Samstag, 6. August 2016

Verbauung am Rohrspitz

Die Anlagen der Salzmann Yachting GmbH (Parken, Campen, Restaurant, Kiosk, Hafen) nehmen ca. 43.850 m2 ein.

Sie liegen auf 15 Grundstücken.
Nur 10 davon sind im Besitz von Günther Salzmann.
Der bei weitem größte Teil des Rohrspitz, rund 95%, ist nicht im Besitz der Familie Salzmann.
Gottseidank! Denn die Verbauung ist auf deren Flächen maximal.



EigentümerNutzungGesamtflächeverbautverbauter Anteil in Prozent
Günther SalzmannCamping, Parken, Gastronomie, Hafen59.04037.18063%
Privatbesitz, gepachtet f. WiesenparkplätzeParken13.5666.67049%
Land VorarlbergZufahrt Hafen Ost38302606%
Bundesgebiet österr. Bodensee und WassergräbenUmkehrplatz Partyschiff Elisa, Camping53.000.00034680,00006%


* Stand August 2016

Steuereinnahmen aus dem Betrieb Salzmann

Der Ertrag der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern der Salzmann Yachting GmbH. ist mit weniger als 1% marginal. Der hohe Anteil an Gästetaxen verweist v.a. auf die schwache Ausprägung des Tourismus in Fußach. 

Rechtfertigen Jahreseinnahmen von € 30.309,93 einen derartig massiven und widerrechtlichen Raubbau an der Natur?


Kommunalsteuer 2015€ 18.882,430,94% ¹
Gästetaxe 2015€ 11.427,5092% ²


¹ Die Gesamteinnahmen der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern beliefen sich lt. RA 2015 auf € 2.013.277,08.
² Die Einnahmen aus Gästetaxen beliefen sich im selben Zeitraum lt. RA 2015 auf € 12.434,00.

Freitag, 5. August 2016

Naturschutzgebiet Rheindelta: Bauverbot seit 1942

Am 1. September 1942 verlautbarte das Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol u. Vorarlberg die Ausrufung des ersten Naturschutzgebietes Vorarlberg. 

§ 2. "Das sichergestellte Naturschutzgebiet umfaßt einschließlich der in Schutz genommenen Wasserflächen des Bodensees ein Gebiet von 14 km² in der Gemeinde Rheinau* , und zwar alle Grundparzellen, welche nördlich der nachstehend beschriebenen Grenze gelegen sind, insofern dieselben nicht die Wasserflächen des Bodensees betreffen, sowie diese Wasserfläche bis zu einer Entfernung von 1 km vom Seeufer.
Die Grenze verläuft längs des geplanten Polderdammes, bzw. der Reichsstraße Nr. 12. […]"


*Rheinau: historische Gemeinde 1938–46, umfasste Fußach, Gaißau, Höchst

nsg-rheinau-1942Ungefährer Verlauf des Naturschutzgebietes Rheinau 1942 anhand eines Luftbilds aus den 1930ern

Schon damals galt für alle Vorarlberger und Tiroler Seen die sog. Seeuferschutzverordnung, die 1949 in die Vorarlberger Landesgesetzgebung aufgenommen wurde:

„Innerhalb dieses Gebietes ist es verboten, das Landschaftsbild zu verändern, neue Entwässerungsanlagen, Badehütten und Weganlagen zu errichten, landwirtschaftliche Nutzung einschließlich des Rohrschnittes und der Viehweide in einem größeren als dem bisherigen Umfange auszuüben und Holzschlägerungen (außer im Rheinholz) durchzuführen.“
Hütten 1950er
Auf einem Luftbild des Areals aus den 1950er-Jahren sehen wir etwa auf den Flächen des heutigen Salzmann Restaurants und Kiosk zwei kleine Holzhütten außerhalb der Schutzzone. 

