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Mittwoch, 5. Mai 2021

Ständiger Ausbau am Rohrspitz: Salzmanns Salami-Taktik


Vergleich 1950 - 2006 Vergleich 1950 - 2006


1957 beschloss die Vorarlberger Landesregierung, keine weitere Ausnahmegenehmigungen für Bauten im Naturschutzgebiet Rheindelta mehr auszustellen. Dennoch wurden der Familie Salzmann in den letzten 30 Jahren mehr als 80 Bauanträgeinmitten des gut 70 Jahre alten Naturschutzgebiet genehmigt.

Salzmann erweitert Hafen am Rohrspitz ohne Genehmigung

 Hafenerweiterung 2014 Hafenerweiterung 2014

Auch die Sanierung einer Larsenwand sollte am 30.06.2014 im Zuge der Bauverhandlungen besprochen werden. Man staunte nicht schlecht, als man vorort feststellte, dass Herr Salzmann diese Maßnahme bereits eigenmächtig und ohne Genehmigung getätigt hatte - und dabei die Wand auch noch einfach um 15 m weiter nach Norden versetzte, um den Hafen um weitere 5 Bootsplätze zu vergrößern.

Läßt die BH sich das gefallen, nur um den Ausbau diesmal durchziehen zu können?

Der nächste Ausbauplan am Rohrspitz 2014


Neubau Bildmontage 2014 Neubau Bildmontage 2014

Nachdem das 
Ausbauvorhaben von 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war, 
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung. 

>> BH-Kundmachung zum Antrag

Um einen Eindruck von deren Auswirkungen zu bekommen, haben wir eine Ansicht erstellt, deren Größenverhältnisse die Darstellung des Bauvorhabens in der Natur im Rahmen der Verhandlung am 30.06.2014 wiedergeben. 

>> bautechnischen Unterlagen

Die im Bestand sichtbaren Bäume müssten entfernt werden, um einer Tiefgarage Platz zu machen, die deutlich größer als das oberirdische Gebäude ist.
Offensichtlich ist das neue Gebäude wesentlich größer als der bestehende “Kiosk”,inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes(!), mit 3 Wohnungen im Obergeschoss, während das alte Restaurant incl. Wohnungen und Büros bestehen bliebe.
Die oberirdischen Parkplätze würden bis auf einen schmalen Streifen am äußersten westlichen Ende der Anlagen in Campingflächen umgewandelt. Das bedeutet eine Vergrößerung des Camping um 2650 m².

Diese Anlage steht mitten im wertvollsten Naturschutzgebiet und ist im ganzen Rheindelta das einzige Wohngebäude direkt am See. Hier strengere Maßstäbe anzulegen als woanders, ist keine Schikane, sondern ergibt sich eben aus dieser einzigartigen Situation.

Neubau

Länge 35,20 m (+ 22m im Vergleich zum Kiosk)
Breite 13,80 m (+0,7m im Vergleich zum Kiosk)
Höhe (gemessen ab Oberkante Asphalt Südost, Keller und Parkgarage bleiben also unberücksichtigt): 10,25 m (etwa 200% der Kiosk-Höhe)

