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Mittwoch, 5. Mai 2021

VN-Gastkommentar vom 17.05.2011 von Bundesrat Jürgen Weiss

Bundesrat Jürgen Weiss
    Gutes Gewissen?

    Dass der Betreiber der umstrittenen Baumaßnahmen am Rohrspitz die              von der Landesregierung festgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung in Wien bekämpfen will, ist kein Zeichen eines guten Gewissens. Wenn das Vorhaben tatsächlich so umweltverträglich ist wie behauptet, müsste man sich vor einer solchen Prüfung nicht fürchten. Sie sollte im Gegenteil sogar im Interesse des Betreibers liegen, weil damit weitere Ungewissheiten vermieden werden können. 


Dass die Hafenanlage und das Restaurant in die Jahre gekommen sind und eine Verbesserung der Situation geboten ist, liegt auf der Hand. Das gälte allerdings auch für die verschämt als Dauercampingplatz bezeichnete Wohnwagensiedlung. Sie ist wesentlich landschaftsfremder als der Hafen, der teilweise in einer Tiefgarage für Boote versteckt werden soll, und könnte eine bessere Gestaltung durchaus vertragen. Ein besonders kritischer Punkt ist wohl die Absicht, am Rohrspitz ein 24-Betten-Hotel bauen zu wollen. Ob so etwas wirtschaftlich ist, muss der Betreiber selbst wissen. Für die Öffentlichkeit bedeutsam ist allerdings die Frage, welche Folgen die Unwirtschaftlichkeit hätte: Die Stilllegung des Hotels oder letztlich doch einmal die Notwendigkeit einer Vergrößerung zum Schutz der vorgenommenen Investitionen?

In früheren Zeiten war das Rheindelta allerdings schon wesentlich größeren Gefahren ausgesetzt. Erst 1979 hat sich die Bodenseekonferenz endgültig von dem seit Jahrzehnten verfolgten Vorhaben verabschiedet, den Rhein von Basel bis in den Bodensee für den Güterverkehr nutzbar zu machen. Das damit verbundene Hafenprojekt hätte aus dem Rheindelta einen Güterumschlagplatz mit eigenem Bahnhof und angeschlossener Industriezone gemacht. Nach den damaligen Plänen wären dafür 170 Hektar benötigt worden. 
Gleichzeitig gab es in den Sechzigerjahren ernsthafte Pläne, im Rheindelta einen Flughafen zu bauen, für den vom Land sogar eine eigene - erst 1982 wieder aufgelöste - Flughafen-Studiengesellschaft gegründet und vom Verkehrsministerium bereits ein Behördernverfahren durchgeführt wurde. 

Wegen des Widerstandes der Gemeinden und der zunehmenden Sensibilität für die Umwelt wurden diese Pläne damals fallen gelassen, und aus dem Rheindelta wurde ein Naturschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Mit viel Mühe ist es schließlich gelungen, die Bewirtschaftungsinteressen der Grundbesitzer, die Freizeitnutzung für die Bevölkerung und den Naturschutz miteinander zu versöhnen. Dass die EU beim Schutz von Natura-2000-Gebieten nicht mit sich spaßen lässt, ist auch in Vorarlberg bekannt geworden. Daher war es eine kluge Entscheidung des Landes, eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung als notwendig anzusehen. Es ist zu hoffen, dass bei diesem umstrittenen Vorhaben im Interesse des Landschaftsschutzes noch weitere dieser Art folgen werden.

Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun

 Stellungnahme zum Abstimmungsergebnis des Raumplanungsbeirat

Die „Plattform unser Rohrspitz“ kann die Empfehlung des Raumplanungsbeirats an die Landesregierung absolut nicht nachvollziehen und wird sofort weitere Schritte unternehmen, die auch bis zu den obersten Gerichten gehen können.
Die Plattform-Mitglieder haben bereits am 17.5.2010 mit Schreiben an alle Regierungsmitglieder ausführlich mit Zitaten von entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsstellen dargelegt, warum die Flächenwidmungsänderung am Rohrspitz nicht bewilligt werden darf. Trotz Urgenz am 19.8. erfolgte keine detaillierte Beantwortung.
Auch ein vorgeschlagener „Runder Tisch“ mit Landesregierung, Beamtenschaft, NGOs usw. , um die Fragen der Raumplanung zu erörtern, wurde bisher nicht einberufen.

