Mittwoch, 24. August 2016

Grabenkämpfe


In den VN vom 22.08.2016 beschwert sich ein Lustenauer Ehepaar, dass sie den jüngst zugeschütteten Graben wieder aufreißen müssen. Begegnungen der 3. Art mit Gräben hatten mittlerweile schon viele Vorarlberger, wobei wohl die meisten klug genug waren, die Behörden zu befragen, bevor sie bauliche Maßnahmen setzten. Aber mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sind wohl die wenigsten. 
Hier muss noch viel Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um den Menschen den Mehrwert eines offenen Grabens gegenüber einer Verrohrung zu vermitteln. 
Über die Vorgehensweise der BH-Dornbirn wollen wir uns hier mangels tieferen Einblicks in den Fall nicht äußern. 

Was aber auch für uns nicht verständlich ist: Wieso gelten auch und ausgerechnet hier für die Anlagen der Familie Salzmann im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz wieder andere Gesetze?
Dort nämlich wurde ein Wassergraben öffentlichen Gewässers (blauer Streifen im Bild weiter oben) über eine Strecke von 100 m zugeschüttet um weitere Flächen für den Campingplatz zu gewinnen. 

Der Grund ist nach wie vor im Besitz des österreichischen Bundes. Gewinnbringend genutzt wird er von der Salzmann Yachting GmbH. Wiedermal verloren hat bei diesem Deal die Natur.


Warum wurden nicht auch und insbesondere hier, in einem Naturschutzgebiet,  Wiederherstellungsmaßnahmen gefordert? Welches magische Ass haben Salzmanns im Ärmel, dass für sie unsere Gesetze nicht gelten?

Freitag, 12. August 2016

MÄRCHENSTUNDE zum "mündigen Vorarlberger Bürger"

"Wenn die BH des alls prüft hat und do Freigaba sind, denn, tät i moana, muass des in beschta Ordnung si." (1)

Willkommen in der Märchenstunde!



(1) Herr Halbeisen aus Rankweil über den "positiven" Bescheid der BH-Bregenz für das jüngste Ausbauvorhaben am Rohrspitz bei "Neues bei Neustädter" vom 14. Juli 2016 ab Minute 05:15

Mittwoch, 10. August 2016

S’(Park-)Plätzli am österr. Bodenseeufer: Der Rohrspitz gehört der Schweiz

Wenn man ins benachbarte Ausland will, muss man längst nicht mehr die Grenze überqueren. Am Rohrspitz in Fussach herrscht reger Schweizer Betrieb, und das ganzjährig und tagtäglich. 

Der Wiesenparkplatz am Rohrspitz, am DO den 04.08.2016 

Im Schweizer Tagblatt erschien am 25.7.2016 ein Artikel mit dem klingenden Titel „Kampf am Rohrspitz“ – das Interesse der Ostschweizer an „ihrem“ Seezugang ist groß, Zitat „Die Leute wollen an den See und irgendwo müssen sie Platz haben.“ Braucht es also eine Tiefgarage in hochsensiblem Natur- und Hochwasserschutzgebiet (gebaut wird unmittelbar am Schutzdamm), damit die Ostschweizer auch irgendwo ans Wasser können? Es würde nicht wundern, wenn das Rohrspitzareal in einigen Jahrzehnten sowieso in Schweizer Besitz fällt. Mehr Parkplätze – mehr Verkehr, weniger Ruhe. Supr.

Der Schildbürgerstreich mit den Containern am Rohrspitz

Als die Salzmann GmbH. im Jahr 2000 anfing, das Restaurant zu verpachten und den alten Kiosk wieder in Betrieb zu nehmen, stellte man kurzerhand – und ohne Bewilligung – vier Stahlblechcontainer und eine Wellblechgarage im Umfang von ca. 150 m³ als zusätzliche Lager- und Abstellräume auf. 


Die 2000 illegal installierte Containeranlage hat ein Volumen von ca. 150 m³, das sind 3% des Neubaus.


Als die Behörden 2003 (!)* darauf aufmerksam wurden, forderten sie deren Wegschaffung. Daraufhin suchte Salzmann um eine „temporäre“ Bewilligung für drei Jahre an. Die wurde schließlich erteilt und seither x-fach verlängert. 

Die BH-Bregenz führt die Entfernung der Container als Argument für den Neubau an

Die BH-Bregenz fasst im Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044 zusammen, dass der Ausbau dauerhafte Verbesserungen für Naturschutz und Landschaftsbild mit sich bringe. Diese Behauptung stützt sich auf nur zwei (!) Sätze im Naturschutzgutachten. Als Verbesserung für den Naturschutz führt Hellfried Niederl die Umstellung auf "insektenfreundliche LEDs" an (eine Maßnahme, für die in der Regel kein Neubau erforderlich ist). Und als Verbesserung für das Landschaftsbild nennt der Amtssachverständige die Entfernung der oben beschriebenen Container. (BHBR-I-7100.00-2012/0044, S. 64)
Ihre Entfernung, heißt es, sei im öffentlichen Interesse. Implizit behauptet die Behörde damit, dass diese Entfernung nicht anders als durch die Genehmigung des Neubaus durchzusetzen sei. Das stimmt nicht! Explizit sagt sie, dass der Neubau schöner und damit für das Landschaftsbild zuträglicher sei, als die 5 Blechbaracken.
Das deckt sich zwar mit der Argumentation mancher Projektbefürworter. 

