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Sonntag, 7. August 2016

Der jüngste Bauantrag der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz 2014 - ein Überblick

Nachdem das 
Ausbauvorhaben 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war,
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung.


>> BH-Kundmachung
>> bautechnische Unterlagen
>> Bauansuchen - Übersicht

Das ist ein Ausbau weil...

Inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes.
Die Bäume auf den Anwesen würden zugunsten der Anlagen gefällt.
Auf den freiwerdenden Parkflächen würde der Campingplatz erweitert. (=landschaftsbildlicheVerschlechterung durch Dauercamper)

Neben der räumlichen Ausdehnung bedeutet das Ansuchen auch eine betriebliche Erweiterung um ein weiteres SB-Restaurant mit zusätzlichen 74 Sitzplätzen (= inges. 635!), mehr Wohnungen und Büros und größeren Campingflächen.

Salamitaktik

Ein schlechter Plan bereitet den nächsten vor:

Die geplante Reduktion der Parkplätze geht ausschließlich zulasten der öffentlichen Nutzung. Die Tiefgarage soll vornehmlich den Gästen Salzmanns vorbehalten sein. Bei gleichzeitig ausbleibender Entwicklung eines Verkehrskonzepts zur Eindämmung des motorisierten Verkehrs am Rohrspitz ist die Genehmigung weitere Parkflächen nur eine Frage der Zeit. 

Dasselbe schlechte Management zeigt sich jetzt schon im Fall des Hafens, der laufend expandiert, angeblich weil er durch weitere bauliche Maßnahmen gesichert werden muss. Die Aufschüttungen im Rahmen der Hafenerweiterung in den 1990er Jahren waren offensichtlich ohne qualitative langfristige Planung erfolgt. Und der Fußacher Bürgermeister bereitet jetzt schon rhetorisch das nächste Ansuchen um weitere Bootsplätze vor. 

Ein weiteres Beispiel für schlechtes Management sind die Container; als "provisorischer" Lagerraum 2000 illegal aufgestellt, von der BH nachbewilligt und jetzt als Argument für den Neubau angeführt. 

Genau so kam die Salzmann GmbH. trotz bereits bestehender Bauverbote, von einem kleinen Holz-Kiosk mit kleiner Hafenanlage zum heutigen Betrieb mit 188 Bootsplätzen, 171 Campingplätzen, 561 Verabreichungsplätzen der Gastronomie und 352 Parkplätzen. 

ES REICHT! ES REICHT SCHON LANGE!!

Der Naturschutz wird mit Füßen getreten

Schon jetzt ist das Gebiet überlastet. Artenvielfalt und Besatzdichte sind seit Jahren rückläufig. 
Störungsempfindliche Arten meiden das Areal vollständig. 

Im Naturschutzgebiet gilt ein Verschlechterungsverbot. Zu diesem Zweck muss die kumulative Wirkung sämtlicher auf das Naturschutzgebiet wirkenden Einflüssen erhoben werden. Solche Erhebungen hat die BH-Bregenz im Natura 2000 Gebiet NSG Rheindelta noch nie(!) gemacht. 
Die Behörde hat außerdem den Nachweis zu erbringen, dass jede Möglichkeit einer dauerhaften Verschlechterung durch die geplanten Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. 
Diesen Nachweis erbringt die BH-Bregenz nicht.

Stattdessen stellt sie Behauptungen auf, um einen Ausbau zu ermöglichen, der den naturschutzrechtlichen Auflagen klar widerspricht. 

Die Absicht, dieses Bauvorhaben zu bewilligen wird schon in der Stellungnahme des BH-Amtssachverständigen für Naturschutz vom 09.04.2015 deutlich, in dem die genannten Verschlechterungen zwar gennant, aber sofort relativiert werden.
>> Stellungnahme BH-Naturschutz I-2101a/2014
Das am 20.04.2015 folgende Naturschutzgutachten gibt dieselben Behauptungen wieder, ergänzt um rechtliche Floskeln bzgl. angeblicher Vergesserungen und ausbleibender Verschlechterungen. 
>> Naturschutzgutachten BH-Bregenz, I-2101a/2015 

Die Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft ist wesentlich kritischer und hält die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung für nicht gegeben.
>> Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2016 

Leider hat die Naturschutzanwältin in dem Verfahren keine Parteistellung

Und leider finden ihre Einwände im Bescheid der BH-Bregenz vom 30.06.2016 keine Berücksichtigung. Den bereits November 2015 gemachten Ankündigen gemäß ist der Bescheid "positiv" - ohne die notwendigen Nachweise der ausbleibenden Verschlechterung und des überwiegenden öffentlichen Interesses zu erbringen. 
>> BH-Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044

Stattdessen werden Verbesserungen für Natur und Landschaft behauptet, die auf wenigen, an den Haaren herbeigezogenen Passagen der BH-Gutachten fußen. Offenkundig wurde hier Recht nicht geprüft, sondern verbogen, um weiteren Ausbauten in einem bereits überlasteten Natura 2000 Gebiet Vorschub zu leisten. 

Einspruch!

Die Plattform "Unser Rohrspitz" prüft aktuell ihre Möglichkeiten, um gegen diesen Bescheid vorzugehen. 

Am 21. Juli 2016 fand ein Treffen mit Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda und seinem juristischen Mitarbeiter, Herrn Halmer, statt. 
Die Volksanwaltschaft wird sich der Sache annehmen, und hat bereits mit Prüfungen begonnen. 

Am 01. August 2016 läuft die Einspruchsfrist gegen den Bescheid aus. 
Unser einziges Rechtsmittel ist die Parteistellung eines Plattform-Mitgliedes im Gewerberecht.

Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeit des Einspruchs durch anerkannte Naturschutzorganisationen nach der Aarhus-Konvention. 

Eine Anrufung um Missstandsprüfung an die Bundesvolksanwaltschaft in Belangen des Gewerberechts (fehlende Konzessionen Kiosk, Parken, die Frage, ob der Kiosk nicht schon beim Bau des Restaurants 1977/78 hätte abgerissen werden müssen) werden folgen. 

Weitere Rechtsmittel gegen die verantwortlichen Behörden werden noch geprüft.