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Sonntag, 7. August 2016

Der jüngste Bauantrag der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz 2014 - ein Überblick

Nachdem das 
Ausbauvorhaben 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war,
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung.


>> BH-Kundmachung
>> bautechnische Unterlagen
>> Bauansuchen - Übersicht

Das ist ein Ausbau weil...

Inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes.
Die Bäume auf den Anwesen würden zugunsten der Anlagen gefällt.
Auf den freiwerdenden Parkflächen würde der Campingplatz erweitert. (=landschaftsbildlicheVerschlechterung durch Dauercamper)

Neben der räumlichen Ausdehnung bedeutet das Ansuchen auch eine betriebliche Erweiterung um ein weiteres SB-Restaurant mit zusätzlichen 74 Sitzplätzen (= inges. 635!), mehr Wohnungen und Büros und größeren Campingflächen.

Salamitaktik

Ein schlechter Plan bereitet den nächsten vor:

Die geplante Reduktion der Parkplätze geht ausschließlich zulasten der öffentlichen Nutzung. Die Tiefgarage soll vornehmlich den Gästen Salzmanns vorbehalten sein. Bei gleichzeitig ausbleibender Entwicklung eines Verkehrskonzepts zur Eindämmung des motorisierten Verkehrs am Rohrspitz ist die Genehmigung weitere Parkflächen nur eine Frage der Zeit. 

Dasselbe schlechte Management zeigt sich jetzt schon im Fall des Hafens, der laufend expandiert, angeblich weil er durch weitere bauliche Maßnahmen gesichert werden muss. Die Aufschüttungen im Rahmen der Hafenerweiterung in den 1990er Jahren waren offensichtlich ohne qualitative langfristige Planung erfolgt. Und der Fußacher Bürgermeister bereitet jetzt schon rhetorisch das nächste Ansuchen um weitere Bootsplätze vor. 

Ein weiteres Beispiel für schlechtes Management sind die Container; als "provisorischer" Lagerraum 2000 illegal aufgestellt, von der BH nachbewilligt und jetzt als Argument für den Neubau angeführt. 

Genau so kam die Salzmann GmbH. trotz bereits bestehender Bauverbote, von einem kleinen Holz-Kiosk mit kleiner Hafenanlage zum heutigen Betrieb mit 188 Bootsplätzen, 171 Campingplätzen, 561 Verabreichungsplätzen der Gastronomie und 352 Parkplätzen. 

ES REICHT! ES REICHT SCHON LANGE!!

Der Naturschutz wird mit Füßen getreten

Schon jetzt ist das Gebiet überlastet. Artenvielfalt und Besatzdichte sind seit Jahren rückläufig. 
Störungsempfindliche Arten meiden das Areal vollständig. 

Im Naturschutzgebiet gilt ein Verschlechterungsverbot. Zu diesem Zweck muss die kumulative Wirkung sämtlicher auf das Naturschutzgebiet wirkenden Einflüssen erhoben werden. Solche Erhebungen hat die BH-Bregenz im Natura 2000 Gebiet NSG Rheindelta noch nie(!) gemacht. 
Die Behörde hat außerdem den Nachweis zu erbringen, dass jede Möglichkeit einer dauerhaften Verschlechterung durch die geplanten Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. 
Diesen Nachweis erbringt die BH-Bregenz nicht.

Stattdessen stellt sie Behauptungen auf, um einen Ausbau zu ermöglichen, der den naturschutzrechtlichen Auflagen klar widerspricht. 

Die Absicht, dieses Bauvorhaben zu bewilligen wird schon in der Stellungnahme des BH-Amtssachverständigen für Naturschutz vom 09.04.2015 deutlich, in dem die genannten Verschlechterungen zwar gennant, aber sofort relativiert werden.
>> Stellungnahme BH-Naturschutz I-2101a/2014
Das am 20.04.2015 folgende Naturschutzgutachten gibt dieselben Behauptungen wieder, ergänzt um rechtliche Floskeln bzgl. angeblicher Vergesserungen und ausbleibender Verschlechterungen. 
>> Naturschutzgutachten BH-Bregenz, I-2101a/2015 

Die Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft ist wesentlich kritischer und hält die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung für nicht gegeben.
>> Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2016 