Untergeschoss: Technik und Lagerräume für den Gastbetrieb
Erdgeschoss: 27 Dusch-WC Kabinen, WC-Anlagen, getrennt für Damen und Herren, ein Abwasch/Wäscheraum, sowie zusätzliche WC-Anlagen für Damen und Herren getrennt und ein Lagerraum für die Küche mit Kühlzellen
1. Obergeschoss:SB-Restaurant* mit einer Fläche von 240 m² mit ca 32 Sitzplätzen im Innenbereich und einer Terrasse mit ca 128 Sitzplätzen im Außenbereich, Bar/Kiosk mit einer Fläche von ca 46 m² und 21 Sitzplätzen im Innenbereich sowie ca 48 Sitzplätzen im Außenbereich, 
Rezeption mit einer Fläche von 23,72 m², Büroräumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von 78,38 m² (inkl WC Raum) und weiters WC-Räumlichkeiten für die Gastronomie, getrennt für Damen und Herren, sowie eine Küche mit einer Fläche von 58,06 m²
2. Obergeschoss: zwei Wohnungen (Nutzfläche 116,02m² und 83,65m²) sowie weitere Büroräumlichkeiten (mit Terassen!) mit einer Fläche von 59,62 m² 
Die Wohnung auf der Südostseite mit einer Größe von insgesamt 116,02 m² ist für die Eigentümerfamilie als Privatwohnung vorgesehen – unseres Wissen die einzige Privatwohnung im Naturschutzgebiet am Bodensee
die Wohnung auf der Westseite mit einer Nutzfläche von 83,65 m² wird als Dienstwohnung (Camping-, Hafenwart etc) verwendet. Auch diese Dienstwohnungen sind schwer zu rechtfertigen. Wieso kann der Hafenwart nicht wie jeder andere zur Arbeit fahren und wieder Heim? Oder: wieso darf nur er bleiben? In der Hafen- und Campinganlage Salzmann sind aktuell im Winterhalbjahr 16 und im Sommer 44 Personen beschäftigt.
Die "Büros" sind wie Wohnungen ausgestattet - incl. Terassen. Der Architekt hat sich wohl beim Gespräch vorort sogar verplappert und selbst von Wohnungen gesprochen. 
Offenbar ist also doch ein kleiner Hotelbetrieb oder zumindest die Unterbringung auserwählter VIPs vorgesehen.

*Die Betriebszeiten des neuen SB-Restaurants bzw des neuen Kiosk sind täglich von 08:00 Uhr bis längstens 01:00 Uhr. (ACHTUNG! > siehe GEWERBERECHT)

PKW-Tiefgarage und Außenstellplätze

eingeschossige Tiefgarage mit fünf Abschnitten und mit insgesamt 166 PKW- Stellplätzen
Oberirdisch wäre ein Teil der Tiefgarage, im Wesentlichen die Einhausung des Ein- und Ausfahrtsbereiches erkennbar sein.
Neben der in Nord-Südrichtung verlaufenden überdachten zweispurigen Ein- und Ausfahrtsrampe ist - baulich getrennt - ein überdachter Müll-Lagerbereich mit ca 116 m² sowie ein dreiseitig umschlossener Fahrradraum mit einer Größe von 48,43 m² geplant.
Im nordwestlichen Bereich der Tiefgarage würde ein Lagerraum mit einer Größe von 129,32 m⊃ und ein Technikraum mit einer Größe von 72,93 m² eingerichtet.
Die Tiefgarage wäre über insgesamt vier Stiegenauf- bzw -abgänge zugänglich.
Neben den 166 PKW-Einstellplätzen in der Tiefgarage sollen im Bereich des dzt bestehenden Parkplatzes südlich des Restaurantgebäudes 19 PKW-Parkplätze für Bedienstete, 3 Behinderten-Parkplätze und 2 Reisebusparkplätze eingerichtet werden.
auf GST-NR 474/1 GB Fußach bleiben 71 Stellplätze
Nördlich des bestehenden Restaurants und des Neubaus würden im Bereich des Polderdammes ca 130 Fahrradabstellplätze eingerichtet.

Campingplatz

133 Dauerstellplätze (Dauercamping ist lt. Camping-VO, die u.a. Verkehrstaugliche Vehikel vorsieht, illegal
und 36 Tagescampingplätzen, befindlich auf den GST-NRn 469, 470, 473, 475/3 und 1747/1. 
Das entspricht einer Vergrößerung um 2.650 m². Eine entsprechende Umwidmung durch die Gemeinde Fußach erfolgte bereits 2012.

Wohin mit dem Tiefgaragen-Aushub vom Rohrspitz?

 Bei der Erstellung der geplanten Tiefgarage würden ca. 21.000 Kubikmeter Aushub anfallen. Aber wohin damit? 