Aber es deckt sich nicht mit geltendem Recht!

Ausschlaggebend für die Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Dimension einer Anlage, nicht deren gestalterische Qualität.
Und hier stellt der Neubau mit einem Gesamtvolumen von ca. 5000 m³ und der 5-fachen Kubatur überirdischer Anlagen einschließlich der Container eine deutliche Verschlechterung gegenüber den bestehenden Anlagen dar.

Einen Bestand erst zu genehmigen, um dann dessen Abschaffung als Argumentationsgrundlage für weitere Genehmigungen zu bemühen, DAS IST SCHILDBÜRGER-NIVEAU! Und der beste Beweis dafür, dass die wahren Argumente für diesen Ausbau fehlen oder nicht öffentlich gemacht werden, womit sie zweifellos nicht im öffentlichen Interesse sind.

* laut Bezirkshauptmannstellvertreter Dietmar Ender ist die Salzmann Yachting GmbH. „der am strengsten geprüfte Betrieb des ganzen Landes“. Diese Aussage gibt Anlass zu großer Sorge...


Sonntag, 7. August 2016

Der jüngste Bauantrag der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz 2014 - ein Überblick

Nachdem das 
Ausbauvorhaben 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war,
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung.


>> BH-Kundmachung
>> bautechnische Unterlagen
>> Bauansuchen - Übersicht

Das ist ein Ausbau weil...

Inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes.
Die Bäume auf den Anwesen würden zugunsten der Anlagen gefällt.
Auf den freiwerdenden Parkflächen würde der Campingplatz erweitert. (=landschaftsbildlicheVerschlechterung durch Dauercamper)

Neben der räumlichen Ausdehnung bedeutet das Ansuchen auch eine betriebliche Erweiterung um ein weiteres SB-Restaurant mit zusätzlichen 74 Sitzplätzen (= inges. 635!), mehr Wohnungen und Büros und größeren Campingflächen.

Salamitaktik

Ein schlechter Plan bereitet den nächsten vor:

Die geplante Reduktion der Parkplätze geht ausschließlich zulasten der öffentlichen Nutzung. Die Tiefgarage soll vornehmlich den Gästen Salzmanns vorbehalten sein. Bei gleichzeitig ausbleibender Entwicklung eines Verkehrskonzepts zur Eindämmung des motorisierten Verkehrs am Rohrspitz ist die Genehmigung weitere Parkflächen nur eine Frage der Zeit. 

Dasselbe schlechte Management zeigt sich jetzt schon im Fall des Hafens, der laufend expandiert, angeblich weil er durch weitere bauliche Maßnahmen gesichert werden muss. Die Aufschüttungen im Rahmen der Hafenerweiterung in den 1990er Jahren waren offensichtlich ohne qualitative langfristige Planung erfolgt. Und der Fußacher Bürgermeister bereitet jetzt schon rhetorisch das nächste Ansuchen um weitere Bootsplätze vor. 

Ein weiteres Beispiel für schlechtes Management sind die Container; als "provisorischer" Lagerraum 2000 illegal aufgestellt, von der BH nachbewilligt und jetzt als Argument für den Neubau angeführt. 

Genau so kam die Salzmann GmbH. trotz bereits bestehender Bauverbote, von einem kleinen Holz-Kiosk mit kleiner Hafenanlage zum heutigen Betrieb mit 188 Bootsplätzen, 171 Campingplätzen, 561 Verabreichungsplätzen der Gastronomie und 352 Parkplätzen. 

ES REICHT! ES REICHT SCHON LANGE!!

Der Naturschutz wird mit Füßen getreten

Schon jetzt ist das Gebiet überlastet. Artenvielfalt und Besatzdichte sind seit Jahren rückläufig. 
Störungsempfindliche Arten meiden das Areal vollständig. 

Im Naturschutzgebiet gilt ein Verschlechterungsverbot. Zu diesem Zweck muss die kumulative Wirkung sämtlicher auf das Naturschutzgebiet wirkenden Einflüssen erhoben werden. Solche Erhebungen hat die BH-Bregenz im Natura 2000 Gebiet NSG Rheindelta noch nie(!) gemacht. 
Die Behörde hat außerdem den Nachweis zu erbringen, dass jede Möglichkeit einer dauerhaften Verschlechterung durch die geplanten Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. 
Diesen Nachweis erbringt die BH-Bregenz nicht.

Stattdessen stellt sie Behauptungen auf, um einen Ausbau zu ermöglichen, der den naturschutzrechtlichen Auflagen klar widerspricht. 