Leider hat die Naturschutzanwältin in dem Verfahren keine Parteistellung

Und leider finden ihre Einwände im Bescheid der BH-Bregenz vom 30.06.2016 keine Berücksichtigung. Den bereits November 2015 gemachten Ankündigen gemäß ist der Bescheid "positiv" - ohne die notwendigen Nachweise der ausbleibenden Verschlechterung und des überwiegenden öffentlichen Interesses zu erbringen. 
>> BH-Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044

Stattdessen werden Verbesserungen für Natur und Landschaft behauptet, die auf wenigen, an den Haaren herbeigezogenen Passagen der BH-Gutachten fußen. Offenkundig wurde hier Recht nicht geprüft, sondern verbogen, um weiteren Ausbauten in einem bereits überlasteten Natura 2000 Gebiet Vorschub zu leisten. 

Einspruch!

Die Plattform "Unser Rohrspitz" prüft aktuell ihre Möglichkeiten, um gegen diesen Bescheid vorzugehen. 

Am 21. Juli 2016 fand ein Treffen mit Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda und seinem juristischen Mitarbeiter, Herrn Halmer, statt. 
Die Volksanwaltschaft wird sich der Sache annehmen, und hat bereits mit Prüfungen begonnen. 

Am 01. August 2016 läuft die Einspruchsfrist gegen den Bescheid aus. 
Unser einziges Rechtsmittel ist die Parteistellung eines Plattform-Mitgliedes im Gewerberecht.

Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeit des Einspruchs durch anerkannte Naturschutzorganisationen nach der Aarhus-Konvention. 

Eine Anrufung um Missstandsprüfung an die Bundesvolksanwaltschaft in Belangen des Gewerberechts (fehlende Konzessionen Kiosk, Parken, die Frage, ob der Kiosk nicht schon beim Bau des Restaurants 1977/78 hätte abgerissen werden müssen) werden folgen. 

Weitere Rechtsmittel gegen die verantwortlichen Behörden werden noch geprüft.

Dienstag, 2. August 2016

Deals wie am Balkan


Statt sich an die respektiven Auflagen von Gesetzen und Behörden zu halten, spielt Salzmann seine "Asse" aus: Baden, Parken, "Ufersanierung". Und die Behörden spielen mit.

Ist das Land tatsächlich so leicht erpressbar?

Gute Deals für Salzmann


1996: Hafenerweiterung gegen Baden
Im positiven Bescheid für eine massive Hafenerweiterung 1996 wird aufgelegt, dass der Aushub für Aufschüttung östlich und westlich des Hafens verwendet wird, um den Badestrand zukünftig auf die Westseite der Anlagen zu verlagern.
Ein hervorragender Deal für Salzmann: Keine andere Entsorgung des Aushubs wäre günstiger - im Gegenteil; die damit durchgeführte "Ufersanierung" wird der Gemeinde Höchst sogar in Rechnung gestellt.
Und der neue Badestrand liegt zu 50% auf fremden Grundstücken (Bund, Land, Gemeinde Höchst, andere Privatbesitzer).  (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)

1997: Dauercampen gegen Parkgebühren
Die BH-Bregenz weist die Salzmann GmbH. an, auf den Parkplätzen Gebühren zu erheben. Als "Gegenleistung" dafür müssen die Dauercampingflächen künftig im Winter nicht mehr geräumt werden.
Wieder ein super Deal für Salzmann: Er kann von Fremdnutzern Gebühren erheben, seiner eigenen Klientel erstattet er die Kosten zurück, und das Dauercampen am Rohrspitz ist jetzt ganzjährig möglich - mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Wenige Jahre später verwendet Salzmann die oben gemachten Zugeständnisse wieder gegen die Behörden, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.

2003: Baden gegen Hafenerweiterung
Um eine Hafenerweiterung durchzusetzen, führt der Bauwerber die Unkosten ins Feld, die ihm angeblich durch fremde Badegäste und Naturbeobachter entstehen. 
Zur Erinnerung: 50% des neuen Badestrandes gehören ihm gar nicht!
Völlig unsinnig ist außerdem die Einrechnung der Kosten für die Erhaltung der Hafenanlagen.

2003: Parkplatz gegen Hafenerweiterung
Im Zuge einer weiteren Verhandlung über dieselbe Hafenerweiterung verkündet Günther Salzmann: 
„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." 