Daher verlangen die Mitglieder der „Plattform unser Rohrspitz“ jetzt, die vorgelegten Rechtsfragen durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen, wie zB die Volksanwaltschaft.
Es darf nicht sein, dass dieselben Personen, die 3 Jahre lang mit den Projektbetreibern zusammengearbeitet haben, um einen Kompromiss zu finden, auch mit der Prüfung beauftragt werden, ob alles rechtens sei. Wo bleibt der oft beschworene gesetzeskonforme Kontrollmechanismus?

Die „Plattform unser Rohrspitz“ sieht sich als Sprachrohr von über 5300 UnterstützerInnen, 9 Naturschutzvereinen und zahlreichen besorgten, enttäuschten und zornigen BürgerInnen, die sich nicht öffentlich äußern wollen oder können.

Im Namen der “Plattform unser Rohrspitz“:

Hildegard Breiner
Ferdinand Lerbscher
Helmut Kaufmann

Ständiger Ausbau am Rohrspitz: Salzmanns Salami-Taktik


Vergleich 1950 - 2006 Vergleich 1950 - 2006


1957 beschloss die Vorarlberger Landesregierung, keine weitere Ausnahmegenehmigungen für Bauten im Naturschutzgebiet Rheindelta mehr auszustellen. Dennoch wurden der Familie Salzmann in den letzten 30 Jahren mehr als 80 Bauanträgeinmitten des gut 70 Jahre alten Naturschutzgebiet genehmigt.

Salzmann erweitert Hafen am Rohrspitz ohne Genehmigung

 Hafenerweiterung 2014 Hafenerweiterung 2014

Auch die Sanierung einer Larsenwand sollte am 30.06.2014 im Zuge der Bauverhandlungen besprochen werden. Man staunte nicht schlecht, als man vorort feststellte, dass Herr Salzmann diese Maßnahme bereits eigenmächtig und ohne Genehmigung getätigt hatte - und dabei die Wand auch noch einfach um 15 m weiter nach Norden versetzte, um den Hafen um weitere 5 Bootsplätze zu vergrößern.

Läßt die BH sich das gefallen, nur um den Ausbau diesmal durchziehen zu können?

Der nächste Ausbauplan am Rohrspitz 2014


Neubau Bildmontage 2014 Neubau Bildmontage 2014

Nachdem das 
Ausbauvorhaben von 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war, 
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung. 

>> BH-Kundmachung zum Antrag

Um einen Eindruck von deren Auswirkungen zu bekommen, haben wir eine Ansicht erstellt, deren Größenverhältnisse die Darstellung des Bauvorhabens in der Natur im Rahmen der Verhandlung am 30.06.2014 wiedergeben. 

>> bautechnischen Unterlagen

Die im Bestand sichtbaren Bäume müssten entfernt werden, um einer Tiefgarage Platz zu machen, die deutlich größer als das oberirdische Gebäude ist.
Offensichtlich ist das neue Gebäude wesentlich größer als der bestehende “Kiosk”,inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes(!), mit 3 Wohnungen im Obergeschoss, während das alte Restaurant incl. Wohnungen und Büros bestehen bliebe.
Die oberirdischen Parkplätze würden bis auf einen schmalen Streifen am äußersten westlichen Ende der Anlagen in Campingflächen umgewandelt. Das bedeutet eine Vergrößerung des Camping um 2650 m².

Diese Anlage steht mitten im wertvollsten Naturschutzgebiet und ist im ganzen Rheindelta das einzige Wohngebäude direkt am See. Hier strengere Maßstäbe anzulegen als woanders, ist keine Schikane, sondern ergibt sich eben aus dieser einzigartigen Situation.