Die Absicht, dieses Bauvorhaben zu bewilligen wird schon in der Stellungnahme des BH-Amtssachverständigen für Naturschutz vom 09.04.2015 deutlich, in dem die genannten Verschlechterungen zwar gennant, aber sofort relativiert werden.
>> Stellungnahme BH-Naturschutz I-2101a/2014
Das am 20.04.2015 folgende Naturschutzgutachten gibt dieselben Behauptungen wieder, ergänzt um rechtliche Floskeln bzgl. angeblicher Vergesserungen und ausbleibender Verschlechterungen. 
>> Naturschutzgutachten BH-Bregenz, I-2101a/2015 

Die Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft ist wesentlich kritischer und hält die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung für nicht gegeben.
>> Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2016 

Leider hat die Naturschutzanwältin in dem Verfahren keine Parteistellung

Und leider finden ihre Einwände im Bescheid der BH-Bregenz vom 30.06.2016 keine Berücksichtigung. Den bereits November 2015 gemachten Ankündigen gemäß ist der Bescheid "positiv" - ohne die notwendigen Nachweise der ausbleibenden Verschlechterung und des überwiegenden öffentlichen Interesses zu erbringen. 
>> BH-Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044

Stattdessen werden Verbesserungen für Natur und Landschaft behauptet, die auf wenigen, an den Haaren herbeigezogenen Passagen der BH-Gutachten fußen. Offenkundig wurde hier Recht nicht geprüft, sondern verbogen, um weiteren Ausbauten in einem bereits überlasteten Natura 2000 Gebiet Vorschub zu leisten. 

Einspruch!

Die Plattform "Unser Rohrspitz" prüft aktuell ihre Möglichkeiten, um gegen diesen Bescheid vorzugehen. 

Am 21. Juli 2016 fand ein Treffen mit Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda und seinem juristischen Mitarbeiter, Herrn Halmer, statt. 
Die Volksanwaltschaft wird sich der Sache annehmen, und hat bereits mit Prüfungen begonnen. 

Am 01. August 2016 läuft die Einspruchsfrist gegen den Bescheid aus. 
Unser einziges Rechtsmittel ist die Parteistellung eines Plattform-Mitgliedes im Gewerberecht.

Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeit des Einspruchs durch anerkannte Naturschutzorganisationen nach der Aarhus-Konvention. 

Eine Anrufung um Missstandsprüfung an die Bundesvolksanwaltschaft in Belangen des Gewerberechts (fehlende Konzessionen Kiosk, Parken, die Frage, ob der Kiosk nicht schon beim Bau des Restaurants 1977/78 hätte abgerissen werden müssen) werden folgen. 

Weitere Rechtsmittel gegen die verantwortlichen Behörden werden noch geprüft.

Öffentliches Interesse "Investition"

Der Grüne Landtagsabgeordnete Adi Gross schreibt am 05.08.2016 auf facebook:

"Es zeigt sich wieder einmal, dass das Naturschutzrecht zu wenig greift und andere Interessen - wie aus dem Gewerberecht - stärker wiegen. Der entscheidende Fehler ist in der Vergangenheit passiert, indem das Ursprungsprojekt überhaupt in so einem sensiblen Gebiet genehmigt wurde.
Aus meiner Sicht gehört das Projekt aus Naturschutzgründen dort nicht hin.
Wir sind aber in einem Rechtsstaat. Ob einem das passt oder nicht, ist die Rechtslage einzuhalten, wiewohl sie natürlich ausgelotet werden kann. Das geschah mit dem aktuellen Bescheid auch.
Naturschutz muss auf eine andere Ebene gestellt werden, es greift einfach zu kurz, wenn das nur auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes bewertet wird. Es braucht die Hereinnahme eines größeren Zusammenhangs. Solch wertvolle Schutzgebiete sollten besser geschützt werden können. Dazu wird es aber, um eine rechtliche Verbesserung umsetzen zu können, zuerst eine Einsicht brauchen, dass das wichtig ist und langfristig allen nützt.
Ein erster wichtiger Schritt wäre zum Beispiel, der Naturschutzanwältin eine konkrete Parteienstellung im Verfahren verbindlich einzuräumen."


Wir fragen uns, wann & wo denn diese "Bewertung auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes"erfolgt sein soll? Im Bescheid kommt sie jedenfalls nicht vor. Und angesichts DIESES Bescheids von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist nicht sonderlich vertrauenerweckend.

Genehmigte Bootsplätze im Salzmann-Hafen am Rohrspitz, Stand 2002

Lt. Auflagen zur großen Hafenerweiterung 1993/94 (AZ I - 8 - 9/1993) 
dürfen maximal 30% der Bootsliegeplätze an Bootsbesitzer mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb Österreichs vergeben werden.
Diese Auflage wird in den Bescheid 1-8-9/1993 vom 14.05.2002 für eine weiteren Hafenerweiterung übernommen. 
Er sieht die Vergrößerung bestehender Bootsplätze bei Reduktion deren Gesamtzahl von 191 auf 188 vor. 
Maximal 121 Boote dürfen mit Motorbooten mit Otto- oder Dieselmotoren über 11 kW belegt sein.
Die restlichen Plätze sind für Segelboote, Ruderboote, Tretboote oder Motorboote mit ausschließlich Solar- oder Elektroantrieb reserviert.
Die folgende Tabelle gibt den Stand nach den Ausbaumaßnahmen von 2002 wieder. Die Veränderungen durch den Bescheid 2002 sind rot beziffert.


