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Samstag, 6. August 2016

Verbauung am Rohrspitz

Die Anlagen der Salzmann Yachting GmbH (Parken, Campen, Restaurant, Kiosk, Hafen) nehmen ca. 43.850 m2 ein.

Sie liegen auf 15 Grundstücken.
Nur 10 davon sind im Besitz von Günther Salzmann.
Der bei weitem größte Teil des Rohrspitz, rund 95%, ist nicht im Besitz der Familie Salzmann.
Gottseidank! Denn die Verbauung ist auf deren Flächen maximal.



EigentümerNutzungGesamtflächeverbautverbauter Anteil in Prozent
Günther SalzmannCamping, Parken, Gastronomie, Hafen59.04037.18063%
Privatbesitz, gepachtet f. WiesenparkplätzeParken13.5666.67049%
Land VorarlbergZufahrt Hafen Ost38302606%
Bundesgebiet österr. Bodensee und WassergräbenUmkehrplatz Partyschiff Elisa, Camping53.000.00034680,00006%


* Stand August 2016

Mittwoch, 20. Juli 2016

Baden am Rohrspitz für alle!

Entgegen entsprechender Andeutungen hat die Salzmann GmbH. kein Recht den Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen aufzulassen oder einzuzäunen, weil

1. Teile des Strandes und des Hafens bereits in öffentliches Gewässer (Bundesgebiet) reichen (blau markiert).

2. am gesamten österreichischen Bodenseeufer eine allgemeine Wegefreiheit gem. Straßengesetz § 36, LGBl.Nr. 79/2012  (rot markiert) besteht.



3. der Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen Teil der Auflagen für die große Hafenerweiterung in den 1990ern (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)  war


Aus denselben Gründen hat die Salzmann GmbH. auch kein Recht, dem Land angebliche Unkosten durch Fremdnutzung in Rechnung zu stellen oder diese als Druckmittel für die Durchsetzung weiterer betrieblicher Ausdehnungen zu verwenden.

Umso erstaunlicher ist es, dass die BH Bregenz in ihrem "positiven" Bescheid 2016 das bereits gegebene und durch vorangegangene Zugeständnisse und Auflagen an die Salzmann GmbH. gesicherte Baderecht als im "öffentlichen Interesse" unter die Bedingung eines weiteren Neubaus stellt.

Wessen Interessen vertreten unsere Behörden eigentlich?