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Freitag, 22. Juli 2016

Tiefgarage im Naturschutzgebiet?

Warum genehmigen die Behörden eine Tiefgarage in einem Naturschutzgebiet?

Weil dann “oberirdische Fahrzeuge praktisch nicht mehr zu sehen sind“, sagt der Fußacher Bürgermeister (“Neues bei Neustädter“ am 14.07.2016, ab Minute 16:16)

Doch diesem einzigen (!) Argument widerspricht das Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015 auf Seite 8:
"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen." 

Was bleibt ist das Argument das Bauwerbers: Platzgewinn für die fortschreitende betriebliche Erweiterung.

Und die Frage: Wen vertreten unsere Behörden eigentlich?