Am kostenintensivsten für alle Beteiligten wäre der Abtransport durchs Naturschutzgebiet. Deshalb schlägt die Salzmann GmbH und ihr Architekt Jürgen Hagspiel folgende Alternativen vor: 

Hier der Originaltext

1.) Aufschüttung mehrerer kleiner Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne. Im Gegenzug dafür will Günther Salzmann die Bewilligung von weiteren 30 Campingplätzen.

2.) seeseitige Verbreiterung des Polderdamms im Nahebereich des Restaurants auf eine Breite von ca. 15m.

3.) "Verklappung" des Materials im Bodensee.

Dienstag, 23. März 2021

Unser Rohrspitz ist wirklich UNSER ALLER Rohrspitz

 MITNICHTEN "gehört" der Rohrspitz Günther Salzmann. Den weit größten Teil des zum Naturschutzgebiet Rheindelta gehörenden Rohrspitz machen Wasserflächen aus: ca. 8 km². Sie sind im Besitz des Bundes Österreich. Das Land Vorarlberg (hellgrün) und die Gemeinden Höchst (gelbgrün) und Fußach (dunkelgrün) besitzen Grundstücke an Land und Ufern von insgesamt ca. 280.000 m². Das Naturschutzgebiet um den Rohrspitz ist damit zu mehr als 90% im Besitz der Öffentlichkeit. 

Günther Salzmann (rot) gehören grade mal 1,6%.

Etwa 60% der Landmassen (unmarkiert) sind in den Händen verschiedenster Privatbesitzer. Land und Gemeinden haben 30% der Flächen inne. Günther Salzmann besitzt ca. 10%.

Auf all diesen Flächen gilt seit 1942 die Uferschutzverordnung und seit 1976 die Naturschutzverordnung Rheindelta - gänzlich ungeachtet der Flächenwidmung oder des Eigentümers.



"Verabreichungsplätze"* der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz

* gem. protokollierter Absprache im Zuge der Vergabe eines Gewerbescheins für Gastronomie am Rohrspitz 1985 umfasst der Terminus "Verabreichungsplätze" die Summe aller Steh- und Sitzplätzen im Außen- und Innenbereich der Anlagen 

Im Naturschutzgebiet Rheindelta dürfen eig. seit 1952 keine baulichen Erweiterungen mehr durchgeführt werden. Lt. Verordnungstext darf nur Bestand erhalten werden. 

Die BH Bregenz weigert sich allerdings bis heute (Stand März 2021) die Bestandsdaten der Salzmann Yachting GmbH öffentlich zu machen. Ihre in Genehmigungen dargestellten Zahlen sind inkonsistent. 

lt. BH bewilligt seit 1985: 390, davon 250 im Außenbereich, 140 innen**

** lt. Lärmgutachter Gehrer haben bei Einhaltung der Brandschutzrichtlinien im Innenbereich aber gar keine 140 Personen Platz.

real genutzt gem. Zählung 2016: 330*** 

*** man habe sich mit Lufbildern beholfen; 

So seriös arbeiten unsere Behörden also beim angeblich landesweit am strengsten geprüften Betrieb in ganz Vorarlberg. 

Mittwoch, 27. Juni 2018

Debatte zum Rohrspitz: Naherholung vs. Naturschutz?

Was ist Naherholung? Und was ist Journalismus? Beide Fragen bilden eine klaffende Untiefe angesichts des jüngsten Artikel der Kronenzeitung zum universellen Konflikt zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Denn darum geht es in Wirklichkeit am Rohrspitz. 

Der unermüdliche Bauwerber Günther Salzmann offenbart das selbst am besten, wenn er erzählt, er habe „freiwillig“ den Badestrand verkleinert. 
Den Badestrand verkleinert? Im Dienste der Naherholung? Wann haben Journalisten aufgehört kritisch zu denken? 

