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Sonntag, 7. August 2016

Öffentliches Interesse "Investition"

Der Grüne Landtagsabgeordnete Adi Gross schreibt am 05.08.2016 auf facebook:

"Es zeigt sich wieder einmal, dass das Naturschutzrecht zu wenig greift und andere Interessen - wie aus dem Gewerberecht - stärker wiegen. Der entscheidende Fehler ist in der Vergangenheit passiert, indem das Ursprungsprojekt überhaupt in so einem sensiblen Gebiet genehmigt wurde.
Aus meiner Sicht gehört das Projekt aus Naturschutzgründen dort nicht hin.
Wir sind aber in einem Rechtsstaat. Ob einem das passt oder nicht, ist die Rechtslage einzuhalten, wiewohl sie natürlich ausgelotet werden kann. Das geschah mit dem aktuellen Bescheid auch.
Naturschutz muss auf eine andere Ebene gestellt werden, es greift einfach zu kurz, wenn das nur auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes bewertet wird. Es braucht die Hereinnahme eines größeren Zusammenhangs. Solch wertvolle Schutzgebiete sollten besser geschützt werden können. Dazu wird es aber, um eine rechtliche Verbesserung umsetzen zu können, zuerst eine Einsicht brauchen, dass das wichtig ist und langfristig allen nützt.
Ein erster wichtiger Schritt wäre zum Beispiel, der Naturschutzanwältin eine konkrete Parteienstellung im Verfahren verbindlich einzuräumen."


Wir fragen uns, wann & wo denn diese "Bewertung auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes"erfolgt sein soll? Im Bescheid kommt sie jedenfalls nicht vor. Und angesichts DIESES Bescheids von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist nicht sonderlich vertrauenerweckend.