Montag, 25. Juli 2016

Betreff: Das ewige Lied vom „öffentlichen Interesse“

Die Rechtsfloskel der „erheblichen Verbesserung“ für die Natur erschöpft sich in der Umrüstung auf „insektenfreundliche LEDs“, wobei verschwiegen wird, dass dafür kein Neubau vonnöten wäre, während gleichwohl der Lichteintrag durch die großen Fenster des Neubaus eine Verschlechterung für den Naturschutz darstellen würde.
Auch das Argument für die Verbesserung des Landschaftsbildes bleibt allein auf weiter Flur, und erklärungsbedürftig: Denn auch die Entfernung (ehemals illegal aufgestellter) Stahlblechtcontainer ist nicht wirklich von einem Neubau abhängig.

Reichen diese Argumente tatsächlich aus, um eine Betriebserweiterung in einem ohnehin schon überlasteten Natura 2000 Gebiet zu genehmigen?

Das fragte sich wohl auch die BH-Bregenz und griff auf einen altbewährten Trick zurück: 
Das öffentlichen Interesse; und da trifft man auf alte Bekannte: Besucherlenkung und die Nutzung der Sanitäranlagen. 
Diese und ähnliche Interessen wurden nämlich schon öfter in Verhandlungen zwischen Bauwerber Salzmann und den Behörden bemüht. 


Doch keine dieser Maßnahmen bedarf eines Ausbaus.
Die Parkflächen werden seit Jahren vom Bauwerber gepachtet und gegen Gebühr bewirtschaftet. 
Der aktuelle Badestrand zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen ist das Ergebnis der großen Hafenerweiterungen der 1990er Jahre, in denen die Besucherlenkung Teil der Auflagen war. 
Und auch Sanitäranlagen gehören natürlich zum Bestand. 

Wieso also werden diese öffentliche Interessen als Argumente für einen Ausbau angeführt? 
Bei der Gesamtschau der „Argumentation“ entsteht der Eindruck eines Deals. 
Folgt die BH-Bregenz etwa der Logik des Bauwerbers,  der seine Dienste am öffentlichen Interesse regelmäßig gegen weitere Genehmigungen aufwiegt? 

Und wieso war es in Jahrzehnten der Sondergenehmigungen nie möglich, diese öffentlichen Interessen durch schriftliche Vereinbarungen und Verträge dauerhaft zu sichern, statt sie jedes Mal wieder ins Treffen zu führen, um der Salamitaktik der Salzmann GmbH. - zum Schaden des öffentlichen Interesses Naturschutz – Vorschub zu leisten?

Wie kann dieser Teufelskreis endlich durchbrochen werden?

Wir haben den Veranwortlichen eine Anfrage geschickt (u.a. Vorarlberger Landesrat Rüdisser, Landesrat Rauch, Bezirkshauptmann Elmar Zech)

Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Freitag, 22. Juli 2016

Es reicht!


Die Sendung „Neues bei Neustädter“ zum Thema Bauvorhaben der Salzmann GmbH hat wieder gezeigt, da prallen unterschiedliche Weltanschauungen aufeinander. Unterschiedlicher Meinung darf man in einer Demokratie immer sein, wie aber manche Befürworter dieses Vorhabens ihre Meinung vertreten, ist erschreckend. Ein Anrufer möchte diesen „Grünen“ einen roten Punkt auf die Stirne verpassen, (tätowieren?) um sie als Gegner des Bauprojektes zu markieren, damit man sie vom Naturschutzgebiet aussperren kann! Kommt einem irgendwie bekannt vor, diese Geisteshaltung… Wenn man sich darauf einlässt, bestimmte Foren zu diesem Thema zu lesen, dann wendet man sich rasch angewidert vom  tiefen Niveau und Stil vieler hasserfüllter Beiträge ab, die  in der Anonymität so mutig daherkommen. Man kann ja der Meinung des Fußacher Bürgermeisters Blum sein, Bauprojekte beleben die Wirtschaft, machen alles schöner und eine Tiefgarage im Natura 2000 Gebiet schafft mehr Grün. In diesem Naturschutzgebiet gibt es aber eine Verordnung, die Bauprojekte außer ortsüblicher Weidezäune verbietet, und daran hat sich auch ein blauer Bürgermeister zu halten. Die Salamitaktik eines Unternehmers wurde leider auf Kosten des Naturschutzes von den Behörden jahrzehntelang durch Ignoranz, Rechtsbeugung und Schlamperei nicht nur geduldet, sondern aktiv unterstützt. Es ist genug, es reicht.

