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Sonntag, 7. August 2016

Öffentliches Interesse "Investition"

Der Grüne Landtagsabgeordnete Adi Gross schreibt am 05.08.2016 auf facebook:

"Es zeigt sich wieder einmal, dass das Naturschutzrecht zu wenig greift und andere Interessen - wie aus dem Gewerberecht - stärker wiegen. Der entscheidende Fehler ist in der Vergangenheit passiert, indem das Ursprungsprojekt überhaupt in so einem sensiblen Gebiet genehmigt wurde.
Aus meiner Sicht gehört das Projekt aus Naturschutzgründen dort nicht hin.
Wir sind aber in einem Rechtsstaat. Ob einem das passt oder nicht, ist die Rechtslage einzuhalten, wiewohl sie natürlich ausgelotet werden kann. Das geschah mit dem aktuellen Bescheid auch.
Naturschutz muss auf eine andere Ebene gestellt werden, es greift einfach zu kurz, wenn das nur auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes bewertet wird. Es braucht die Hereinnahme eines größeren Zusammenhangs. Solch wertvolle Schutzgebiete sollten besser geschützt werden können. Dazu wird es aber, um eine rechtliche Verbesserung umsetzen zu können, zuerst eine Einsicht brauchen, dass das wichtig ist und langfristig allen nützt.
Ein erster wichtiger Schritt wäre zum Beispiel, der Naturschutzanwältin eine konkrete Parteienstellung im Verfahren verbindlich einzuräumen."


Wir fragen uns, wann & wo denn diese "Bewertung auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes"erfolgt sein soll? Im Bescheid kommt sie jedenfalls nicht vor. Und angesichts DIESES Bescheids von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist nicht sonderlich vertrauenerweckend.

Freitag, 29. Juli 2016

Wir werden entfernt

Im aktuellen Bescheid steht folgender Passus zur Tiefgarage: 
"In der Tiefgarage [...] sollen zumindest 34 Tiefgaragenplätze dauerhaft für Gäste der Gastronomiebetriebe eingerichtet [...] werden."  (BHBR-I-7100.00-2012/0044, Seite 9)

Das Schüsselwort in diesem Satz lautet "ZUMINDEST".

Schon 2003 war vom Bau einer Tiefgarage die Rede. Damals wird noch unverhohlener ausgesprochen, was der aktuelle Bescheid nurmehr impliziert und leider an keiner Stelle untersagt: 
"Die Tiefgarage soll […] vorrangig den Dauercampern und Liegeplatzpächtern zur Abstellung der PKWs zur Verfügung gestellt werden." (BHBR-I-7100.00-2003/0212, Seite 7)

Eine Reduktion von 352 auf 258, entspricht einer Reduktion um genau das Viertel das lt. Aussage des Bauwerbers nicht zu den Gästen der Salzmann GmbH. gehört. (BHBR-I-7100.00-2003/009)

Badegäste und Naturbeobachter werden also scheibchenweise vom Areal entfernt. 

Nein, dieser Neubau ist NICHT im öffentlichen Interesse - IM GEGENTEIL.

Und ohne den Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses, ist der geplante Ausbau nicht bewilligungsfähig. 

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Plattform "Unser Rohrspitz": Was wir wollen

Dass die Salzmann GmbH. endlich von ihren Ausbauwünschen ablässt und sich statt Anwälten und Architekten zur Abwechslung mal einen Unternehmensberater leistet, der ihr hilft, ihren Betrieb umzustrukturieren. 

Denn diese Anlage braucht keine Vergrößerung, um gewinnbringend betrieben werden zu können. 

Was es braucht sind Konzepte abseits der konventionellen Nutzung für den Event- und Massentourismus.
Was es braucht ist ein Unternehmen, das mit der Natur arbeitet, statt gegen sie.

Von den Behörden fordern wir, dass die Deals am Rohrspitz endlich ein Ende haben. 

1. Schluss mit den Deals!

- Wahrung der Naturschutzinteressen und der respektiven Gesetze im Sinne der Öffentlichkeit
Keine Klientelpolitik, gleiches Recht für alle
Keine Nachbewilligungen von illegalen Maßnahmen, stattdessen strikte Umsetzung von Wiederherstellungsverfahren, auch bei nachgereichtem Antrag (kumulative Wirkung von Bewilligungen, Verschlechterungsverbot)
- Sicherung der öffentlichen Nutzung des Badeareals zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen im Sinne der Besucherlenkung und zur Absicherung gegen weitere Forderungen der Salzmann GmbH.


Am Rohrspitz wünschen wir uns: 

2. Gebäude
- Abriss beider Altbauten, Entfernung sämtlicher "Provisorien" (Container u.ä.)
- Das 2014 beantragte Multifunktionsgebäude (ohne Tiefgarage) ersetzt den gesamten baulichen Bestand, unter Einhaltung sämtlicher Auflagen

3. Verkehr 
- Statt einer Tiefgarage braucht es ein Verkehrskonzept, das den motorisierten Verkehr am Rohrspitz eindämmt.
mögliche Varianten sind: Maut, Shuttle-Dienste, Fahrradverleih, bei Beibehaltung des motorisierten Individualverkehrs mit baulichen Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h
- Reduktionen an Parkflächen werden der Natur zurückgegeben
10km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote in der 1km breiten Uferzone des Naturschutzgebietes

4. Gastronomie
- Konzession für 229 "Verabreichungsplätze" gem. Antrag für den Neubau (aktuell 561)
- regionale und saisonale Küche