Liegeplatz Nr.AnzahlBreiteLängeFläche/LiegeplatzGesamtfläche
1 bis 883 m11 m33 m²264 m²
9 bis 23153,5 m12 m42 m²630m²
24 bis 2964 m13 m52 m²312 m²
3014 m14 m56 m²56 m²
(+8m²)
3114 m13 m52 m²52 m²
(+4 m²)
3214 m12,5 m50 m²50 m²
(+2m²)
33 bis 55234 m12 m48 m²1104 m²
56 bis 74192,8 m9 m25,2 m²478,8 m²
75 bis 817311 m33 m²231m²
82 bis 8982,8 m9 m25,2 m²201,6 m²
90 bis 125362,5820 m²720 m²
126 bis 148232,25 m715,75362,25 m²
149 bis 160122,87,220,16 m²241,92 m²
161 bis 1630
-3
0 m00 m²0 m²
(Auflassung)
16414,5 m14 m63 m²63m²
(+42,84 m²)
165 bis 16624,5 m15 m²67,5m²135 m²
(+94,68 m²)
167 und 16822,8 m7,2 m20,16 m²40,32 m²
169 bis 17133 m9 m27 m²81 m²
172 bis 17434 m12 m48 m²144 m²
175 bis 191173,5 m9,25 m²32,375 m²550,375 m²
Gesamt188
-3
5717,265 m²
(+91,04 m²)

44 Anträge in 10 Jahren

Zwischen 2004 und 2014 hat die Salzmann GmbH. mindestens 44 Anträge gestellt. (jene mit Beteiligung des Naturschutzes) 
32 dieser Anträge wurden genehmigt. Das entspricht einer Genehmigungsrate von 73%.
Anträgegenehmigt
200475 (71%)
200542 (50%)
200611 (100%)
200732 (66%)
200822 (100%)
200954 (80%)
201054 (80%)
201144 (100%)
201265 (83%)
201353 (60%)
201431 (33%)
4432 (73%)

Samstag, 6. August 2016

Nutzungszahlen Salzmann Yachting GmbH.





Nutzungungefährer Flächenverbrauchprozentuell zur Gesamtfläche von 43.850Nutzungszahlen
Camping17.00038%171 Campingplätze, davon 133 Dauercampingplätze
Hafen18.00041%188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, Ausländeranteil von 30%
Parken7.00016%351 Parkplätze, Bewirtschaftung im Sinne der Verkehrseindämmung wird für Kunden der Salzmann Yachting GmbH. rückerstattet
Gastronomie1.3643%561 „Verabreichungsplätze“ in Kiosk und Restaurant; letzteres wird seit dem Jahr 2000 verpachtet


* Stand August 2016

Verbauung am Rohrspitz

Die Anlagen der Salzmann Yachting GmbH (Parken, Campen, Restaurant, Kiosk, Hafen) nehmen ca. 43.850 m2 ein.

Sie liegen auf 15 Grundstücken.
Nur 10 davon sind im Besitz von Günther Salzmann.
Der bei weitem größte Teil des Rohrspitz, rund 95%, ist nicht im Besitz der Familie Salzmann.
Gottseidank! Denn die Verbauung ist auf deren Flächen maximal.



EigentümerNutzungGesamtflächeverbautverbauter Anteil in Prozent
Günther SalzmannCamping, Parken, Gastronomie, Hafen59.04037.18063%
Privatbesitz, gepachtet f. WiesenparkplätzeParken13.5666.67049%
Land VorarlbergZufahrt Hafen Ost38302606%
Bundesgebiet österr. Bodensee und WassergräbenUmkehrplatz Partyschiff Elisa, Camping53.000.00034680,00006%


* Stand August 2016

Steuereinnahmen aus dem Betrieb Salzmann

Der Ertrag der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern der Salzmann Yachting GmbH. ist mit weniger als 1% marginal. Der hohe Anteil an Gästetaxen verweist v.a. auf die schwache Ausprägung des Tourismus in Fußach. 

Rechtfertigen Jahreseinnahmen von € 30.309,93 einen derartig massiven und widerrechtlichen Raubbau an der Natur?


Kommunalsteuer 2015€ 18.882,430,94% ¹
Gästetaxe 2015€ 11.427,5092% ²


¹ Die Gesamteinnahmen der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern beliefen sich lt. RA 2015 auf € 2.013.277,08.
² Die Einnahmen aus Gästetaxen beliefen sich im selben Zeitraum lt. RA 2015 auf € 12.434,00.

Freitag, 5. August 2016

Naturschutzgebiet Rheindelta: Bauverbot seit 1942

Am 1. September 1942 verlautbarte das Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Tirol u. Vorarlberg die Ausrufung des ersten Naturschutzgebietes Vorarlberg. 

§ 2. "Das sichergestellte Naturschutzgebiet umfaßt einschließlich der in Schutz genommenen Wasserflächen des Bodensees ein Gebiet von 14 km² in der Gemeinde Rheinau* , und zwar alle Grundparzellen, welche nördlich der nachstehend beschriebenen Grenze gelegen sind, insofern dieselben nicht die Wasserflächen des Bodensees betreffen, sowie diese Wasserfläche bis zu einer Entfernung von 1 km vom Seeufer.
Die Grenze verläuft längs des geplanten Polderdammes, bzw. der Reichsstraße Nr. 12. […]"


*Rheinau: historische Gemeinde 1938–46, umfasste Fußach, Gaißau, Höchst

nsg-rheinau-1942Ungefährer Verlauf des Naturschutzgebietes Rheinau 1942 anhand eines Luftbilds aus den 1930ern