Stichwort "Ufersanierung"

Und nachdem das mit der günstigen Aushub-Entsorgung 1996 so gut funktioniert hat, versucht man auch hier noch eins draufzusetzen:


2008: Ufersanierung gegen Baugenehmigung
Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Rahmen der Verhandlungen zu einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 
In einer internen Mail der BH-Bregenz vom 17.06.2008 heißt es dazu: 
"Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. 

"Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll."


Diese Frage stellt sich der Bauwerber nicht, und fährt in derselben Logik fort: 


2014: Aushub-Inseln gegen mehr Campingplätze
Der Architekt des Bauwerbers schlägt im Bauansuchen von 2014 vor, den Tiefgaragenaushub für die Aufschüttung von Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne zu verwenden. 
Für diesen vermeintlichen Dienst an der Öffentlichkeit verlangt der Bauwerber die Genehmigung weiterer 30 Campingplätze.

Die BH-Bregenz spielt mit 


Die BH-Bregenz führt das Spiel mit den Deals fort, indem sie Besucherlenkung (Baden, Parken) und die Nutzung der Sanitäranlagen als "öffentliche Interessen" zugunsten eines Neubaus im Bescheid anführt.

Sie impliziert damit die Bedingtheit des einen durch das andere. 

Das ist sachlich und rechtlich falsch.


Insbesondere die Besucherlenkung Parken geht außerdem deshalb ins Leere, weil die zur Rechtfertigung der Ausdehnung des Restaurantbetriebs als Kompensation erbrachte Reduktion der Parkplätze zulasten der Öffentlichkeit gehen wird: Interessanterweise entspricht die Reduktion genau dem Viertel, von dem Salzmann 2003 behauptet, es mache die Fremdnutzung aus.
http://unser-rohrspitz.blogspot.co.at/2016/07/wir-werden-scheibchenweise-entfernt.html


Man hat regelrecht den Eindruck, die BH-Bregenz handle im Interesse des Bauwerbers, statt öffentliches Interesse zu vertreten. Jedenfalls wurden zahllose Gelegenheiten versäumt, geltendes Recht durchzusetzen, oder wenigstens die öffentliche Nutzung des Areals im Zuge zahlloser Zugeständnisse einmal vertraglich abzusichern.

Wieso bleibt so eine Regelung aus?
Natürlich sähe es seltsam aus, wenn die BH-Bregenz anfinge, Forderungen für ihre Genehmigungen zu stellen; immerhin setzt sie ja - theoretisch – Recht um. Aber selbst wenn man auf dem Pfad der Tugend und Rechsstaatlichkeit wandelt, hätte es in der Vergangenheit bereits mehrere Gelegenheiten gegeben, Bedingungen zu stellen:

Verpachtung öffentlicher Flächen für lau?

Seit den 1980ern reicht die Hafenanlage östlich maximal an die Grenzen der Salzmann-Gründe. Für die Erschließung wurde eine Straße auf einem Landesgrundstück errichtet. 
Es besteht ein Pachtvertrag. 
Ob und, wenn ja, wieviel der Pächter für die Nutzung zahlt, ist nicht bekannt. 
Wieso nicht spätestens in diesem Zusammenhang auch Forderungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Anlagen gestellt wurden, bleibt im Dunkeln. 

Zwischen 2006 und 2009 wurde der Hafen gen Norden in öffentliches Gewässer ausgebaut. 
Es besteht ein Pachtvertrag. Dieselben Fragen wie oben sind auch in diesem Falle offen. 

Der Campingplatz hat sich mittlerweile auf Grund des öffentliches Gewässers (Wassergraben) ausgedehnt. Ein Rückbau wurde nicht gefordert. Ob eine Pacht vereinbart wurde, ist uns aktuell nicht bekannt. 

Als Gesamteindruck bleibt das Bild eines Privatunternehmers der sich mit unredlichen Mitteln enorme Privillegien verschafft hat, und das Bild von Behörden, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, öffentliches Gut und die Allgemeinheit auch nur ansatzweise angemessen gegen diese Partikularinteressen zu verteidigen.

Freitag, 29. Juli 2016

Wir werden entfernt

Im aktuellen Bescheid steht folgender Passus zur Tiefgarage: 
"In der Tiefgarage [...] sollen zumindest 34 Tiefgaragenplätze dauerhaft für Gäste der Gastronomiebetriebe eingerichtet [...] werden."  (BHBR-I-7100.00-2012/0044, Seite 9)

Das Schüsselwort in diesem Satz lautet "ZUMINDEST".

