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Mittwoch, 10. August 2016

Der Schildbürgerstreich mit den Containern am Rohrspitz

Als die Salzmann GmbH. im Jahr 2000 anfing, das Restaurant zu verpachten und den alten Kiosk wieder in Betrieb zu nehmen, stellte man kurzerhand – und ohne Bewilligung – vier Stahlblechcontainer und eine Wellblechgarage im Umfang von ca. 150 m³ als zusätzliche Lager- und Abstellräume auf. 


Die 2000 illegal installierte Containeranlage hat ein Volumen von ca. 150 m³, das sind 3% des Neubaus.


Als die Behörden 2003 (!)* darauf aufmerksam wurden, forderten sie deren Wegschaffung. Daraufhin suchte Salzmann um eine „temporäre“ Bewilligung für drei Jahre an. Die wurde schließlich erteilt und seither x-fach verlängert. 

Die BH-Bregenz führt die Entfernung der Container als Argument für den Neubau an

Die BH-Bregenz fasst im Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044 zusammen, dass der Ausbau dauerhafte Verbesserungen für Naturschutz und Landschaftsbild mit sich bringe. Diese Behauptung stützt sich auf nur zwei (!) Sätze im Naturschutzgutachten. Als Verbesserung für den Naturschutz führt Hellfried Niederl die Umstellung auf "insektenfreundliche LEDs" an (eine Maßnahme, für die in der Regel kein Neubau erforderlich ist). Und als Verbesserung für das Landschaftsbild nennt der Amtssachverständige die Entfernung der oben beschriebenen Container. (BHBR-I-7100.00-2012/0044, S. 64)
Ihre Entfernung, heißt es, sei im öffentlichen Interesse. Implizit behauptet die Behörde damit, dass diese Entfernung nicht anders als durch die Genehmigung des Neubaus durchzusetzen sei. Das stimmt nicht! Explizit sagt sie, dass der Neubau schöner und damit für das Landschaftsbild zuträglicher sei, als die 5 Blechbaracken.
Das deckt sich zwar mit der Argumentation mancher Projektbefürworter. 

Aber es deckt sich nicht mit geltendem Recht!

Ausschlaggebend für die Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Dimension einer Anlage, nicht deren gestalterische Qualität.
Und hier stellt der Neubau mit einem Gesamtvolumen von ca. 5000 m³ und der 5-fachen Kubatur überirdischer Anlagen einschließlich der Container eine deutliche Verschlechterung gegenüber den bestehenden Anlagen dar.

Einen Bestand erst zu genehmigen, um dann dessen Abschaffung als Argumentationsgrundlage für weitere Genehmigungen zu bemühen, DAS IST SCHILDBÜRGER-NIVEAU! Und der beste Beweis dafür, dass die wahren Argumente für diesen Ausbau fehlen oder nicht öffentlich gemacht werden, womit sie zweifellos nicht im öffentlichen Interesse sind.

* laut Bezirkshauptmannstellvertreter Dietmar Ender ist die Salzmann Yachting GmbH. „der am strengsten geprüfte Betrieb des ganzen Landes“. Diese Aussage gibt Anlass zu großer Sorge...


Freitag, 22. Juli 2016

Tiefgarage im Naturschutzgebiet?

Warum genehmigen die Behörden eine Tiefgarage in einem Naturschutzgebiet?

Weil dann “oberirdische Fahrzeuge praktisch nicht mehr zu sehen sind“, sagt der Fußacher Bürgermeister (“Neues bei Neustädter“ am 14.07.2016, ab Minute 16:16)

Doch diesem einzigen (!) Argument widerspricht das Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015 auf Seite 8:
"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen." 

Was bleibt ist das Argument das Bauwerbers: Platzgewinn für die fortschreitende betriebliche Erweiterung.

Und die Frage: Wen vertreten unsere Behörden eigentlich?





Verbesserungen? Ja WO DENN?

Die BH-Bregenz behauptet in ihrem „positiven“ Bescheid, der Neubau am Rohrspitz führe zu “bedeutenden und langfristigen Verbesserungen für Natur und Landschaft“. (Begründung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung der BH Bregenz vom 30.06. 2016, Seite 16)

Diese "Verbesserungen" sind ein rechtliches Konstrukt ohne jede sachliche Grundlage

In sämtlichen Stellungnahmen und Gutachten zum Naturschutz kommt das Wort „Verbesserung“ nur zweimal vor; und zwar in den Texten des BH-Amtssachverständigen Hellfried Niederl:
Die Rede ist (1) von der Entfernung von Stahlcontainern (die ursprünglich illegal aufgestellt und später von der BH nachgenehmigt wurden) und (2) der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“

Beide Maßnahmen stehen in keinem sachlich zwingenden Zusammenhang mit dem beantragten Neubau mit Tiefgarage, sondern könnten – und sollten – unabhängig davon umgesetzt werden.

Im Fall der LEDs verschweigt derselbe Amtssachverständige außerdem, dass der erhöhte Lichteintrag der großen seeseitigen Fassade des Neubaus auch bei "insektenfreundlichen LEDs" eine Verschlechterung für das Naturschutzgebiet bedeutet.


Ansonsten sieht der Naturschutz den Bauantrag durchwegs kritisch

"Aus Sicht der Naturschutzanwaltschaft sind […] die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nicht gegeben." (Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2015, S. 6)

"Die praktisch nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen in der Bauphase betreffen vor allem Durchzügler bzw Überwinterer aus der Vogelwelt […], wobei störungsempfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden." (Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz der BH Bregenz vom 09.04.2015, S. 6)

"Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wird in der Hinsicht betroffen, dass sich vor allem durch das neue Gebäude […] eine massive Vergrößerung und Veränderung ergibt, die sowohl vom Ufer bzw See als auch vom Land gesehen auffällig sein wird, verstärkt durch den teilweisen Verlust des derzeitigen Baumbestandes auf dem Bauareal." (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 6)

"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen."  (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 8)

Für WEN arbeitet die BH-Bregenz, wenn sie aus dieser Sachlage einen positiven Bescheid zusammenschustert?

Dauerhafte Verschlechterung durch Salzmann GmbH.

Wenn die BH Bregenz endlich ihrer Pflicht nachkäme, die Erhebung der kumulativen Wirkung aller gerade-noch-Genehmigungen am Rohrspitz vorzunehmen, wäre jede weitere betriebliche Ausdehnung hinfällig.


Denn der Naturschutzamtssachverständige der BH Bregenz, Hellfried Niederl hält in einer Stellungnahme aus dem April 2015 fest dass "störungs- empfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden.“

Es liegen also bereits dauerhafte Verschlechterungen am Rohrspitz vor! Und die sind in einem Natura 2000 Gebiet VERBOTEN.