Neubau

Länge 35,20 m (+ 22m im Vergleich zum Kiosk)
Breite 13,80 m (+0,7m im Vergleich zum Kiosk)
Höhe (gemessen ab Oberkante Asphalt Südost, Keller und Parkgarage bleiben also unberücksichtigt): 10,25 m (etwa 200% der Kiosk-Höhe)

Untergeschoss: Technik und Lagerräume für den Gastbetrieb
Erdgeschoss: 27 Dusch-WC Kabinen, WC-Anlagen, getrennt für Damen und Herren, ein Abwasch/Wäscheraum, sowie zusätzliche WC-Anlagen für Damen und Herren getrennt und ein Lagerraum für die Küche mit Kühlzellen
1. Obergeschoss:SB-Restaurant* mit einer Fläche von 240 m² mit ca 32 Sitzplätzen im Innenbereich und einer Terrasse mit ca 128 Sitzplätzen im Außenbereich, Bar/Kiosk mit einer Fläche von ca 46 m² und 21 Sitzplätzen im Innenbereich sowie ca 48 Sitzplätzen im Außenbereich, 
Rezeption mit einer Fläche von 23,72 m², Büroräumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von 78,38 m² (inkl WC Raum) und weiters WC-Räumlichkeiten für die Gastronomie, getrennt für Damen und Herren, sowie eine Küche mit einer Fläche von 58,06 m²
2. Obergeschoss: zwei Wohnungen (Nutzfläche 116,02m² und 83,65m²) sowie weitere Büroräumlichkeiten (mit Terassen!) mit einer Fläche von 59,62 m² 
Die Wohnung auf der Südostseite mit einer Größe von insgesamt 116,02 m² ist für die Eigentümerfamilie als Privatwohnung vorgesehen – unseres Wissen die einzige Privatwohnung im Naturschutzgebiet am Bodensee
die Wohnung auf der Westseite mit einer Nutzfläche von 83,65 m² wird als Dienstwohnung (Camping-, Hafenwart etc) verwendet. Auch diese Dienstwohnungen sind schwer zu rechtfertigen. Wieso kann der Hafenwart nicht wie jeder andere zur Arbeit fahren und wieder Heim? Oder: wieso darf nur er bleiben? In der Hafen- und Campinganlage Salzmann sind aktuell im Winterhalbjahr 16 und im Sommer 44 Personen beschäftigt.
Die "Büros" sind wie Wohnungen ausgestattet - incl. Terassen. Der Architekt hat sich wohl beim Gespräch vorort sogar verplappert und selbst von Wohnungen gesprochen. 
Offenbar ist also doch ein kleiner Hotelbetrieb oder zumindest die Unterbringung auserwählter VIPs vorgesehen.

*Die Betriebszeiten des neuen SB-Restaurants bzw des neuen Kiosk sind täglich von 08:00 Uhr bis längstens 01:00 Uhr. (ACHTUNG! > siehe GEWERBERECHT)

PKW-Tiefgarage und Außenstellplätze

eingeschossige Tiefgarage mit fünf Abschnitten und mit insgesamt 166 PKW- Stellplätzen
Oberirdisch wäre ein Teil der Tiefgarage, im Wesentlichen die Einhausung des Ein- und Ausfahrtsbereiches erkennbar sein.
Neben der in Nord-Südrichtung verlaufenden überdachten zweispurigen Ein- und Ausfahrtsrampe ist - baulich getrennt - ein überdachter Müll-Lagerbereich mit ca 116 m² sowie ein dreiseitig umschlossener Fahrradraum mit einer Größe von 48,43 m² geplant.
Im nordwestlichen Bereich der Tiefgarage würde ein Lagerraum mit einer Größe von 129,32 m⊃ und ein Technikraum mit einer Größe von 72,93 m² eingerichtet.
Die Tiefgarage wäre über insgesamt vier Stiegenauf- bzw -abgänge zugänglich.
Neben den 166 PKW-Einstellplätzen in der Tiefgarage sollen im Bereich des dzt bestehenden Parkplatzes südlich des Restaurantgebäudes 19 PKW-Parkplätze für Bedienstete, 3 Behinderten-Parkplätze und 2 Reisebusparkplätze eingerichtet werden.
auf GST-NR 474/1 GB Fußach bleiben 71 Stellplätze
Nördlich des bestehenden Restaurants und des Neubaus würden im Bereich des Polderdammes ca 130 Fahrradabstellplätze eingerichtet.