Ein Luftbild aus den 1950ern zeigt das Uferglände noch unberührt. Das bedeutet, dass die gesamte Hafenanlage nach 1950 angelegt wurde, und somit gegen bereits geltende Verbote verstieß. 
Der Nutzungsdruck in der Region stieg nach dem Krieg rasant. Um weitere Baumaßnahmen endgültig abzustellen, beschloss die Landesregierung 1957, im Rheindelta keine weiteren Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen.

Dennoch erfolgte am Rohrspitz durch die Errichtung einer Hafenanlage ein massiver Eingriff in das Naturschutzgebiet. In den 1970ern verfügt die Familie Salzmann bereits über eine stattliche Hafenanlage mit Camping. An die Stelle der zwei Hütten trat landseitig des Polderdammes ein seit 1965 konzessioniertes "Campingrestaurant".
Rohrspitz 1970er
Ein Bild aus den 1970ern zeigt den massiven Eingriff in das geschützte Ufer. Landseitig des Polderdamms ist ein Campingplatz mit Restaurant entstanden.

1976 trat die Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheindelta in Kraft. Nunmehr liegt auch das Gebiet landseitig des Polderdammes im Naturschutzgebiet. 
Gem. §4 Abs (1) ist es verboten: 

"a) Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Autoabstellplätze, Ankündigungen und Werbeanlagen, Freileitungen oder Einfriedungen, ausgenommen ortsübliche Weidezäune, zu errichten oder zu ändern,
b) Materialien zu lagern oder abzulagern, ausgenommen kurzfristige Lagerungen im Zuge der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Bodenbestandteile wegzunehmen oder sonst Geländeveränderungen vorzunehmen."


Abs (2) besagt: "Rechtmäßig bestehende Anlagen dürfen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, dem bewilligten Verwendungszweck entsprechend benützt oder betrieben und instandgehalten werden."

Dessen ungeachtet baut die Familie Salzmann 1977/78 ihr neues, wesentlich größeres Restaurant. Sämtliche Konzessionen, auch die für den Betrieb des Kiosk, gehen auf den Neubau über. 
Es ist davon auszugehen, dass schon hier eine Ausnahmegenehmigung im Sinne einer "Instandhaltung" des alten Kiosk erteilt wurde – einer "Instandhaltung" mit erheblicher Ausweitung, die notwendigerweise den Abriss des alten Kiosk verlangt hätte. Dieser Abriss ist nie erfolgt. Stattdessen soll derselbe Kiosk jetzt nochmal "instandgehalten" werden, um den bereits damals mehr als verdoppelten Betrieb zu vervierfachen!
1982 wird das Gebiet zur Schutzgebiet gem. Ramsar-Konvention für Feuchtgebiete ernannt.
Die Erweiterungen des Betriebs am Rohrspitz schreitet dennoch munter fort.

Rohrspitz 1990er
Ein Bild aus den 1990ern zeigt, wie die Anlagen mittlerweile gewachsen sind. Im Hafen haben ca. 130 Boote platz. Westlich des alten Kiosk steht ein erheblich größeres Restaurant.

1984 verweigerte die BH-Bregenz dem Yachtclub Wetterwinkel in Gaißau die Genehmigunge weiterer 3 Bootsplätze mit der aussage, 30 Bootsplätze seien bereits "das Maximum des Verträglichen." (Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen) Zeitgleich gibt es am Rohrspitz bereits mind. 130 Bootsplätze. Und wenige Jahre später erteilt dieselbe Behörde unter denselben Bedingungen der Salzmann GmbH. die Genehmigung für einen Hafenausbau auf 191 Bootsplätze. Den Aushub darf der Bauwerber trotz Verbot gem. NaturschutzVO §4 (1) b) (siehe oben) beidseitig der Anlage aufschütten, um ein neues Ufer zu formen. 
Rohrspitz 2001
Luftbild von 2001: Mit dem Hafenausbau in den 1990ern hat erneut ein massiver Eingriff in das Ufergelände stattgefunden