Günther Salzmann und Harald Küng verschweigen uns, dass die Verkleinerung des Badestrands ein überaus unsauberer Deal mit den Behörden war, der zugunsten einer erheblichen Vergrößerung der Hafenanlage erfolgte. 
Sie verschweigen uns auch, dass dem umtriebigen Unternehmer Salzmann die kaum ergiebigen Badegäste seit Jahren ein Dorn im Auge sind und bei jeder Gelegenheit im 
Tausch für lukrativere Einnahmequellen zur Disposition stehen. 
Nicht die Naherholung ist hier im Konflikt mit dem Naturschutz, sondern ein Unternehmen, das auf maximalen Ertrag abzielt. Der eigentliche Konflikt besteht 
zwischen der begrenzten Ressource Natur und einem Wirtschaftssystem, das nach wie vor auf Expansion aufbaut.   
Und die Lösung dieses Konflikts scheitert an Politikern, Beamten; Unternehmern und Journalisten, die diese Thematik nicht einmal ansatzweise überschauen, 
nicht am Naturschutz selbst, der, im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Ambitionen, ein öffentliches Interesse per se darstellt. 

Samstag, 10. Februar 2018

Das kleine Rohrspitz 1 x 1

Im positiven Baubescheid der BH Bregenz wurde viel behauptet. Unter anderem, dass durch den Ausbau "nur" 74 Sitzplätze zum Bestand hinzukämen; eine geringe Vergrößerung also. Allein....die angegebenen Zahlen waren falsch! Nachdem die Plattform „Unser Rohrspitz“ seit Jahren auf Missstände hinweist, hat das endlich auch Landesverwaltungsrichter Brandtner festgestellt: Der Ausbau bedeutet eine erhebliche Erweiterung um 245 Plätze. Im zweiten Verfahren zur Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde nun das seltsame Lärmgutachten behandelt, das diese erhebliche Erweiterung mit ein paar Tricks wieder wegsubtrahiert. Dass Naturschutz weit mehr ist als Lärmschutz wurde dabei unter den Teppich gekehrt. Auch dafür, dass die BH geschlampt hat, fand sich eine Ausrede: Die rechts des Richters zur Perlenkette aufgeschnürte Allianz von Bauwerber und Bezirkshauptmannschaft erklärt uns, man habe sich halt im Planungsbüro verzählt. (Die großen Augen der Praktikantin aus dem Planungsbüro werden wahrscheinlich nicht ins Protokoll aufgenommen.) 
Noch vor dem Sommer 2018 will Richter Brandtner eine Enscheidung fällen; m.E. ein leichtes Unterfangen: Die BH hat Mist gebaut. Dieser Ausbau bedeutet eine enorme Betriebserweitertung, und somit eine erhebliche Verschlechterung für das Natura 2000 Gebiet. Der Bescheid ist aufzuheben.



Donnerstag, 20. April 2017

Parteistellung für Naturschutzorganisationen bei Ausbauplänen am Rohrspitz!

Es gibt hervorragende Neuigkeiten! 

Richter Brandtner vom Landesverwaltungsgerichtshof bleibt offenkundig bei seiner "vorläufigen Rechtsmeinung" zur Parteistellung von Naturschutzorganisationen im Fall des Bauvorhabens am Rohrspitz: Per Bescheid gesteht er uns zu, ein eigenes Gutachten in der Sache einzubringen. Ein Experte hierfür ist bereits gefunden. Es dürfte ein Leichtes sein, anhand der uns vorliegenden Daten nachzuweisen, dass das Areal bereits jetzt in einem desolaten Zustand ist, und keinerlei weiteren Expansionen verträgt.