Campingplatz

133 Dauerstellplätze (Dauercamping ist lt. Camping-VO, die u.a. Verkehrstaugliche Vehikel vorsieht, illegal
und 36 Tagescampingplätzen, befindlich auf den GST-NRn 469, 470, 473, 475/3 und 1747/1. 
Das entspricht einer Vergrößerung um 2.650 m². Eine entsprechende Umwidmung durch die Gemeinde Fußach erfolgte bereits 2012.

Wohin mit dem Tiefgaragen-Aushub vom Rohrspitz?

 Bei der Erstellung der geplanten Tiefgarage würden ca. 21.000 Kubikmeter Aushub anfallen. Aber wohin damit? 


Am kostenintensivsten für alle Beteiligten wäre der Abtransport durchs Naturschutzgebiet. Deshalb schlägt die Salzmann GmbH und ihr Architekt Jürgen Hagspiel folgende Alternativen vor: 

Hier der Originaltext

1.) Aufschüttung mehrerer kleiner Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne. Im Gegenzug dafür will Günther Salzmann die Bewilligung von weiteren 30 Campingplätzen.

2.) seeseitige Verbreiterung des Polderdamms im Nahebereich des Restaurants auf eine Breite von ca. 15m.

3.) "Verklappung" des Materials im Bodensee.

Baubewilligungen am Rohrspitz: Amtsmissbrauch durch die BH Bregenz

 Das im Auftrag der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der BH Bregenz von Dr. Bieringer erstellte Gegengutachten stellt die billigen Tricks der Behörden bloß und zeigt massive Verfahrensfehler auf.

hier das gesamte Gegengutachten zum Download als pdf

Einige Zitate aus dem Gegengutachten:

öffentliches Interesse

„Das öffentliche Interesse am Schutz des Gebiets ist bereits durch die Ausweisung als Schutzgebiet nach der FFH- und der VS-Richtlinie hinreichend dokumentiert.“ (S. 21)

„Die Tatsache alleine, dass andere öffentliche Interessen vorliegen, bedeutet noch nicht, dass diese das öffentliche Interesse am Naturschutz überwiegen.“ (S. 14)

 Verschlechterungsverbot

„Tatsächlich ist es seit dem EU-Beitritt (1995) zu einer Verschlechterung des Gebietes gekommen, die insgesamt zweifellos das Maß einer erheblichen Beeinträchtigung überschreitet. „ (S. 17)

 „Aufgrund der bestehenden erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets ist jede weitere Beeinträchtigung automatisch kumulativ erheblich.“ (S. 18)

Amtsmissbrauch

„Ein Teil der nachweislich erfolgten Beeinträchtigung (d) resultiert also aus rechtswidrigen Bewilligungen durch die zuständigen Behörden vor Ausweisung des Natura 2000-Gebiets. Ein anderer Teil resultiert aus der Tatsache, dass das Land Vorarlberg seine Verpflichtungen aus Art 6 Abs 2 der FFH-Richtlinie offenbar nicht erfüllt und Nutzungen, denen nicht die Eigenschaft von Plänen oder Projekten zukommt, nicht gesteuert hat.“ (S. 17)

 „Da die Naturschutzbehörden ihren Verpflichtungen aus der VS- und der FFH-Richtlinie nicht nachgekommen sind, sondern im Gegenteil eine erhebliche Verschlechterung des Gebiets zugelassen und keine geeigneten Gegenmaßnahmen gesetzt haben, besteht bis zum Erreichen wenigstens der Bestandszahlen bzw. Erhaltungszustände des Jahres 1995 kein Spielraum für weitere touristische oder sonstige das Gebiet beeinträchtigende Vorhaben.„ (S. 18)