Schon damals galt für alle Vorarlberger und Tiroler Seen die sog. Seeuferschutzverordnung, die 1949 in die Vorarlberger Landesgesetzgebung aufgenommen wurde:

„Innerhalb dieses Gebietes ist es verboten, das Landschaftsbild zu verändern, neue Entwässerungsanlagen, Badehütten und Weganlagen zu errichten, landwirtschaftliche Nutzung einschließlich des Rohrschnittes und der Viehweide in einem größeren als dem bisherigen Umfange auszuüben und Holzschlägerungen (außer im Rheinholz) durchzuführen.“
Hütten 1950er
Auf einem Luftbild des Areals aus den 1950er-Jahren sehen wir etwa auf den Flächen des heutigen Salzmann Restaurants und Kiosk zwei kleine Holzhütten außerhalb der Schutzzone. 

Ein Luftbild aus den 1950ern zeigt das Uferglände noch unberührt. Das bedeutet, dass die gesamte Hafenanlage nach 1950 angelegt wurde, und somit gegen bereits geltende Verbote verstieß. 
Der Nutzungsdruck in der Region stieg nach dem Krieg rasant. Um weitere Baumaßnahmen endgültig abzustellen, beschloss die Landesregierung 1957, im Rheindelta keine weiteren Ausnahmegenehmigungen mehr zu erteilen.

Dennoch erfolgte am Rohrspitz durch die Errichtung einer Hafenanlage ein massiver Eingriff in das Naturschutzgebiet. In den 1970ern verfügt die Familie Salzmann bereits über eine stattliche Hafenanlage mit Camping. An die Stelle der zwei Hütten trat landseitig des Polderdammes ein seit 1965 konzessioniertes "Campingrestaurant".
Rohrspitz 1970er
Ein Bild aus den 1970ern zeigt den massiven Eingriff in das geschützte Ufer. Landseitig des Polderdamms ist ein Campingplatz mit Restaurant entstanden.

1976 trat die Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheindelta in Kraft. Nunmehr liegt auch das Gebiet landseitig des Polderdammes im Naturschutzgebiet. 
Gem. §4 Abs (1) ist es verboten: 

"a) Anlagen wie Gebäude, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Straßen und Wege, Autoabstellplätze, Ankündigungen und Werbeanlagen, Freileitungen oder Einfriedungen, ausgenommen ortsübliche Weidezäune, zu errichten oder zu ändern,
b) Materialien zu lagern oder abzulagern, ausgenommen kurzfristige Lagerungen im Zuge der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Bodenbestandteile wegzunehmen oder sonst Geländeveränderungen vorzunehmen."


Abs (2) besagt: "Rechtmäßig bestehende Anlagen dürfen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, dem bewilligten Verwendungszweck entsprechend benützt oder betrieben und instandgehalten werden."

Dessen ungeachtet baut die Familie Salzmann 1977/78 ihr neues, wesentlich größeres Restaurant. Sämtliche Konzessionen, auch die für den Betrieb des Kiosk, gehen auf den Neubau über. 
Es ist davon auszugehen, dass schon hier eine Ausnahmegenehmigung im Sinne einer "Instandhaltung" des alten Kiosk erteilt wurde – einer "Instandhaltung" mit erheblicher Ausweitung, die notwendigerweise den Abriss des alten Kiosk verlangt hätte. Dieser Abriss ist nie erfolgt. Stattdessen soll derselbe Kiosk jetzt nochmal "instandgehalten" werden, um den bereits damals mehr als verdoppelten Betrieb zu vervierfachen!
1982 wird das Gebiet zur Schutzgebiet gem. Ramsar-Konvention für Feuchtgebiete ernannt.
Die Erweiterungen des Betriebs am Rohrspitz schreitet dennoch munter fort.

Rohrspitz 1990er
Ein Bild aus den 1990ern zeigt, wie die Anlagen mittlerweile gewachsen sind. Im Hafen haben ca. 130 Boote platz. Westlich des alten Kiosk steht ein erheblich größeres Restaurant.

1984 verweigerte die BH-Bregenz dem Yachtclub Wetterwinkel in Gaißau die Genehmigunge weiterer 3 Bootsplätze mit der aussage, 30 Bootsplätze seien bereits "das Maximum des Verträglichen." (Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen) Zeitgleich gibt es am Rohrspitz bereits mind. 130 Bootsplätze. Und wenige Jahre später erteilt dieselbe Behörde unter denselben Bedingungen der Salzmann GmbH. die Genehmigung für einen Hafenausbau auf 191 Bootsplätze. Den Aushub darf der Bauwerber trotz Verbot gem. NaturschutzVO §4 (1) b) (siehe oben) beidseitig der Anlage aufschütten, um ein neues Ufer zu formen. 
Rohrspitz 2001
Luftbild von 2001: Mit dem Hafenausbau in den 1990ern hat erneut ein massiver Eingriff in das Ufergelände stattgefunden

Außerdem verlangt der neue Chef der Anlagen, Sohn Günther Salzmann, als "Gegenleistung" für die behördliche Auflage, die Parkplätze zu bewirtschaften, 
dass er die Dauercampinganlage auch im Winter nicht mehr räumen muss. 
1995 wird das Gebiet zum Natura 2000 Gebiet nominiert. 2003 kann sich das Land Vorarlberg auf Drängen von Bund und EU schließlich dazu durchringen, diese Nominierung rechtlich umzusetzen. 
Mit einer weiteren großen Hafenerweiterung 2006 reicht die Anlage nunmehr bereits in öffentliches Gewässer und muss für den Zugang zum Hafen Ost ein Landesgrundstück nutzen. Bei dem Deal wird ein "Umkehrplatz" für das Partyschiff Elisa gebaut, diverse Bootsplätze vergrößert und 3 Plätze aufgelassen. 