Außerdem verlangt der neue Chef der Anlagen, Sohn Günther Salzmann, als "Gegenleistung" für die behördliche Auflage, die Parkplätze zu bewirtschaften, 
dass er die Dauercampinganlage auch im Winter nicht mehr räumen muss. 
1995 wird das Gebiet zum Natura 2000 Gebiet nominiert. 2003 kann sich das Land Vorarlberg auf Drängen von Bund und EU schließlich dazu durchringen, diese Nominierung rechtlich umzusetzen. 
Mit einer weiteren großen Hafenerweiterung 2006 reicht die Anlage nunmehr bereits in öffentliches Gewässer und muss für den Zugang zum Hafen Ost ein Landesgrundstück nutzen. Bei dem Deal wird ein "Umkehrplatz" für das Partyschiff Elisa gebaut, diverse Bootsplätze vergrößert und 3 Plätze aufgelassen. 

Neuer Stand:
- ca. 17.000 m² Camping, mit 171 Campingplätzen, davon 133 Dauercamping 
- ca. 18.000 m² Hafen für 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem Ausländeranteil von 30%
- ca. 7.000 m² für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" auf ca. 1.360 m² in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen


Zugriff auf Bundes- und Landesflächen:
Nachdem die Salzmann GmbH. die eigenen Flächen ausgereizt hatte, begann man, den Betrieb auf öffentliche Flächen auszudehnen. Der sog. "Umkehrplatz" Elisa (der regelm. widerrechtlich als Anliege- und Verkaufsfläche missbraucht wird) liegt in öffentlichem Gewässer, die östliche Zufahrt zu den Hafenanlagen auf Landesflächen. Zur Erweiterung der Parkflächen im Südwesten der Anlage wurden fremde Privatflächen hinzugepachtet. All dies belastet öffentliche Naturschutzflächen zugunsten einer privaten Nutzung und steht zudem im Widerspruch zum Verbot der Erweiterung von Anlagen im Naturschutzgebiet. 


 Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Der Umkehrplatz Elisa und die Hafenzufahrt Ost liegen mittlerweile auf öffentlichem Grund.

Rohrspitz 2009
2015: Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Das Dauercamping bleibt auf den gesamten Flächen auch im Winter bestehen. Der Umkehrplatz Elisa, die Hafenzufahrt Ost und der Großteil der Parkplätze liegen mittlerweile auf fremden Grundstücken.

All dies war möglich, obwohl seit 1942 entsprechende Verbote bestehen und - gottseidank - auch für alle anderen gelten. Sonst wäre mittlerweile der gesamte Rohrspitz so verbaut wie die Flächen um die Grundstücke der Familie Salzmann:

- ca. 920 mfür 171 Campingplätze, davon 133 Dauercampingplätze 
 ca. 760 mfür 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem (theoretisch) maximalen Ausländeranteil von 30% (faktisch überwiegen längst Schweizer und Liechtensteiner)
- ca. 470  m2 für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen















Donnerstag, 4. August 2016

Salzmann am Rohrspitz: Expansionsgelüste aufkosten der Allgemeinheit


Die Salzmann GmbH. plant - ungefragt - fremde Grundstücke in ihre Projekte ein.

Dieser Plan gibt eine Ansicht des Erstansuchens "Faktor 4" aus dem Jahr 1999 wieder. Nur die grau überlagerten Grundstücke gehören Günther Salzmann. Der Wasserski-Binnensee wäre gänzlich auf Grundstücken des Landes Vorarlberg gelegen.

Nachdem die Behörden in den frühen 1990ern so hervorragend kooperiert hatten, begann man bei der Salzmann GmbH. größer zu denken. 
Ohne das Land gefragt zu haben, wurde 1999 ein Plan für eine riesige Hotelanlage mit Binnensee geplant, der auf Grundstücken das Landes Vorarlberg zu liegen käme. 