5. Hafen
Keine weitere Ausdehnung der Hafenanlagen; sämtliche Sicherungsmaßnahmen - nach gründlicher Planung - auf Bestand (Rückbau)
- Keine weiteren Bootsplätze (aktuell 188), am besten sogar weniger
Weniger Motorboote (aktuell 121)
- Keine Steigerung des Ausländeranteils bei Bootsplätzen (aktuell 30%)
- Keine weitere Vergrößerung von Bootsplätzen

6. Camping
- Keine weitere Ausdehnung der Campinganlagen; notwendige Schaffung von Rettungsgassen u.ä. auf Bestand
- Keine weitere Genehmigung von Campingplätzen (aktuell 171), am besten sogar weniger
Weniger Dauercamping (aktuell 133), Räumung der Anlagen über den Winter
- Keine Vergrößerung von Campingplätzen

7. Betriebskultur
- Keine verlängerten Sperrstunden (aktuell bis 3h nachts!)
- Keine verstärkte Musik
- aktive Bewusstseinsbildung der Gäste hinsichtlich Naturschutz, Achtsamkeit, Rücksichtnahme
- Nachhaltige und ökonomische Planung statt Schnellschüssen und Provisorien
- Bestandssicherung durch nachhaltiges Wirtschaften, statt Expansion in Salamitaktik




Montag, 25. Juli 2016

Betreff: Das ewige Lied vom „öffentlichen Interesse“

Die Rechtsfloskel der „erheblichen Verbesserung“ für die Natur erschöpft sich in der Umrüstung auf „insektenfreundliche LEDs“, wobei verschwiegen wird, dass dafür kein Neubau vonnöten wäre, während gleichwohl der Lichteintrag durch die großen Fenster des Neubaus eine Verschlechterung für den Naturschutz darstellen würde.
Auch das Argument für die Verbesserung des Landschaftsbildes bleibt allein auf weiter Flur, und erklärungsbedürftig: Denn auch die Entfernung (ehemals illegal aufgestellter) Stahlblechtcontainer ist nicht wirklich von einem Neubau abhängig.

Reichen diese Argumente tatsächlich aus, um eine Betriebserweiterung in einem ohnehin schon überlasteten Natura 2000 Gebiet zu genehmigen?

Das fragte sich wohl auch die BH-Bregenz und griff auf einen altbewährten Trick zurück: 
Das öffentlichen Interesse; und da trifft man auf alte Bekannte: Besucherlenkung und die Nutzung der Sanitäranlagen. 
Diese und ähnliche Interessen wurden nämlich schon öfter in Verhandlungen zwischen Bauwerber Salzmann und den Behörden bemüht. 


Doch keine dieser Maßnahmen bedarf eines Ausbaus.
Die Parkflächen werden seit Jahren vom Bauwerber gepachtet und gegen Gebühr bewirtschaftet. 
Der aktuelle Badestrand zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen ist das Ergebnis der großen Hafenerweiterungen der 1990er Jahre, in denen die Besucherlenkung Teil der Auflagen war. 
Und auch Sanitäranlagen gehören natürlich zum Bestand. 

Wieso also werden diese öffentliche Interessen als Argumente für einen Ausbau angeführt? 
Bei der Gesamtschau der „Argumentation“ entsteht der Eindruck eines Deals. 
Folgt die BH-Bregenz etwa der Logik des Bauwerbers,  der seine Dienste am öffentlichen Interesse regelmäßig gegen weitere Genehmigungen aufwiegt? 

Und wieso war es in Jahrzehnten der Sondergenehmigungen nie möglich, diese öffentlichen Interessen durch schriftliche Vereinbarungen und Verträge dauerhaft zu sichern, statt sie jedes Mal wieder ins Treffen zu führen, um der Salamitaktik der Salzmann GmbH. - zum Schaden des öffentlichen Interesses Naturschutz – Vorschub zu leisten?

Wie kann dieser Teufelskreis endlich durchbrochen werden?

Wir haben den Veranwortlichen eine Anfrage geschickt (u.a. Vorarlberger Landesrat Rüdisser, Landesrat Rauch, Bezirkshauptmann Elmar Zech)

Sonntag, 24. Juli 2016

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Sonntag, 17. Juli 2016

Wieso brauchts noch einen Ausbau am Rohrspitz?

Schon jetzt geht die Artenvielfalt im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz zurück. 
Landwirtschaft und „Naturnutzung“ üben einen enormen Druck auf die Region aus. 
Und dennoch soll der Massentourismus in dem Kleinod Natura 2000 am Rohrspitz
– mit Genehmigung der Behörden – weiter intensiviert werden. 

Eine Rechtfertigung dafür bleibt uns die BH-Bregenz auch im vorliegenden Bescheid schuldig. 

Der Naturschutzgutachter erzählt uns der Besucherlenkung durch den Badestrand, von Sanitäranlagen, und der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“. Aber was hat all das mit eine Betriebserweiterung um eine ganzes SB Restaurant mit mehr Sitzplätzen und mit einer Tiefgarage zu tun?
Und inwiefern ist die Erhöhung des Dammes beim Salzmannhafen ein Gewinn für den Hochwasserschutz, oder gar für den Naturschutz?

Den sprichwörtlichen Vogel schießt aber die Stellungnahme der Touristik ab:
„Das Obergeschoss des Multifunktionsgebäudes kann, nicht nur bei Dunkelheit, zur besseren Orientierung bei der Schifffahrt dienen.“

Wer so argumentiert, hat keine Argumente.

Auf 85 Seiten hat es die BH Bregenz nichtmal ansatzweise geschafft zu erklären, warum wir, die Öffentlichkeit, irgendein Interesse daran haben sollten, dass die Salzmann GmbH sich am Rohrspitz weiter ausdehnt.

Wer sich davon selbst überzeugen will: Hier der Bescheid der BH-Bregenz als pdf-DOWNLOAD.