Neuer Stand:
- ca. 17.000 m² Camping, mit 171 Campingplätzen, davon 133 Dauercamping 
- ca. 18.000 m² Hafen für 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem Ausländeranteil von 30%
- ca. 7.000 m² für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" auf ca. 1.360 m² in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen


Zugriff auf Bundes- und Landesflächen:
Nachdem die Salzmann GmbH. die eigenen Flächen ausgereizt hatte, begann man, den Betrieb auf öffentliche Flächen auszudehnen. Der sog. "Umkehrplatz" Elisa (der regelm. widerrechtlich als Anliege- und Verkaufsfläche missbraucht wird) liegt in öffentlichem Gewässer, die östliche Zufahrt zu den Hafenanlagen auf Landesflächen. Zur Erweiterung der Parkflächen im Südwesten der Anlage wurden fremde Privatflächen hinzugepachtet. All dies belastet öffentliche Naturschutzflächen zugunsten einer privaten Nutzung und steht zudem im Widerspruch zum Verbot der Erweiterung von Anlagen im Naturschutzgebiet. 


 Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Der Umkehrplatz Elisa und die Hafenzufahrt Ost liegen mittlerweile auf öffentlichem Grund.

Rohrspitz 2009
2015: Die Salzmann GmbH. hat ihre Flächen ausgereizt. Das Dauercamping bleibt auf den gesamten Flächen auch im Winter bestehen. Der Umkehrplatz Elisa, die Hafenzufahrt Ost und der Großteil der Parkplätze liegen mittlerweile auf fremden Grundstücken.

All dies war möglich, obwohl seit 1942 entsprechende Verbote bestehen und - gottseidank - auch für alle anderen gelten. Sonst wäre mittlerweile der gesamte Rohrspitz so verbaut wie die Flächen um die Grundstücke der Familie Salzmann:

- ca. 920 mfür 171 Campingplätze, davon 133 Dauercampingplätze 
 ca. 760 mfür 188 Bootsplätze, davon 121 Motorboote, mit einem (theoretisch) maximalen Ausländeranteil von 30% (faktisch überwiegen längst Schweizer und Liechtensteiner)
- ca. 470  m2 für 352 Parkplätze; die zur Verkehrseindämmung eingeführten Gebühren werden den Gästen der Salzmann GmbH. rückerstattet.
- 561 gastronomische "Verabreichungsplätze" in zwei Restaurants, von denen das größere seit dem Jahr 2000 verpachtet wird. 
- daneben zahlreiche Wohnungen, mehrere Büros und zahllose "Provisorien" in den Außenanlagen















Donnerstag, 4. August 2016

Salzmann am Rohrspitz: Expansionsgelüste aufkosten der Allgemeinheit


Die Salzmann GmbH. plant - ungefragt - fremde Grundstücke in ihre Projekte ein.

Dieser Plan gibt eine Ansicht des Erstansuchens "Faktor 4" aus dem Jahr 1999 wieder. Nur die grau überlagerten Grundstücke gehören Günther Salzmann. Der Wasserski-Binnensee wäre gänzlich auf Grundstücken des Landes Vorarlberg gelegen.

Nachdem die Behörden in den frühen 1990ern so hervorragend kooperiert hatten, begann man bei der Salzmann GmbH. größer zu denken. 
Ohne das Land gefragt zu haben, wurde 1999 ein Plan für eine riesige Hotelanlage mit Binnensee geplant, der auf Grundstücken das Landes Vorarlberg zu liegen käme. 

Das Bauvorhaben 2014 ist die x-te "Redimensionierung" dieses Versuchs. Der entscheidende Denkfehler hat leider überlebt: Ansprüche, die es nicht gibt, auf Basis von Zugeständnissen, die es nicht hätte geben sollen.

Dienstag, 2. August 2016

Deals wie am Balkan


Statt sich an die respektiven Auflagen von Gesetzen und Behörden zu halten, spielt Salzmann seine "Asse" aus: Baden, Parken, "Ufersanierung". Und die Behörden spielen mit.

Ist das Land tatsächlich so leicht erpressbar?

