Statt sich an die respektiven Auflagen von Gesetzen und Behörden zu halten, spielt Salzmann seine "Asse" aus: Baden, Parken, "Ufersanierung". Und die Behörden spielen mit.
Ist das Land tatsächlich so leicht erpressbar?
Gute Deals für Salzmann
1996: Hafenerweiterung gegen Baden
Im positiven Bescheid für eine massive Hafenerweiterung 1996 wird aufgelegt, dass der Aushub für Aufschüttung östlich und westlich des Hafens verwendet wird, um den Badestrand zukünftig auf die Westseite der Anlagen zu verlagern.
Ein hervorragender Deal für Salzmann: Keine andere Entsorgung des Aushubs wäre günstiger - im Gegenteil; die damit durchgeführte "Ufersanierung" wird der Gemeinde Höchst sogar in Rechnung gestellt.
Und der neue Badestrand liegt zu 50% auf fremden Grundstücken (Bund, Land, Gemeinde Höchst, andere Privatbesitzer).
(AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)
1997: Dauercampen gegen Parkgebühren
Die BH-Bregenz weist die Salzmann GmbH. an, auf den Parkplätzen Gebühren zu erheben. Als "Gegenleistung" dafür müssen die Dauercampingflächen künftig im Winter nicht mehr geräumt werden.
Wieder ein super Deal für Salzmann: Er kann von Fremdnutzern Gebühren erheben, seiner eigenen Klientel erstattet er die Kosten zurück, und das Dauercampen am Rohrspitz ist jetzt ganzjährig möglich - mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Wenige Jahre später verwendet Salzmann die oben gemachten Zugeständnisse wieder gegen die Behörden, um sich weitere Vorteile zu verschaffen.
2003: Baden gegen Hafenerweiterung
Um eine Hafenerweiterung durchzusetzen, führt der Bauwerber die Unkosten ins Feld, die ihm angeblich durch fremde Badegäste und Naturbeobachter entstehen.
Zur Erinnerung: 50% des neuen Badestrandes gehören ihm gar nicht!
Völlig unsinnig ist außerdem die Einrechnung der Kosten für die Erhaltung der Hafenanlagen.
2003: Parkplatz gegen Hafenerweiterung
Im Zuge einer weiteren Verhandlung über dieselbe Hafenerweiterung verkündet Günther Salzmann:
„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird."
Stichwort "Ufersanierung"
Und nachdem das mit der günstigen Aushub-Entsorgung 1996 so gut funktioniert hat, versucht man auch hier noch eins draufzusetzen:
2008: Ufersanierung gegen Baugenehmigung
Der Bauantrag 2010 (Neubau, Hotelbetrieb, Bootsgarage, PKW-Tiefgarage) war schon 2008 Thema - im Rahmen der Verhandlungen zu einer weiteren Hafenerweiterung und einer evtl. damit einhergehenden "Ufersanierung" mit Aushubmaterial.
In einer internen Mail der BH-Bregenz vom 17.06.2008 heißt es dazu:
"Aus der Sicht von Herrn Salzmann sieht das nach einem "Deal" aus, nach dem Motto du gibst mir die Bewilligung für das neue Projekt und ich saniere dir das Ufer.
"Die Frage ist, ob im NSG am Rohrspitz alles so nachhaltig und langlebig saniert werden muss oder soll oder ob man der Natur noch einen gewissen Freiraum, eine gewisse Dynamik lassen soll."
Diese Frage stellt sich der Bauwerber nicht, und fährt in derselben Logik fort:
2014: Aushub-Inseln gegen mehr Campingplätze
Der Architekt des Bauwerbers schlägt im Bauansuchen von 2014 vor, den Tiefgaragenaushub für die Aufschüttung von Inseln rechts- und linksseitig der Schiffahrtsrinne zu verwenden.
Für diesen vermeintlichen Dienst an der Öffentlichkeit verlangt der Bauwerber die Genehmigung weiterer 30 Campingplätze.
Die BH-Bregenz spielt mit
Die BH-Bregenz führt das Spiel mit den Deals fort, indem sie Besucherlenkung (Baden, Parken) und die Nutzung der Sanitäranlagen als "öffentliche Interessen" zugunsten eines Neubaus im Bescheid anführt.
Sie impliziert damit die Bedingtheit des einen durch das andere.
Das ist sachlich und rechtlich falsch.
Insbesondere die Besucherlenkung Parken geht außerdem deshalb ins Leere, weil die zur Rechtfertigung der Ausdehnung des Restaurantbetriebs als Kompensation erbrachte Reduktion der Parkplätze zulasten der Öffentlichkeit gehen wird: Interessanterweise entspricht die Reduktion genau dem Viertel, von dem Salzmann 2003 behauptet, es mache die Fremdnutzung aus.
http://unser-rohrspitz.blogspot.co.at/2016/07/wir-werden-scheibchenweise-entfernt.html
Man hat regelrecht den Eindruck, die BH-Bregenz handle im Interesse des Bauwerbers, statt öffentliches Interesse zu vertreten. Jedenfalls wurden zahllose Gelegenheiten versäumt, geltendes Recht durchzusetzen, oder wenigstens die öffentliche Nutzung des Areals im Zuge zahlloser Zugeständnisse einmal vertraglich abzusichern.
Wieso bleibt so eine Regelung aus?
Natürlich sähe es seltsam aus, wenn die BH-Bregenz anfinge, Forderungen für ihre Genehmigungen zu stellen; immerhin setzt sie ja - theoretisch – Recht um. Aber selbst wenn man auf dem Pfad der Tugend und Rechsstaatlichkeit wandelt, hätte es in der Vergangenheit bereits mehrere Gelegenheiten gegeben, Bedingungen zu stellen:
Verpachtung öffentlicher Flächen für lau?
Seit den 1980ern reicht die Hafenanlage östlich maximal an die Grenzen der Salzmann-Gründe. Für die Erschließung wurde eine Straße auf einem Landesgrundstück errichtet.
Es besteht ein Pachtvertrag.
Ob und, wenn ja, wieviel der Pächter für die Nutzung zahlt, ist nicht bekannt.
Wieso nicht spätestens in diesem Zusammenhang auch Forderungen bzgl. der öffentlichen Nutzung der Anlagen gestellt wurden, bleibt im Dunkeln.
Zwischen 2006 und 2009 wurde der Hafen gen Norden in öffentliches Gewässer ausgebaut.
Es besteht ein Pachtvertrag. Dieselben Fragen wie oben sind auch in diesem Falle offen.
Der Campingplatz hat sich mittlerweile auf Grund des öffentliches Gewässers (Wassergraben) ausgedehnt. Ein Rückbau wurde nicht gefordert. Ob eine Pacht vereinbart wurde, ist uns aktuell nicht bekannt.
Als Gesamteindruck bleibt das Bild eines Privatunternehmers der sich mit unredlichen Mitteln enorme Privillegien verschafft hat, und das Bild von Behörden, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, öffentliches Gut und die Allgemeinheit auch nur ansatzweise angemessen gegen diese Partikularinteressen zu verteidigen.