Mittwoch, 24. August 2016

Grabenkämpfe


In den VN vom 22.08.2016 beschwert sich ein Lustenauer Ehepaar, dass sie den jüngst zugeschütteten Graben wieder aufreißen müssen. Begegnungen der 3. Art mit Gräben hatten mittlerweile schon viele Vorarlberger, wobei wohl die meisten klug genug waren, die Behörden zu befragen, bevor sie bauliche Maßnahmen setzten. Aber mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sind wohl die wenigsten. 
Hier muss noch viel Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um den Menschen den Mehrwert eines offenen Grabens gegenüber einer Verrohrung zu vermitteln. 
Über die Vorgehensweise der BH-Dornbirn wollen wir uns hier mangels tieferen Einblicks in den Fall nicht äußern. 

Was aber auch für uns nicht verständlich ist: Wieso gelten auch und ausgerechnet hier für die Anlagen der Familie Salzmann im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz wieder andere Gesetze?
Dort nämlich wurde ein Wassergraben öffentlichen Gewässers (blauer Streifen im Bild weiter oben) über eine Strecke von 100 m zugeschüttet um weitere Flächen für den Campingplatz zu gewinnen. 

Der Grund ist nach wie vor im Besitz des österreichischen Bundes. Gewinnbringend genutzt wird er von der Salzmann Yachting GmbH. Wiedermal verloren hat bei diesem Deal die Natur.


Warum wurden nicht auch und insbesondere hier, in einem Naturschutzgebiet,  Wiederherstellungsmaßnahmen gefordert? Welches magische Ass haben Salzmanns im Ärmel, dass für sie unsere Gesetze nicht gelten?

Sonntag, 7. August 2016

Genehmigte Bootsplätze im Salzmann-Hafen am Rohrspitz, Stand 2002

Lt. Auflagen zur großen Hafenerweiterung 1993/94 (AZ I - 8 - 9/1993) 
dürfen maximal 30% der Bootsliegeplätze an Bootsbesitzer mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb Österreichs vergeben werden.
Diese Auflage wird in den Bescheid 1-8-9/1993 vom 14.05.2002 für eine weiteren Hafenerweiterung übernommen. 
Er sieht die Vergrößerung bestehender Bootsplätze bei Reduktion deren Gesamtzahl von 191 auf 188 vor. 
Maximal 121 Boote dürfen mit Motorbooten mit Otto- oder Dieselmotoren über 11 kW belegt sein.
Die restlichen Plätze sind für Segelboote, Ruderboote, Tretboote oder Motorboote mit ausschließlich Solar- oder Elektroantrieb reserviert.
Die folgende Tabelle gibt den Stand nach den Ausbaumaßnahmen von 2002 wieder. Die Veränderungen durch den Bescheid 2002 sind rot beziffert.


Liegeplatz Nr.AnzahlBreiteLängeFläche/LiegeplatzGesamtfläche
1 bis 883 m11 m33 m²264 m²
9 bis 23153,5 m12 m42 m²630m²
24 bis 2964 m13 m52 m²312 m²
3014 m14 m56 m²56 m²
(+8m²)
3114 m13 m52 m²52 m²
(+4 m²)
3214 m12,5 m50 m²50 m²
(+2m²)
33 bis 55234 m12 m48 m²1104 m²
56 bis 74192,8 m9 m25,2 m²478,8 m²
75 bis 817311 m33 m²231m²
82 bis 8982,8 m9 m25,2 m²201,6 m²
90 bis 125362,5820 m²720 m²
126 bis 148232,25 m715,75362,25 m²
149 bis 160122,87,220,16 m²241,92 m²
161 bis 1630
-3
0 m00 m²0 m²
(Auflassung)
16414,5 m14 m63 m²63m²
(+42,84 m²)
165 bis 16624,5 m15 m²67,5m²135 m²
(+94,68 m²)
167 und 16822,8 m7,2 m20,16 m²40,32 m²
169 bis 17133 m9 m27 m²81 m²
172 bis 17434 m12 m48 m²144 m²
175 bis 191173,5 m9,25 m²32,375 m²550,375 m²
Gesamt188
-3
5717,265 m²
(+91,04 m²)

Samstag, 6. August 2016

Verbauung am Rohrspitz

Die Anlagen der Salzmann Yachting GmbH (Parken, Campen, Restaurant, Kiosk, Hafen) nehmen ca. 43.850 m2 ein.