Gute Deals für Salzmann


1996: Hafenerweiterung gegen Baden
Im positiven Bescheid für eine massive Hafenerweiterung 1996 wird aufgelegt, dass der Aushub für Aufschüttung östlich und westlich des Hafens verwendet wird, um den Badestrand zukünftig auf die Westseite der Anlagen zu verlagern.
Ein hervorragender Deal für Salzmann: Keine andere Entsorgung des Aushubs wäre günstiger - im Gegenteil; die damit durchgeführte "Ufersanierung" wird der Gemeinde Höchst sogar in Rechnung gestellt.
Und der neue Badestrand liegt zu 50% auf fremden Grundstücken (Bund, Land, Gemeinde Höchst, andere Privatbesitzer).  (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)

1997: Dauercampen gegen Parkgebühren
Die BH-Bregenz weist die Salzmann GmbH. an, auf den Parkplätzen Gebühren zu erheben. Als "Gegenleistung" dafür müssen die Dauercampingflächen künftig im Winter nicht mehr geräumt werden.
Wieder ein super Deal für Salzmann: Er kann von Fremdnutzern Gebühren erheben, seiner eigenen Klientel erstattet er die Kosten zurück, und das Dauercampen am Rohrspitz ist jetzt ganzjährig möglich - mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Wenige Jahre später verwendet Salzmann die oben gemachten Zugeständnisse wieder gegen die Behörden, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.

2003: Baden gegen Hafenerweiterung
Um eine Hafenerweiterung durchzusetzen, führt der Bauwerber die Unkosten ins Feld, die ihm angeblich durch fremde Badegäste und Naturbeobachter entstehen. 
Zur Erinnerung: 50% des neuen Badestrandes gehören ihm gar nicht!
Völlig unsinnig ist außerdem die Einrechnung der Kosten für die Erhaltung der Hafenanlagen.

2003: Parkplatz gegen Hafenerweiterung
Im Zuge einer weiteren Verhandlung über dieselbe Hafenerweiterung verkündet Günther Salzmann: 
„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." 


Stichwort "Ufersanierung"

Und nachdem das mit der günstigen Aushub-Entsorgung 1996 so gut funktioniert hat, versucht man auch hier noch eins draufzusetzen:


2008: Ufersanierung gegen Baugenehmigung
Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Rahmen der Verhandlungen zu einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 
In einer internen Mail der BH-Bregenz vom 17.06.2008 heißt es dazu: 
"Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. 

"Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll."


Diese Frage stellt sich der Bauwerber nicht, und fährt in derselben Logik fort: 


2014: Aushub-Inseln gegen mehr Campingplätze
Der Architekt des Bauwerbers schlägt im Bauansuchen von 2014 vor, den Tiefgaragenaushub für die Aufschüttung von Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne zu verwenden. 
Für diesen vermeintlichen Dienst an der Öffentlichkeit verlangt der Bauwerber die Genehmigung weiterer 30 Campingplätze.

Die BH-Bregenz spielt mit 


Die BH-Bregenz führt das Spiel mit den Deals fort, indem sie Besucherlenkung (Baden, Parken) und die Nutzung der Sanitäranlagen als "öffentliche Interessen" zugunsten eines Neubaus im Bescheid anführt.

Sie impliziert damit die Bedingtheit des einen durch das andere. 

Das ist sachlich und rechtlich falsch.


Insbesondere die Besucherlenkung Parken geht außerdem deshalb ins Leere, weil die zur Rechtfertigung der Ausdehnung des Restaurantbetriebs als Kompensation erbrachte Reduktion der Parkplätze zulasten der Öffentlichkeit gehen wird: Interessanterweise entspricht die Reduktion genau dem Viertel, von dem Salzmann 2003 behauptet, es mache die Fremdnutzung aus.
http://unser-rohrspitz.blogspot.co.at/2016/07/wir-werden-scheibchenweise-entfernt.html


Man hat regelrecht den Eindruck, die BH-Bregenz handle im Interesse des Bauwerbers, statt öffentliches Interesse zu vertreten. Jedenfalls wurden zahllose Gelegenheiten versäumt, geltendes Recht durchzusetzen, oder wenigstens die öffentliche Nutzung des Areals im Zuge zahlloser Zugeständnisse einmal vertraglich abzusichern.

Wieso bleibt so eine Regelung aus?
Natürlich sähe es seltsam aus, wenn die BH-Bregenz anfinge, Forderungen für ihre Genehmigungen zu stellen; immerhin setzt sie ja - theoretisch – Recht um. Aber selbst wenn man auf dem Pfad der Tugend und Rechsstaatlichkeit wandelt, hätte es in der Vergangenheit bereits mehrere Gelegenheiten gegeben, Bedingungen zu stellen:

Verpachtung öffentlicher Flächen für lau?

Seit den 1980ern reicht die Hafenanlage östlich maximal an die Grenzen der Salzmann-Gründe. Für die Erschließung wurde eine Straße auf einem Landesgrundstück errichtet. 
Es besteht ein Pachtvertrag. 
Ob und, wenn ja, wieviel der Pächter für die Nutzung zahlt, ist nicht bekannt. 
Wieso nicht spätestens in diesem Zusammenhang auch Forderungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Anlagen gestellt wurden, bleibt im Dunkeln. 

Zwischen 2006 und 2009 wurde der Hafen gen Norden in öffentliches Gewässer ausgebaut. 
Es besteht ein Pachtvertrag. Dieselben Fragen wie oben sind auch in diesem Falle offen. 

Der Campingplatz hat sich mittlerweile auf Grund des öffentliches Gewässers (Wassergraben) ausgedehnt. Ein Rückbau wurde nicht gefordert. Ob eine Pacht vereinbart wurde, ist uns aktuell nicht bekannt. 