Schon 2003 war vom Bau einer Tiefgarage die Rede. Damals wird noch unverhohlener ausgesprochen, was der aktuelle Bescheid nurmehr impliziert und leider an keiner Stelle untersagt: 
"Die Tiefgarage soll […] vorrangig den Dauercampern und Liegeplatzpächtern zur Abstellung der PKWs zur Verfügung gestellt werden." (BHBR-I-7100.00-2003/0212, Seite 7)

Eine Reduktion von 352 auf 258, entspricht einer Reduktion um genau das Viertel das lt. Aussage des Bauwerbers nicht zu den Gästen der Salzmann GmbH. gehört. (BHBR-I-7100.00-2003/009)

Badegäste und Naturbeobachter werden also scheibchenweise vom Areal entfernt. 

Nein, dieser Neubau ist NICHT im öffentlichen Interesse - IM GEGENTEIL.

Und ohne den Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses, ist der geplante Ausbau nicht bewilligungsfähig. 

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

Montag, 18. Juli 2016

Der unsägliche Bescheid der BH Bregenz

Die Behörden agieren wie Komplizen der Salzmann GmbH. und haben einen Bescheid zusammengeschustert, der jeder Grundlage entbehrt.

Viel "Spaß" beim Lesen!

Sonntag, 17. Juli 2016

Wieso brauchts noch einen Ausbau am Rohrspitz?

Schon jetzt geht die Artenvielfalt im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz zurück. 
Landwirtschaft und „Naturnutzung“ üben einen enormen Druck auf die Region aus. 
Und dennoch soll der Massentourismus in dem Kleinod Natura 2000 am Rohrspitz
– mit Genehmigung der Behörden – weiter intensiviert werden. 

Eine Rechtfertigung dafür bleibt uns die BH-Bregenz auch im vorliegenden Bescheid schuldig. 

Der Naturschutzgutachter erzählt uns der Besucherlenkung durch den Badestrand, von Sanitäranlagen, und der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“. Aber was hat all das mit eine Betriebserweiterung um eine ganzes SB Restaurant mit mehr Sitzplätzen und mit einer Tiefgarage zu tun?
Und inwiefern ist die Erhöhung des Dammes beim Salzmannhafen ein Gewinn für den Hochwasserschutz, oder gar für den Naturschutz?

Den sprichwörtlichen Vogel schießt aber die Stellungnahme der Touristik ab:
„Das Obergeschoss des Multifunktionsgebäudes kann, nicht nur bei Dunkelheit, zur besseren Orientierung bei der Schifffahrt dienen.“

Wer so argumentiert, hat keine Argumente.

Auf 85 Seiten hat es die BH Bregenz nichtmal ansatzweise geschafft zu erklären, warum wir, die Öffentlichkeit, irgendein Interesse daran haben sollten, dass die Salzmann GmbH sich am Rohrspitz weiter ausdehnt.

Wer sich davon selbst überzeugen will: Hier der Bescheid der BH-Bregenz als pdf-DOWNLOAD.

„Den Deckel drauf“

Im November 2015 gab es ein Treffen der Plattform „Unser Rohrspitz“ mit Bezirkshauptmann Zech und seinem Stellvertreter Dietmar Ender. Man machte uns den unsäglichen Vorschlag, doch diesen eine Bauantrag noch durchgehen zu lassen.
Danach würde man dann wirklich „den Deckel drauf“ machen.

Wir haben uns sehr gewundert über diesen Umgang mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Nicht nur gibt es eine eklatante Ungleichbehandlung verschiedener Grundbesitzer am Rohrspitz vor demselben Recht. 
Die Behörde geniert sich nichtmal, unmissverständlich zu sagen, dass sie mit diesem Recht machen kann, was sie will.

Der Bescheid, der dann kam, hat uns entsprechend nicht gewundert. Er entspricht genau diesem missbräuchlichen Umgang mit unserem Recht und verbiegt die Tatsachen um eine Genehmigung - gerade noch - möglich zu machen.

Ist das die Rechtssicherheit, von der der grüne Umwelt-Landesrat Johannes Rauch spricht, wenn er sagt, dass dieser Bescheid zu akzeptieren sei? 

Wir werden diesen Bescheid jedenfalls mit Sicherheit nicht akzeptieren!