„Die Feststellung der Behörde, dass es sich bei der Bauphase um die ökologisch gesehen vergleichsweise unsensiblere Jahreszeit handle, ist unrichtig. […] Während […] die Monate Juni bis August keineswegs die ökologisch sensibelste Zeit umfassen, handelt es sich zweifellos um die touristisch lukrativste Phase. Der Bauzeitplan folgt somit erkennbar nicht ökologischen, sondern wirtschaftlichen Erwägungen. „(S. 19 ff)

„Die Lenkung und Konzentration der Besucher in einem Schutzgebiet ist […] eine hoheitliche Aufgabe, die nicht auf einen Gewerbebetrieb abgewälzt werden kann.„ (S. 23)

„Sollte aufgrund der derzeitige Ausgestaltung des Parkplatzes ein relevantes Risiko von wassergefährdenden Unfällen durch Treibstoff- und Schmierölaustritte im Freien bestehen, wie die Behörde unterstellt, so sollten umgehend und unabhängig vom gegenständlichen Verfahren entsprechende Vorkehrungen veranlasst werden. Erforderlichenfalls muss die weitere Benützung des Parkplatzes untersagt werden. „ (S. 24)

Dienstag, 23. März 2021

Unser Rohrspitz ist wirklich UNSER ALLER Rohrspitz

 MITNICHTEN "gehört" der Rohrspitz Günther Salzmann. Den weit größten Teil des zum Naturschutzgebiet Rheindelta gehörenden Rohrspitz machen Wasserflächen aus: ca. 8 km². Sie sind im Besitz des Bundes Österreich. Das Land Vorarlberg (hellgrün) und die Gemeinden Höchst (gelbgrün) und Fußach (dunkelgrün) besitzen Grundstücke an Land und Ufern von insgesamt ca. 280.000 m². Das Naturschutzgebiet um den Rohrspitz ist damit zu mehr als 90% im Besitz der Öffentlichkeit. 

Günther Salzmann (rot) gehören grade mal 1,6%.

Etwa 60% der Landmassen (unmarkiert) sind in den Händen verschiedenster Privatbesitzer. Land und Gemeinden haben 30% der Flächen inne. Günther Salzmann besitzt ca. 10%.

Auf all diesen Flächen gilt seit 1942 die Uferschutzverordnung und seit 1976 die Naturschutzverordnung Rheindelta - gänzlich ungeachtet der Flächenwidmung oder des Eigentümers.



"Verabreichungsplätze"* der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz

* gem. protokollierter Absprache im Zuge der Vergabe eines Gewerbescheins für Gastronomie am Rohrspitz 1985 umfasst der Terminus "Verabreichungsplätze" die Summe aller Steh- und Sitzplätzen im Außen- und Innenbereich der Anlagen 

Im Naturschutzgebiet Rheindelta dürfen eig. seit 1952 keine baulichen Erweiterungen mehr durchgeführt werden. Lt. Verordnungstext darf nur Bestand erhalten werden. 

Die BH Bregenz weigert sich allerdings bis heute (Stand März 2021) die Bestandsdaten der Salzmann Yachting GmbH öffentlich zu machen. Ihre in Genehmigungen dargestellten Zahlen sind inkonsistent. 

lt. BH bewilligt seit 1985: 390, davon 250 im Außenbereich, 140 innen**

** lt. Lärmgutachter Gehrer haben bei Einhaltung der Brandschutzrichtlinien im Innenbereich aber gar keine 140 Personen Platz.

real genutzt gem. Zählung 2016: 330*** 

*** man habe sich mit Lufbildern beholfen; 

So seriös arbeiten unsere Behörden also beim angeblich landesweit am strengsten geprüften Betrieb in ganz Vorarlberg. 