Das Bauvorhaben 2014 ist die x-te "Redimensionierung" dieses Versuchs. Der entscheidende Denkfehler hat leider überlebt: Ansprüche, die es nicht gibt, auf Basis von Zugeständnissen, die es nicht hätte geben sollen.

Dienstag, 2. August 2016

Deals wie am Balkan


Statt sich an die respektiven Auflagen von Gesetzen und Behörden zu halten, spielt Salzmann seine "Asse" aus: Baden, Parken, "Ufersanierung". Und die Behörden spielen mit.

Ist das Land tatsächlich so leicht erpressbar?

Gute Deals für Salzmann


1996: Hafenerweiterung gegen Baden
Im positiven Bescheid für eine massive Hafenerweiterung 1996 wird aufgelegt, dass der Aushub für Aufschüttung östlich und westlich des Hafens verwendet wird, um den Badestrand zukünftig auf die Westseite der Anlagen zu verlagern.
Ein hervorragender Deal für Salzmann: Keine andere Entsorgung des Aushubs wäre günstiger - im Gegenteil; die damit durchgeführte "Ufersanierung" wird der Gemeinde Höchst sogar in Rechnung gestellt.
Und der neue Badestrand liegt zu 50% auf fremden Grundstücken (Bund, Land, Gemeinde Höchst, andere Privatbesitzer).  (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)

1997: Dauercampen gegen Parkgebühren
Die BH-Bregenz weist die Salzmann GmbH. an, auf den Parkplätzen Gebühren zu erheben. Als "Gegenleistung" dafür müssen die Dauercampingflächen künftig im Winter nicht mehr geräumt werden.
Wieder ein super Deal für Salzmann: Er kann von Fremdnutzern Gebühren erheben, seiner eigenen Klientel erstattet er die Kosten zurück, und das Dauercampen am Rohrspitz ist jetzt ganzjährig möglich - mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Wenige Jahre später verwendet Salzmann die oben gemachten Zugeständnisse wieder gegen die Behörden, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.

2003: Baden gegen Hafenerweiterung
Um eine Hafenerweiterung durchzusetzen, führt der Bauwerber die Unkosten ins Feld, die ihm angeblich durch fremde Badegäste und Naturbeobachter entstehen. 
Zur Erinnerung: 50% des neuen Badestrandes gehören ihm gar nicht!
Völlig unsinnig ist außerdem die Einrechnung der Kosten für die Erhaltung der Hafenanlagen.

2003: Parkplatz gegen Hafenerweiterung
Im Zuge einer weiteren Verhandlung über dieselbe Hafenerweiterung verkündet Günther Salzmann: 
„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." 


Stichwort "Ufersanierung"

Und nachdem das mit der günstigen Aushub-Entsorgung 1996 so gut funktioniert hat, versucht man auch hier noch eins draufzusetzen:


2008: Ufersanierung gegen Baugenehmigung
Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Rahmen der Verhandlungen zu einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 
In einer internen Mail der BH-Bregenz vom 17.06.2008 heißt es dazu: 
"Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. 

"Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll."


Diese Frage stellt sich der Bauwerber nicht, und fährt in derselben Logik fort: 


2014: Aushub-Inseln gegen mehr Campingplätze
Der Architekt des Bauwerbers schlägt im Bauansuchen von 2014 vor, den Tiefgaragenaushub für die Aufschüttung von Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne zu verwenden. 
Für diesen vermeintlichen Dienst an der Öffentlichkeit verlangt der Bauwerber die Genehmigung weiterer 30 Campingplätze.

Die BH-Bregenz spielt mit 


Die BH-Bregenz führt das Spiel mit den Deals fort, indem sie Besucherlenkung (Baden, Parken) und die Nutzung der Sanitäranlagen als "öffentliche Interessen" zugunsten eines Neubaus im Bescheid anführt.

Sie impliziert damit die Bedingtheit des einen durch das andere. 

Das ist sachlich und rechtlich falsch.