Als Gesamteindruck bleibt das Bild eines Privatunternehmers der sich mit unredlichen Mitteln enorme Privillegien verschafft hat, und das Bild von Behörden, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, öffentliches Gut und die Allgemeinheit auch nur ansatzweise angemessen gegen diese Partikularinteressen zu verteidigen.

Freitag, 29. Juli 2016

Wir werden entfernt

Im aktuellen Bescheid steht folgender Passus zur Tiefgarage: 
"In der Tiefgarage [...] sollen zumindest 34 Tiefgaragenplätze dauerhaft für Gäste der Gastronomiebetriebe eingerichtet [...] werden."  (BHBR-I-7100.00-2012/0044, Seite 9)

Das Schüsselwort in diesem Satz lautet "ZUMINDEST".

Schon 2003 war vom Bau einer Tiefgarage die Rede. Damals wird noch unverhohlener ausgesprochen, was der aktuelle Bescheid nurmehr impliziert und leider an keiner Stelle untersagt: 
"Die Tiefgarage soll […] vorrangig den Dauercampern und Liegeplatzpächtern zur Abstellung der PKWs zur Verfügung gestellt werden." (BHBR-I-7100.00-2003/0212, Seite 7)

Eine Reduktion von 352 auf 258, entspricht einer Reduktion um genau das Viertel das lt. Aussage des Bauwerbers nicht zu den Gästen der Salzmann GmbH. gehört. (BHBR-I-7100.00-2003/009)

Badegäste und Naturbeobachter werden also scheibchenweise vom Areal entfernt. 

Nein, dieser Neubau ist NICHT im öffentlichen Interesse - IM GEGENTEIL.

Und ohne den Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses, ist der geplante Ausbau nicht bewilligungsfähig. 

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Plattform "Unser Rohrspitz": Was wir wollen

Dass die Salzmann GmbH. endlich von ihren Ausbauwünschen ablässt und sich statt Anwälten und Architekten zur Abwechslung mal einen Unternehmensberater leistet, der ihr hilft, ihren Betrieb umzustrukturieren. 

Denn diese Anlage braucht keine Vergrößerung, um gewinnbringend betrieben werden zu können. 

Was es braucht sind Konzepte abseits der konventionellen Nutzung für den Event- und Massentourismus.
Was es braucht ist ein Unternehmen, das mit der Natur arbeitet, statt gegen sie.

Von den Behörden fordern wir, dass die Deals am Rohrspitz endlich ein Ende haben. 

1. Schluss mit den Deals!

- Wahrung der Naturschutzinteressen und der respektiven Gesetze im Sinne der Öffentlichkeit
Keine Klientelpolitik, gleiches Recht für alle
Keine Nachbewilligungen von illegalen Maßnahmen, stattdessen strikte Umsetzung von Wiederherstellungsverfahren, auch bei nachgereichtem Antrag (kumulative Wirkung von Bewilligungen, Verschlechterungsverbot)
- Sicherung der öffentlichen Nutzung des Badeareals zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen im Sinne der Besucherlenkung und zur Absicherung gegen weitere Forderungen der Salzmann GmbH.


Am Rohrspitz wünschen wir uns: 

2. Gebäude
- Abriss beider Altbauten, Entfernung sämtlicher "Provisorien" (Container u.ä.)
- Das 2014 beantragte Multifunktionsgebäude (ohne Tiefgarage) ersetzt den gesamten baulichen Bestand, unter Einhaltung sämtlicher Auflagen

3. Verkehr 
- Statt einer Tiefgarage braucht es ein Verkehrskonzept, das den motorisierten Verkehr am Rohrspitz eindämmt.
mögliche Varianten sind: Maut, Shuttle-Dienste, Fahrradverleih, bei Beibehaltung des motorisierten Individualverkehrs mit baulichen Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h
- Reduktionen an Parkflächen werden der Natur zurückgegeben
10km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote in der 1km breiten Uferzone des Naturschutzgebietes

4. Gastronomie
- Konzession für 229 "Verabreichungsplätze" gem. Antrag für den Neubau (aktuell 561)
- regionale und saisonale Küche

5. Hafen
Keine weitere Ausdehnung der Hafenanlagen; sämtliche Sicherungsmaßnahmen - nach gründlicher Planung - auf Bestand (Rückbau)
- Keine weiteren Bootsplätze (aktuell 188), am besten sogar weniger
Weniger Motorboote (aktuell 121)
- Keine Steigerung des Ausländeranteils bei Bootsplätzen (aktuell 30%)
- Keine weitere Vergrößerung von Bootsplätzen

6. Camping
- Keine weitere Ausdehnung der Campinganlagen; notwendige Schaffung von Rettungsgassen u.ä. auf Bestand
- Keine weitere Genehmigung von Campingplätzen (aktuell 171), am besten sogar weniger
Weniger Dauercamping (aktuell 133), Räumung der Anlagen über den Winter
- Keine Vergrößerung von Campingplätzen

7. Betriebskultur
- Keine verlängerten Sperrstunden (aktuell bis 3h nachts!)
- Keine verstärkte Musik
- aktive Bewusstseinsbildung der Gäste hinsichtlich Naturschutz, Achtsamkeit, Rücksichtnahme
- Nachhaltige und ökonomische Planung statt Schnellschüssen und Provisorien
- Bestandssicherung durch nachhaltiges Wirtschaften, statt Expansion in Salamitaktik