Sie liegen auf 15 Grundstücken.
Nur 10 davon sind im Besitz von Günther Salzmann.
Der bei weitem größte Teil des Rohrspitz, rund 95%, ist nicht im Besitz der Familie Salzmann.
Gottseidank! Denn die Verbauung ist auf deren Flächen maximal.



EigentümerNutzungGesamtflächeverbautverbauter Anteil in Prozent
Günther SalzmannCamping, Parken, Gastronomie, Hafen59.04037.18063%
Privatbesitz, gepachtet f. WiesenparkplätzeParken13.5666.67049%
Land VorarlbergZufahrt Hafen Ost38302606%
Bundesgebiet österr. Bodensee und WassergräbenUmkehrplatz Partyschiff Elisa, Camping53.000.00034680,00006%


* Stand August 2016

Steuereinnahmen aus dem Betrieb Salzmann

Der Ertrag der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern der Salzmann Yachting GmbH. ist mit weniger als 1% marginal. Der hohe Anteil an Gästetaxen verweist v.a. auf die schwache Ausprägung des Tourismus in Fußach. 

Rechtfertigen Jahreseinnahmen von € 30.309,93 einen derartig massiven und widerrechtlichen Raubbau an der Natur?


Kommunalsteuer 2015€ 18.882,430,94% ¹
Gästetaxe 2015€ 11.427,5092% ²


¹ Die Gesamteinnahmen der Gemeinde Fußach aus Kommunalsteuern beliefen sich lt. RA 2015 auf € 2.013.277,08.
² Die Einnahmen aus Gästetaxen beliefen sich im selben Zeitraum lt. RA 2015 auf € 12.434,00.

Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Freitag, 22. Juli 2016

Miese Deals am Rohrspitz: Ausbau gegen "Ufersanierung"

Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Zuge einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 


„Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll.“*


Das ist in der Tat eine gute Frage! Eine von vielen...


*Auszug aus einer uns vorliegenden internen Email der BH-Bregenz vom 17. Juni 2008

Mittwoch, 20. Juli 2016

Baden am Rohrspitz für alle!

Entgegen entsprechender Andeutungen hat die Salzmann GmbH. kein Recht den Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen aufzulassen oder einzuzäunen, weil

1. Teile des Strandes und des Hafens bereits in öffentliches Gewässer (Bundesgebiet) reichen (blau markiert).

2. am gesamten österreichischen Bodenseeufer eine allgemeine Wegefreiheit gem. Straßengesetz § 36, LGBl.Nr. 79/2012  (rot markiert) besteht.



3. der Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen Teil der Auflagen für die große Hafenerweiterung in den 1990ern (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)  war


Aus denselben Gründen hat die Salzmann GmbH. auch kein Recht, dem Land angebliche Unkosten durch Fremdnutzung in Rechnung zu stellen oder diese als Druckmittel für die Durchsetzung weiterer betrieblicher Ausdehnungen zu verwenden.

Umso erstaunlicher ist es, dass die BH Bregenz in ihrem "positiven" Bescheid 2016 das bereits gegebene und durch vorangegangene Zugeständnisse und Auflagen an die Salzmann GmbH. gesicherte Baderecht als im "öffentlichen Interesse" unter die Bedingung eines weiteren Neubaus stellt.

Wessen Interessen vertreten unsere Behörden eigentlich?

Salzmann stellt dem Land die Badegäste am Rohrspitz in Rechnung

Wiederholte Male führt die Salzmann GmbH. die Aufwände für Fremdnutzung durch Badegäste und Naturbeobachter an, um vom Land Regress oder Kompensation zu fordern.

So auch im Fall eines von vielen Anträgen auf Hafenerweiterungen aus dem Jahr 2002/2003:




(Auszug aus BHBR-I-7100.00-2003/009)