Insbesondere die Besucherlenkung Parken geht außerdem deshalb ins Leere, weil die zur Rechtfertigung der Ausdehnung des Restaurantbetriebs als Kompensation erbrachte Reduktion der Parkplätze zulasten der Öffentlichkeit gehen wird: Interessanterweise entspricht die Reduktion genau dem Viertel, von dem Salzmann 2003 behauptet, es mache die Fremdnutzung aus.
http://unser-rohrspitz.blogspot.co.at/2016/07/wir-werden-scheibchenweise-entfernt.html


Man hat regelrecht den Eindruck, die BH-Bregenz handle im Interesse des Bauwerbers, statt öffentliches Interesse zu vertreten. Jedenfalls wurden zahllose Gelegenheiten versäumt, geltendes Recht durchzusetzen, oder wenigstens die öffentliche Nutzung des Areals im Zuge zahlloser Zugeständnisse einmal vertraglich abzusichern.

Wieso bleibt so eine Regelung aus?
Natürlich sähe es seltsam aus, wenn die BH-Bregenz anfinge, Forderungen für ihre Genehmigungen zu stellen; immerhin setzt sie ja - theoretisch – Recht um. Aber selbst wenn man auf dem Pfad der Tugend und Rechsstaatlichkeit wandelt, hätte es in der Vergangenheit bereits mehrere Gelegenheiten gegeben, Bedingungen zu stellen:

Verpachtung öffentlicher Flächen für lau?

Seit den 1980ern reicht die Hafenanlage östlich maximal an die Grenzen der Salzmann-Gründe. Für die Erschließung wurde eine Straße auf einem Landesgrundstück errichtet. 
Es besteht ein Pachtvertrag. 
Ob und, wenn ja, wieviel der Pächter für die Nutzung zahlt, ist nicht bekannt. 
Wieso nicht spätestens in diesem Zusammenhang auch Forderungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Anlagen gestellt wurden, bleibt im Dunkeln. 

Zwischen 2006 und 2009 wurde der Hafen gen Norden in öffentliches Gewässer ausgebaut. 
Es besteht ein Pachtvertrag. Dieselben Fragen wie oben sind auch in diesem Falle offen. 

Der Campingplatz hat sich mittlerweile auf Grund des öffentliches Gewässers (Wassergraben) ausgedehnt. Ein Rückbau wurde nicht gefordert. Ob eine Pacht vereinbart wurde, ist uns aktuell nicht bekannt. 

Als Gesamteindruck bleibt das Bild eines Privatunternehmers der sich mit unredlichen Mitteln enorme Privillegien verschafft hat, und das Bild von Behörden, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, öffentliches Gut und die Allgemeinheit auch nur ansatzweise angemessen gegen diese Partikularinteressen zu verteidigen.

Freitag, 29. Juli 2016

Wir werden entfernt

Im aktuellen Bescheid steht folgender Passus zur Tiefgarage: 
"In der Tiefgarage [...] sollen zumindest 34 Tiefgaragenplätze dauerhaft für Gäste der Gastronomiebetriebe eingerichtet [...] werden."  (BHBR-I-7100.00-2012/0044, Seite 9)

Das Schüsselwort in diesem Satz lautet "ZUMINDEST".

Schon 2003 war vom Bau einer Tiefgarage die Rede. Damals wird noch unverhohlener ausgesprochen, was der aktuelle Bescheid nurmehr impliziert und leider an keiner Stelle untersagt: 
"Die Tiefgarage soll […] vorrangig den Dauercampern und Liegeplatzpächtern zur Abstellung der PKWs zur Verfügung gestellt werden." (BHBR-I-7100.00-2003/0212, Seite 7)

Eine Reduktion von 352 auf 258, entspricht einer Reduktion um genau das Viertel das lt. Aussage des Bauwerbers nicht zu den Gästen der Salzmann GmbH. gehört. (BHBR-I-7100.00-2003/009)

Badegäste und Naturbeobachter werden also scheibchenweise vom Areal entfernt. 