Mag. Franz Ströhle

Tiefgarage im Naturschutzgebiet?

Warum genehmigen die Behörden eine Tiefgarage in einem Naturschutzgebiet?

Weil dann “oberirdische Fahrzeuge praktisch nicht mehr zu sehen sind“, sagt der Fußacher Bürgermeister (“Neues bei Neustädter“ am 14.07.2016, ab Minute 16:16)

Doch diesem einzigen (!) Argument widerspricht das Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015 auf Seite 8:
"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen." 

Was bleibt ist das Argument das Bauwerbers: Platzgewinn für die fortschreitende betriebliche Erweiterung.

Und die Frage: Wen vertreten unsere Behörden eigentlich?





Verbesserungen? Ja WO DENN?

Die BH-Bregenz behauptet in ihrem „positiven“ Bescheid, der Neubau am Rohrspitz führe zu “bedeutenden und langfristigen Verbesserungen für Natur und Landschaft“. (Begründung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung der BH Bregenz vom 30.06. 2016, Seite 16)

Diese "Verbesserungen" sind ein rechtliches Konstrukt ohne jede sachliche Grundlage

In sämtlichen Stellungnahmen und Gutachten zum Naturschutz kommt das Wort „Verbesserung“ nur zweimal vor; und zwar in den Texten des BH-Amtssachverständigen Hellfried Niederl:
Die Rede ist (1) von der Entfernung von Stahlcontainern (die ursprünglich illegal aufgestellt und später von der BH nachgenehmigt wurden) und (2) der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“

Beide Maßnahmen stehen in keinem sachlich zwingenden Zusammenhang mit dem beantragten Neubau mit Tiefgarage, sondern könnten – und sollten – unabhängig davon umgesetzt werden.

Im Fall der LEDs verschweigt derselbe Amtssachverständige außerdem, dass der erhöhte Lichteintrag der großen seeseitigen Fassade des Neubaus auch bei "insektenfreundlichen LEDs" eine Verschlechterung für das Naturschutzgebiet bedeutet.


Ansonsten sieht der Naturschutz den Bauantrag durchwegs kritisch

"Aus Sicht der Naturschutzanwaltschaft sind […] die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nicht gegeben." (Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2015, S. 6)

"Die praktisch nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen in der Bauphase betreffen vor allem Durchzügler bzw Überwinterer aus der Vogelwelt […], wobei störungsempfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden." (Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz der BH Bregenz vom 09.04.2015, S. 6)

"Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wird in der Hinsicht betroffen, dass sich vor allem durch das neue Gebäude […] eine massive Vergrößerung und Veränderung ergibt, die sowohl vom Ufer bzw See als auch vom Land gesehen auffällig sein wird, verstärkt durch den teilweisen Verlust des derzeitigen Baumbestandes auf dem Bauareal." (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 6)

"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen."  (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 8)

Für WEN arbeitet die BH-Bregenz, wenn sie aus dieser Sachlage einen positiven Bescheid zusammenschustert?

Miese Deals am Rohrspitz: Ausbau gegen "Ufersanierung"

Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Zuge einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 


„Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll.“*


Das ist in der Tat eine gute Frage! Eine von vielen...


*Auszug aus einer uns vorliegenden internen Email der BH-Bregenz vom 17. Juni 2008