Freitag, 22. Juli 2016

Verbesserungen? Ja WO DENN?

Die BH-Bregenz behauptet in ihrem „positiven“ Bescheid, der Neubau am Rohrspitz führe zu “bedeutenden und langfristigen Verbesserungen für Natur und Landschaft“. (Begründung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung der BH Bregenz vom 30.06. 2016, Seite 16)

Diese "Verbesserungen" sind ein rechtliches Konstrukt ohne jede sachliche Grundlage

In sämtlichen Stellungnahmen und Gutachten zum Naturschutz kommt das Wort „Verbesserung“ nur zweimal vor; und zwar in den Texten des BH-Amtssachverständigen Hellfried Niederl:
Die Rede ist (1) von der Entfernung von Stahlcontainern (die ursprünglich illegal aufgestellt und später von der BH nachgenehmigt wurden) und (2) der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“

Beide Maßnahmen stehen in keinem sachlich zwingenden Zusammenhang mit dem beantragten Neubau mit Tiefgarage, sondern könnten – und sollten – unabhängig davon umgesetzt werden.

Im Fall der LEDs verschweigt derselbe Amtssachverständige außerdem, dass der erhöhte Lichteintrag der großen seeseitigen Fassade des Neubaus auch bei "insektenfreundlichen LEDs" eine Verschlechterung für das Naturschutzgebiet bedeutet.


Ansonsten sieht der Naturschutz den Bauantrag durchwegs kritisch

"Aus Sicht der Naturschutzanwaltschaft sind […] die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nicht gegeben." (Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2015, S. 6)

"Die praktisch nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen in der Bauphase betreffen vor allem Durchzügler bzw Überwinterer aus der Vogelwelt […], wobei störungsempfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden." (Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz der BH Bregenz vom 09.04.2015, S. 6)

"Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wird in der Hinsicht betroffen, dass sich vor allem durch das neue Gebäude […] eine massive Vergrößerung und Veränderung ergibt, die sowohl vom Ufer bzw See als auch vom Land gesehen auffällig sein wird, verstärkt durch den teilweisen Verlust des derzeitigen Baumbestandes auf dem Bauareal." (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 6)

"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen."  (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 8)

Für WEN arbeitet die BH-Bregenz, wenn sie aus dieser Sachlage einen positiven Bescheid zusammenschustert?

Miese Deals am Rohrspitz: Ausbau gegen "Ufersanierung"

Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Zuge einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial. 


„Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer. Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll.“*


Das ist in der Tat eine gute Frage! Eine von vielen...


*Auszug aus einer uns vorliegenden internen Email der BH-Bregenz vom 17. Juni 2008

Dauerhafte Verschlechterung durch Salzmann GmbH.

Wenn die BH Bregenz endlich ihrer Pflicht nachkäme, die Erhebung der kumulativen Wirkung aller gerade-noch-Genehmigungen am Rohrspitz vorzunehmen, wäre jede weitere betriebliche Ausdehnung hinfällig.


Denn der Naturschutzamtssachverständige der BH Bregenz, Hellfried Niederl hält in einer Stellungnahme aus dem April 2015 fest dass "störungs- empfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden.“

Es liegen also bereits dauerhafte Verschlechterungen am Rohrspitz vor! Und die sind in einem Natura 2000 Gebiet VERBOTEN.






Mittwoch, 20. Juli 2016

Baden am Rohrspitz für alle!

Entgegen entsprechender Andeutungen hat die Salzmann GmbH. kein Recht den Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen aufzulassen oder einzuzäunen, weil

1. Teile des Strandes und des Hafens bereits in öffentliches Gewässer (Bundesgebiet) reichen (blau markiert).

2. am gesamten österreichischen Bodenseeufer eine allgemeine Wegefreiheit gem. Straßengesetz § 36, LGBl.Nr. 79/2012  (rot markiert) besteht.



3. der Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen Teil der Auflagen für die große Hafenerweiterung in den 1990ern (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)  war


Aus denselben Gründen hat die Salzmann GmbH. auch kein Recht, dem Land angebliche Unkosten durch Fremdnutzung in Rechnung zu stellen oder diese als Druckmittel für die Durchsetzung weiterer betrieblicher Ausdehnungen zu verwenden.

Umso erstaunlicher ist es, dass die BH Bregenz in ihrem "positiven" Bescheid 2016 das bereits gegebene und durch vorangegangene Zugeständnisse und Auflagen an die Salzmann GmbH. gesicherte Baderecht als im "öffentlichen Interesse" unter die Bedingung eines weiteren Neubaus stellt.

Wessen Interessen vertreten unsere Behörden eigentlich?

Salzmann stellt dem Land die Badegäste am Rohrspitz in Rechnung

Wiederholte Male führt die Salzmann GmbH. die Aufwände für Fremdnutzung durch Badegäste und Naturbeobachter an, um vom Land Regress oder Kompensation zu fordern.

So auch im Fall eines von vielen Anträgen auf Hafenerweiterungen aus dem Jahr 2002/2003:




(Auszug aus BHBR-I-7100.00-2003/009)

Dienstag, 19. Juli 2016

Anfragen an die Behörden

Weil die Behörden bei der Salzmann Yachting GmbH im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz seit Jahrzehnten eine Schlamperei nach der anderen betreiben, haken wir jetzt nach:

Am Hafen wurde im Frühjahr/Sommer 2016 schon wieder ausgebaut. Wir wüssten gerne, ob die Behörden davon überhaupt wissen und – falls ja – die nötigen Verfahren durchgeführt haben:

Duchs Fahrverbot im Fußacher Naturschutzegebiet fahren bereits jetzt LKWs zum Salzmann Betrieb. Wir wollen wissen, ob es dafür eine Genehmigung gibt, und – falls ja – ob die nötigen Verfahren durchgeführt wurden: 
LKWs im Fahrverbot NSG Rheindelta


Außerdem fragen wir uns, auf welcher rechtlichen Grundlage die Fläche Camping bereits 2012 vergrößert wurde:
FS Camping

Montag, 18. Juli 2016

Der unsägliche Bescheid der BH Bregenz

Die Behörden agieren wie Komplizen der Salzmann GmbH. und haben einen Bescheid zusammengeschustert, der jeder Grundlage entbehrt.

Viel "Spaß" beim Lesen!