Freitag, 1. Februar 2019

Camping und der neue Stil


Recht hat der Politik zu folgen, und die Politik der Wirtschaft. Das ist Neoliberalismus. Und im Prinzip nicht neu. 
Neu ist das Tempo und die dreiste Offenheit mit der dieses Prinzip angewendet wird. Auch in Vorarlberg. 
Seit Jahren weist die Plattform Unser Rohrspitz auf Verfahrensmängel und Missstände im Zusammenhang mit 
dem Ausbau der Betriebe der Salzmann GmbH und entsprechenden Bewilligungen (bzw. deren Fehlen) seitens der 
BH Bregenz hin. In einem funktionierenden Rechtsstaat und gem. dem Prinzip der Gewaltenteilung wäre das ein Anlass, 
diese Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Berichtigung zu setzen. 
Jeder Autofahrer, jeder Steuerzahler weiß, dass dieses Prinzip in bestimmten Punkten auch einwandfrei und gnadenlos funktioniert. 
Aber nicht so am Rohrspitz. Anstatt die Missstände auf dem Campingplatz zu ändern, ändert man einfach das Gesetz - und zwar, auch das ist neu, nicht mit der Hilfe von Fachleuten aus Justiz, Raumplanung und Naturschutz, der in aller Regel von Camping tangiert wird, sondern mit der wohlfeilen „Unterstützung“ der Wirtschaftskammer. 
Das ist der neue Stil. Und entscheidend dafür ist nicht der Aufstieg 
der FPÖ, sondern die Fortsetzung des hohlen „Pragmatismus“ der ÖVP, bei dem die FPÖ jetzt mitnaschen darf. Mit funktionierender Demokratie und Gewaltenteilung hat das alles längst nichts mehr zu tun. Und dafür ist jeder einzelne ÖVP-ler mitverantwortlich. 

Mittwoch, 27. Juni 2018

Debatte zum Rohrspitz: Naherholung vs. Naturschutz?

Was ist Naherholung? Und was ist Journalismus? Beide Fragen bilden eine klaffende Untiefe angesichts des jüngsten Artikel der Kronenzeitung zum universellen Konflikt zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Denn darum geht es in Wirklichkeit am Rohrspitz. 

Der unermüdliche Bauwerber Günther Salzmann offenbart das selbst am besten, wenn er erzählt, er habe „freiwillig“ den Badestrand verkleinert. 
Den Badestrand verkleinert? Im Dienste der Naherholung? Wann haben Journalisten aufgehört kritisch zu denken? 

Günther Salzmann und Harald Küng verschweigen uns, dass die Verkleinerung des Badestrands ein überaus unsauberer Deal mit den Behörden war, der zugunsten einer erheblichen Vergrößerung der Hafenanlage erfolgte. 
Sie verschweigen uns auch, dass dem umtriebigen Unternehmer Salzmann die kaum ergiebigen Badegäste seit Jahren ein Dorn im Auge sind und bei jeder Gelegenheit im 
Tausch für lukrativere Einnahmequellen zur Disposition stehen. 
Nicht die Naherholung ist hier im Konflikt mit dem Naturschutz, sondern ein Unternehmen, das auf maximalen Ertrag abzielt. Der eigentliche Konflikt besteht 
zwischen der begrenzten Ressource Natur und einem Wirtschaftssystem, das nach wie vor auf Expansion aufbaut.   
Und die Lösung dieses Konflikts scheitert an Politikern, Beamten; Unternehmern und Journalisten, die diese Thematik nicht einmal ansatzweise überschauen, 
nicht am Naturschutz selbst, der, im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Ambitionen, ein öffentliches Interesse per se darstellt. 

Samstag, 10. Februar 2018

Das kleine Rohrspitz 1 x 1

Im positiven Baubescheid der BH Bregenz wurde viel behauptet. Unter anderem, dass durch den Ausbau "nur" 74 Sitzplätze zum Bestand hinzukämen; eine geringe Vergrößerung also. Allein....die angegebenen Zahlen waren falsch! Nachdem die Plattform „Unser Rohrspitz“ seit Jahren auf Missstände hinweist, hat das endlich auch Landesverwaltungsrichter Brandtner festgestellt: Der Ausbau bedeutet eine erhebliche Erweiterung um 245 Plätze. Im zweiten Verfahren zur Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde nun das seltsame Lärmgutachten behandelt, das diese erhebliche Erweiterung mit ein paar Tricks wieder wegsubtrahiert. Dass Naturschutz weit mehr ist als Lärmschutz wurde dabei unter den Teppich gekehrt. Auch dafür, dass die BH geschlampt hat, fand sich eine Ausrede: Die rechts des Richters zur Perlenkette aufgeschnürte Allianz von Bauwerber und Bezirkshauptmannschaft erklärt uns, man habe sich halt im Planungsbüro verzählt. (Die großen Augen der Praktikantin aus dem Planungsbüro werden wahrscheinlich nicht ins Protokoll aufgenommen.) 
Noch vor dem Sommer 2018 will Richter Brandtner eine Enscheidung fällen; m.E. ein leichtes Unterfangen: Die BH hat Mist gebaut. Dieser Ausbau bedeutet eine enorme Betriebserweitertung, und somit eine erhebliche Verschlechterung für das Natura 2000 Gebiet. Der Bescheid ist aufzuheben.



