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Mittwoch, 24. August 2016

Grabenkämpfe


In den VN vom 22.08.2016 beschwert sich ein Lustenauer Ehepaar, dass sie den jüngst zugeschütteten Graben wieder aufreißen müssen. Begegnungen der 3. Art mit Gräben hatten mittlerweile schon viele Vorarlberger, wobei wohl die meisten klug genug waren, die Behörden zu befragen, bevor sie bauliche Maßnahmen setzten. Aber mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sind wohl die wenigsten. 
Hier muss noch viel Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um den Menschen den Mehrwert eines offenen Grabens gegenüber einer Verrohrung zu vermitteln. 
Über die Vorgehensweise der BH-Dornbirn wollen wir uns hier mangels tieferen Einblicks in den Fall nicht äußern. 

Was aber auch für uns nicht verständlich ist: Wieso gelten auch und ausgerechnet hier für die Anlagen der Familie Salzmann im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz wieder andere Gesetze?
Dort nämlich wurde ein Wassergraben öffentlichen Gewässers (blauer Streifen im Bild weiter oben) über eine Strecke von 100 m zugeschüttet um weitere Flächen für den Campingplatz zu gewinnen. 

Der Grund ist nach wie vor im Besitz des österreichischen Bundes. Gewinnbringend genutzt wird er von der Salzmann Yachting GmbH. Wiedermal verloren hat bei diesem Deal die Natur.


Warum wurden nicht auch und insbesondere hier, in einem Naturschutzgebiet,  Wiederherstellungsmaßnahmen gefordert? Welches magische Ass haben Salzmanns im Ärmel, dass für sie unsere Gesetze nicht gelten?

Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

Freitag, 22. Juli 2016

Verbesserungen? Ja WO DENN?

Die BH-Bregenz behauptet in ihrem „positiven“ Bescheid, der Neubau am Rohrspitz führe zu “bedeutenden und langfristigen Verbesserungen für Natur und Landschaft“. (Begründung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bewilligung der BH Bregenz vom 30.06. 2016, Seite 16)

Diese "Verbesserungen" sind ein rechtliches Konstrukt ohne jede sachliche Grundlage

In sämtlichen Stellungnahmen und Gutachten zum Naturschutz kommt das Wort „Verbesserung“ nur zweimal vor; und zwar in den Texten des BH-Amtssachverständigen Hellfried Niederl:
Die Rede ist (1) von der Entfernung von Stahlcontainern (die ursprünglich illegal aufgestellt und später von der BH nachgenehmigt wurden) und (2) der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“

Beide Maßnahmen stehen in keinem sachlich zwingenden Zusammenhang mit dem beantragten Neubau mit Tiefgarage, sondern könnten – und sollten – unabhängig davon umgesetzt werden.

Im Fall der LEDs verschweigt derselbe Amtssachverständige außerdem, dass der erhöhte Lichteintrag der großen seeseitigen Fassade des Neubaus auch bei "insektenfreundlichen LEDs" eine Verschlechterung für das Naturschutzgebiet bedeutet.


Ansonsten sieht der Naturschutz den Bauantrag durchwegs kritisch

"Aus Sicht der Naturschutzanwaltschaft sind […] die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung nicht gegeben." (Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2015, S. 6)

"Die praktisch nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen in der Bauphase betreffen vor allem Durchzügler bzw Überwinterer aus der Vogelwelt […], wobei störungsempfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden." (Stellungnahme des Amtssachverständigen für Naturschutz der BH Bregenz vom 09.04.2015, S. 6)

"Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft wird in der Hinsicht betroffen, dass sich vor allem durch das neue Gebäude […] eine massive Vergrößerung und Veränderung ergibt, die sowohl vom Ufer bzw See als auch vom Land gesehen auffällig sein wird, verstärkt durch den teilweisen Verlust des derzeitigen Baumbestandes auf dem Bauareal." (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 6)

"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen."  (Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015, S. 8)

Für WEN arbeitet die BH-Bregenz, wenn sie aus dieser Sachlage einen positiven Bescheid zusammenschustert?

Montag, 18. Juli 2016

Der unsägliche Bescheid der BH Bregenz

Die Behörden agieren wie Komplizen der Salzmann GmbH. und haben einen Bescheid zusammengeschustert, der jeder Grundlage entbehrt.

Viel "Spaß" beim Lesen!

Sonntag, 17. Juli 2016

„Den Deckel drauf“

Im November 2015 gab es ein Treffen der Plattform „Unser Rohrspitz“ mit Bezirkshauptmann Zech und seinem Stellvertreter Dietmar Ender. Man machte uns den unsäglichen Vorschlag, doch diesen eine Bauantrag noch durchgehen zu lassen.
Danach würde man dann wirklich „den Deckel drauf“ machen.

Wir haben uns sehr gewundert über diesen Umgang mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Nicht nur gibt es eine eklatante Ungleichbehandlung verschiedener Grundbesitzer am Rohrspitz vor demselben Recht. 
Die Behörde geniert sich nichtmal, unmissverständlich zu sagen, dass sie mit diesem Recht machen kann, was sie will.

Der Bescheid, der dann kam, hat uns entsprechend nicht gewundert. Er entspricht genau diesem missbräuchlichen Umgang mit unserem Recht und verbiegt die Tatsachen um eine Genehmigung - gerade noch - möglich zu machen.

Ist das die Rechtssicherheit, von der der grüne Umwelt-Landesrat Johannes Rauch spricht, wenn er sagt, dass dieser Bescheid zu akzeptieren sei? 

Wir werden diesen Bescheid jedenfalls mit Sicherheit nicht akzeptieren!