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Mittwoch, 24. August 2016

Grabenkämpfe


In den VN vom 22.08.2016 beschwert sich ein Lustenauer Ehepaar, dass sie den jüngst zugeschütteten Graben wieder aufreißen müssen. Begegnungen der 3. Art mit Gräben hatten mittlerweile schon viele Vorarlberger, wobei wohl die meisten klug genug waren, die Behörden zu befragen, bevor sie bauliche Maßnahmen setzten. Aber mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sind wohl die wenigsten. 
Hier muss noch viel Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um den Menschen den Mehrwert eines offenen Grabens gegenüber einer Verrohrung zu vermitteln. 
Über die Vorgehensweise der BH-Dornbirn wollen wir uns hier mangels tieferen Einblicks in den Fall nicht äußern. 

Was aber auch für uns nicht verständlich ist: Wieso gelten auch und ausgerechnet hier für die Anlagen der Familie Salzmann im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz wieder andere Gesetze?
Dort nämlich wurde ein Wassergraben öffentlichen Gewässers (blauer Streifen im Bild weiter oben) über eine Strecke von 100 m zugeschüttet um weitere Flächen für den Campingplatz zu gewinnen. 

Der Grund ist nach wie vor im Besitz des österreichischen Bundes. Gewinnbringend genutzt wird er von der Salzmann Yachting GmbH. Wiedermal verloren hat bei diesem Deal die Natur.


Warum wurden nicht auch und insbesondere hier, in einem Naturschutzgebiet,  Wiederherstellungsmaßnahmen gefordert? Welches magische Ass haben Salzmanns im Ärmel, dass für sie unsere Gesetze nicht gelten?