Donnerstag, 20. April 2017

Parteistellung für Naturschutzorganisationen bei Ausbauplänen am Rohrspitz!

Es gibt hervorragende Neuigkeiten! 

Richter Brandtner vom Landesverwaltungsgerichtshof bleibt offenkundig bei seiner "vorläufigen Rechtsmeinung" zur Parteistellung von Naturschutzorganisationen im Fall des Bauvorhabens am Rohrspitz: Per Bescheid gesteht er uns zu, ein eigenes Gutachten in der Sache einzubringen. Ein Experte hierfür ist bereits gefunden. Es dürfte ein Leichtes sein, anhand der uns vorliegenden Daten nachzuweisen, dass das Areal bereits jetzt in einem desolaten Zustand ist, und keinerlei weiteren Expansionen verträgt.

Sonntag, 7. August 2016

Genehmigte Bootsplätze im Salzmann-Hafen am Rohrspitz, Stand 2002

Lt. Auflagen zur großen Hafenerweiterung 1993/94 (AZ I - 8 - 9/1993) 
dürfen maximal 30% der Bootsliegeplätze an Bootsbesitzer mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb Österreichs vergeben werden.
Diese Auflage wird in den Bescheid 1-8-9/1993 vom 14.05.2002 für eine weiteren Hafenerweiterung übernommen. 
Er sieht die Vergrößerung bestehender Bootsplätze bei Reduktion deren Gesamtzahl von 191 auf 188 vor. 
Maximal 121 Boote dürfen mit Motorbooten mit Otto- oder Dieselmotoren über 11 kW belegt sein.
Die restlichen Plätze sind für Segelboote, Ruderboote, Tretboote oder Motorboote mit ausschließlich Solar- oder Elektroantrieb reserviert.
Die folgende Tabelle gibt den Stand nach den Ausbaumaßnahmen von 2002 wieder. Die Veränderungen durch den Bescheid 2002 sind rot beziffert.


Liegeplatz Nr.AnzahlBreiteLängeFläche/LiegeplatzGesamtfläche
1 bis 883 m11 m33 m²264 m²
9 bis 23153,5 m12 m42 m²630m²
24 bis 2964 m13 m52 m²312 m²
3014 m14 m56 m²56 m²
(+8m²)
3114 m13 m52 m²52 m²
(+4 m²)
3214 m12,5 m50 m²50 m²
(+2m²)
33 bis 55234 m12 m48 m²1104 m²
56 bis 74192,8 m9 m25,2 m²478,8 m²
75 bis 817311 m33 m²231m²
82 bis 8982,8 m9 m25,2 m²201,6 m²
90 bis 125362,5820 m²720 m²
126 bis 148232,25 m715,75362,25 m²
149 bis 160122,87,220,16 m²241,92 m²
161 bis 1630
-3
0 m00 m²0 m²
(Auflassung)
16414,5 m14 m63 m²63m²
(+42,84 m²)
165 bis 16624,5 m15 m²67,5m²135 m²
(+94,68 m²)
167 und 16822,8 m7,2 m20,16 m²40,32 m²
169 bis 17133 m9 m27 m²81 m²
172 bis 17434 m12 m48 m²144 m²
175 bis 191173,5 m9,25 m²32,375 m²550,375 m²
Gesamt188
-3
5717,265 m²
(+91,04 m²)