Nein, dieser Neubau ist NICHT im öffentlichen Interesse - IM GEGENTEIL.

Und ohne den Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses, ist der geplante Ausbau nicht bewilligungsfähig. 

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Plattform "Unser Rohrspitz": Was wir wollen

Dass die Salzmann GmbH. endlich von ihren Ausbauwünschen ablässt und sich statt Anwälten und Architekten zur Abwechslung mal einen Unternehmensberater leistet, der ihr hilft, ihren Betrieb umzustrukturieren. 

Denn diese Anlage braucht keine Vergrößerung, um gewinnbringend betrieben werden zu können. 

Was es braucht sind Konzepte abseits der konventionellen Nutzung für den Event- und Massentourismus.
Was es braucht ist ein Unternehmen, das mit der Natur arbeitet, statt gegen sie.

Von den Behörden fordern wir, dass die Deals am Rohrspitz endlich ein Ende haben. 

1. Schluss mit den Deals!

- Wahrung der Naturschutzinteressen und der respektiven Gesetze im Sinne der Öffentlichkeit
Keine Klientelpolitik, gleiches Recht für alle
Keine Nachbewilligungen von illegalen Maßnahmen, stattdessen strikte Umsetzung von Wiederherstellungsverfahren, auch bei nachgereichtem Antrag (kumulative Wirkung von Bewilligungen, Verschlechterungsverbot)
- Sicherung der öffentlichen Nutzung des Badeareals zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen im Sinne der Besucherlenkung und zur Absicherung gegen weitere Forderungen der Salzmann GmbH.


Am Rohrspitz wünschen wir uns: 

2. Gebäude
- Abriss beider Altbauten, Entfernung sämtlicher "Provisorien" (Container u.ä.)
- Das 2014 beantragte Multifunktionsgebäude (ohne Tiefgarage) ersetzt den gesamten baulichen Bestand, unter Einhaltung sämtlicher Auflagen

3. Verkehr 
- Statt einer Tiefgarage braucht es ein Verkehrskonzept, das den motorisierten Verkehr am Rohrspitz eindämmt.
mögliche Varianten sind: Maut, Shuttle-Dienste, Fahrradverleih, bei Beibehaltung des motorisierten Individualverkehrs mit baulichen Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h
- Reduktionen an Parkflächen werden der Natur zurückgegeben
10km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote in der 1km breiten Uferzone des Naturschutzgebietes

4. Gastronomie
- Konzession für 229 "Verabreichungsplätze" gem. Antrag für den Neubau (aktuell 561)
- regionale und saisonale Küche

5. Hafen
Keine weitere Ausdehnung der Hafenanlagen; sämtliche Sicherungsmaßnahmen - nach gründlicher Planung - auf Bestand (Rückbau)
- Keine weiteren Bootsplätze (aktuell 188), am besten sogar weniger
Weniger Motorboote (aktuell 121)
- Keine Steigerung des Ausländeranteils bei Bootsplätzen (aktuell 30%)
- Keine weitere Vergrößerung von Bootsplätzen

6. Camping
- Keine weitere Ausdehnung der Campinganlagen; notwendige Schaffung von Rettungsgassen u.ä. auf Bestand
- Keine weitere Genehmigung von Campingplätzen (aktuell 171), am besten sogar weniger
Weniger Dauercamping (aktuell 133), Räumung der Anlagen über den Winter
- Keine Vergrößerung von Campingplätzen

7. Betriebskultur
- Keine verlängerten Sperrstunden (aktuell bis 3h nachts!)
- Keine verstärkte Musik
- aktive Bewusstseinsbildung der Gäste hinsichtlich Naturschutz, Achtsamkeit, Rücksichtnahme
- Nachhaltige und ökonomische Planung statt Schnellschüssen und Provisorien
- Bestandssicherung durch nachhaltiges Wirtschaften, statt Expansion in Salamitaktik