Dienstag, 23. März 2021

Unser Rohrspitz ist wirklich UNSER ALLER Rohrspitz

 MITNICHTEN "gehört" der Rohrspitz Günther Salzmann. Den weit größten Teil des zum Naturschutzgebiet Rheindelta gehörenden Rohrspitz machen Wasserflächen aus: ca. 8 km². Sie sind im Besitz des Bundes Österreich. Das Land Vorarlberg (hellgrün) und die Gemeinden Höchst (gelbgrün) und Fußach (dunkelgrün) besitzen Grundstücke an Land und Ufern von insgesamt ca. 280.000 m². Das Naturschutzgebiet um den Rohrspitz ist damit zu mehr als 90% im Besitz der Öffentlichkeit. 

Günther Salzmann (rot) gehören grade mal 1,6%.

Etwa 60% der Landmassen (unmarkiert) sind in den Händen verschiedenster Privatbesitzer. Land und Gemeinden haben 30% der Flächen inne. Günther Salzmann besitzt ca. 10%.

Auf all diesen Flächen gilt seit 1942 die Uferschutzverordnung und seit 1976 die Naturschutzverordnung Rheindelta - gänzlich ungeachtet der Flächenwidmung oder des Eigentümers.



"Verabreichungsplätze"* der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz

* gem. protokollierter Absprache im Zuge der Vergabe eines Gewerbescheins für Gastronomie am Rohrspitz 1985 umfasst der Terminus "Verabreichungsplätze" die Summe aller Steh- und Sitzplätzen im Außen- und Innenbereich der Anlagen 

Im Naturschutzgebiet Rheindelta dürfen eig. seit 1952 keine baulichen Erweiterungen mehr durchgeführt werden. Lt. Verordnungstext darf nur Bestand erhalten werden. 

Die BH Bregenz weigert sich allerdings bis heute (Stand März 2021) die Bestandsdaten der Salzmann Yachting GmbH öffentlich zu machen. Ihre in Genehmigungen dargestellten Zahlen sind inkonsistent. 

lt. BH bewilligt seit 1985: 390, davon 250 im Außenbereich, 140 innen**

** lt. Lärmgutachter Gehrer haben bei Einhaltung der Brandschutzrichtlinien im Innenbereich aber gar keine 140 Personen Platz.

real genutzt gem. Zählung 2016: 330*** 

*** man habe sich mit Lufbildern beholfen; 

So seriös arbeiten unsere Behörden also beim angeblich landesweit am strengsten geprüften Betrieb in ganz Vorarlberg.