44 Anträge in 10 Jahren

Zwischen 2004 und 2014 hat die Salzmann GmbH. mindestens 44 Anträge gestellt. (jene mit Beteiligung des Naturschutzes) 
32 dieser Anträge wurden genehmigt. Das entspricht einer Genehmigungsrate von 73%.
Anträgegenehmigt
200475 (71%)
200542 (50%)
200611 (100%)
200732 (66%)
200822 (100%)
200954 (80%)
201054 (80%)
201144 (100%)
201265 (83%)
201353 (60%)
201431 (33%)
4432 (73%)

Samstag, 6. August 2016

Verbauung am Rohrspitz

Die Anlagen der Salzmann Yachting GmbH (Parken, Campen, Restaurant, Kiosk, Hafen) nehmen ca. 43.850 m2 ein.

Sie liegen auf 15 Grundstücken.
Nur 10 davon sind im Besitz von Günther Salzmann.
Der bei weitem größte Teil des Rohrspitz, rund 95%, ist nicht im Besitz der Familie Salzmann.
Gottseidank! Denn die Verbauung ist auf deren Flächen maximal.



EigentümerNutzungGesamtflächeverbautverbauter Anteil in Prozent
Günther SalzmannCamping, Parken, Gastronomie, Hafen59.04037.18063%
Privatbesitz, gepachtet f. WiesenparkplätzeParken13.5666.67049%
Land VorarlbergZufahrt Hafen Ost38302606%
Bundesgebiet österr. Bodensee und WassergräbenUmkehrplatz Partyschiff Elisa, Camping53.000.00034680,00006%


* Stand August 2016

Steuereinnahmen aus dem Betrieb Salzmann

Der Ertrag der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern der Salzmann Yachting GmbH. ist mit weniger als 1% marginal. Der hohe Anteil an Gästetaxen verweist v.a. auf die schwache Ausprägung des Tourismus in Fußach. 

Rechtfertigen Jahreseinnahmen von € 30.309,93 einen derartig massiven und widerrechtlichen Raubbau an der Natur?


Kommunalsteuer 2015€ 18.882,430,94% ¹
Gästetaxe 2015€ 11.427,5092% ²


¹ Die Gesamteinnahmen der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern beliefen sich lt. RA 2015 auf € 2.013.277,08.
² Die Einnahmen aus Gästetaxen beliefen sich im selben Zeitraum lt. RA 2015 auf € 12.434,00.

Sonntag, 24. Juli 2016

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Freitag, 22. Juli 2016

Miese Deals am Rohrspitz: Ausbau gegen "Ufersanierung"

Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Zuge einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 


„Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll.“*


Das ist in der Tat eine gute Frage! Eine von vielen...


*Auszug aus einer uns vorliegenden internen Email der BH-Bregenz vom 17. Juni 2008

Mittwoch, 20. Juli 2016

Baden am Rohrspitz für alle!

Entgegen entsprechender Andeutungen hat die Salzmann GmbH. kein Recht den Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen aufzulassen oder einzuzäunen, weil

1. Teile des Strandes und des Hafens bereits in öffentliches Gewässer (Bundesgebiet) reichen (blau markiert).

2. am gesamten österreichischen Bodenseeufer eine allgemeine Wegefreiheit gem. Straßengesetz § 36, LGBl.Nr. 79/2012  (rot markiert) besteht.



3. der Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen Teil der Auflagen für die große Hafenerweiterung in den 1990ern (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)  war


Aus denselben Gründen hat die Salzmann GmbH. auch kein Recht, dem Land angebliche Unkosten durch Fremdnutzung in Rechnung zu stellen oder diese als Druckmittel für die Durchsetzung weiterer betrieblicher Ausdehnungen zu verwenden.

Umso erstaunlicher ist es, dass die BH Bregenz in ihrem "positiven" Bescheid 2016 das bereits gegebene und durch vorangegangene Zugeständnisse und Auflagen an die Salzmann GmbH. gesicherte Baderecht als im "öffentlichen Interesse" unter die Bedingung eines weiteren Neubaus stellt.

Wessen Interessen vertreten unsere Behörden eigentlich?