Als die Salzmann GmbH. im Jahr 2000 anfing, das Restaurant zu verpachten und den alten Kiosk wieder in Betrieb zu nehmen, stellte man kurzerhand – und ohne Bewilligung – vier Stahlblechcontainer und eine Wellblechgarage im Umfang von ca. 150 m³ als zusätzliche Lager- und Abstellräume auf.
Die 2000 illegal installierte Containeranlage hat ein Volumen von ca. 150 m³, das sind 3% des Neubaus.
Als die Behörden 2003 (!)* darauf aufmerksam wurden, forderten sie deren Wegschaffung. Daraufhin suchte Salzmann um eine „temporäre“ Bewilligung für drei Jahre an. Die wurde schließlich erteilt und seither x-fach verlängert.
Die BH-Bregenz führt die Entfernung der Container als Argument für den Neubau an
Die BH-Bregenz fasst im Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044 zusammen, dass der Ausbau dauerhafte Verbesserungen für Naturschutz und Landschaftsbild mit sich bringe. Diese Behauptung stützt sich auf nur zwei (!) Sätze im Naturschutzgutachten. Als Verbesserung für den Naturschutz führt Hellfried Niederl die Umstellung auf "insektenfreundliche LEDs" an (eine Maßnahme, für die in der Regel kein Neubau erforderlich ist). Und als Verbesserung für das Landschaftsbild nennt der Amtssachverständige die Entfernung der oben beschriebenen Container. (BHBR-I-7100.00-2012/0044, S. 64)
Ihre Entfernung, heißt es, sei im öffentlichen Interesse. Implizit behauptet die Behörde damit, dass diese Entfernung nicht anders als durch die Genehmigung des Neubaus durchzusetzen sei. Das stimmt nicht! Explizit sagt sie, dass der Neubau schöner und damit für das Landschaftsbild zuträglicher sei, als die 5 Blechbaracken.
Das deckt sich zwar mit der Argumentation mancher Projektbefürworter.
Aber es deckt sich nicht mit geltendem Recht!
Ausschlaggebend für die Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Dimension einer Anlage, nicht deren gestalterische Qualität.
Und hier stellt der Neubau mit einem Gesamtvolumen von ca. 5000 m³ und der 5-fachen Kubatur überirdischer Anlagen einschließlich der Container eine deutliche Verschlechterung gegenüber den bestehenden Anlagen dar.
Einen Bestand erst zu genehmigen, um dann dessen Abschaffung als Argumentationsgrundlage für weitere Genehmigungen zu bemühen, DAS IST SCHILDBÜRGER-NIVEAU! Und der beste Beweis dafür, dass die wahren Argumente für diesen Ausbau fehlen oder nicht öffentlich gemacht werden, womit sie zweifellos nicht im öffentlichen Interesse sind.
* laut Bezirkshauptmannstellvertreter Dietmar Ender ist die Salzmann Yachting GmbH. „der am strengsten geprüfte Betrieb des ganzen Landes“. Diese Aussage gibt Anlass zu großer Sorge...