2011 von Bundesrat Jürgen Weiss

Bundesrat Jürgen Weiss
    Gutes Gewissen?

    Dass der Betreiber der umstrittenen Baumaßnahmen am Rohrspitz die              von der Landesregierung festgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung in Wien bekämpfen will, ist kein Zeichen eines guten Gewissens. Wenn das Vorhaben tatsächlich so umweltverträglich ist wie behauptet, müsste man sich vor einer solchen Prüfung nicht fürchten. Sie sollte im Gegenteil sogar im Interesse des Betreibers liegen, weil damit weitere Ungewissheiten vermieden werden können. 


Dass die Hafenanlage und das Restaurant in die Jahre gekommen sind und eine Verbesserung der Situation geboten ist, liegt auf der Hand. Das gälte allerdings auch für die verschämt als Dauercampingplatz bezeichnete Wohnwagensiedlung. Sie ist wesentlich landschaftsfremder als der Hafen, der teilweise in einer Tiefgarage für Boote versteckt werden soll, und könnte eine bessere Gestaltung durchaus vertragen. Ein besonders kritischer Punkt ist wohl die Absicht, am Rohrspitz ein 24-Betten-Hotel bauen zu wollen. Ob so etwas wirtschaftlich ist, muss der Betreiber selbst wissen. Für die Öffentlichkeit bedeutsam ist allerdings die Frage, welche Folgen die Unwirtschaftlichkeit hätte: Die Stilllegung des Hotels oder letztlich doch einmal die Notwendigkeit einer Vergrößerung zum Schutz der vorgenommenen Investitionen?

In früheren Zeiten war das Rheindelta allerdings schon wesentlich größeren Gefahren ausgesetzt. Erst 1979 hat sich die Bodenseekonferenz endgültig von dem seit Jahrzehnten verfolgten Vorhaben verabschiedet, den Rhein von Basel bis in den Bodensee für den Güterverkehr nutzbar zu machen. Das damit verbundene Hafenprojekt hätte aus dem Rheindelta einen Güterumschlagplatz mit eigenem Bahnhof und angeschlossener Industriezone gemacht. Nach den damaligen Plänen wären dafür 170 Hektar benötigt worden. 
Gleichzeitig gab es in den Sechzigerjahren ernsthafte Pläne, im Rheindelta einen Flughafen zu bauen, für den vom Land sogar eine eigene - erst 1982 wieder aufgelöste - Flughafen-Studiengesellschaft gegründet und vom Verkehrsministerium bereits ein Behördernverfahren durchgeführt wurde. 

Wegen des Widerstandes der Gemeinden und der zunehmenden Sensibilität für die Umwelt wurden diese Pläne damals fallen gelassen, und aus dem Rheindelta wurde ein Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Mit viel Mühe ist es schließlich gelungen, die Bewirtschaftungsinteressen der Grundbesitzer, die Freizeitnutzung für die Bevölkerung und den Naturschutz miteinander zu versöhnen. Dass die EU beim Schutz von Natura-2000-Gebieten nicht mit sich spaßen lässt, ist auch in Vorarlberg bekannt geworden. Daher war es eine kluge Entscheidung des Landes, eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung als notwendig anzusehen. Es ist zu hoffen, dass bei diesem umstrittenen Vorhaben im Interesse des Landschaftsschutzes noch weitere dieser Art folgen werden.

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