Mittwoch, 5. Mai 2021

Baubewilligungen am Rohrspitz: Amtsmissbrauch durch die BH Bregenz

 Das im Auftrag der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der BH Bregenz von Dr. Bieringer erstellte Gegengutachten stellt die billigen Tricks der Behörden bloß und zeigt massive Verfahrensfehler auf.

hier das gesamte Gegengutachten zum Download als pdf

Einige Zitate aus dem Gegengutachten:

öffentliches Interesse

„Das öffentliche Interesse am Schutz des Gebiets ist bereits durch die Ausweisung als Schutzgebiet nach der FFH- und der VS-Richtlinie hinreichend dokumentiert.“ (S. 21)

„Die Tatsache alleine, dass andere öffentliche Interessen vorliegen, bedeutet noch nicht, dass diese das öffentliche Interesse am Naturschutz überwiegen.“ (S. 14)

 Verschlechterungsverbot

„Tatsächlich ist es seit dem EU-Beitritt (1995) zu einer Verschlechterung des Gebietes gekommen, die insgesamt zweifellos das Maß einer erheblichen Beeinträchtigung überschreitet. „ (S. 17)

 „Aufgrund der bestehenden erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets ist jede weitere Beeinträchtigung automatisch kumulativ erheblich.“ (S. 18)

Amtsmissbrauch

„Ein Teil der nachweislich erfolgten Beeinträchtigung (d) resultiert also aus rechtswidrigen Bewilligungen durch die zuständigen Behörden vor Ausweisung des Natura 2000-Gebiets. Ein anderer Teil resultiert aus der Tatsache, dass das Land Vorarlberg seine Verpflichtungen aus Art 6 Abs 2 der FFH-Richtlinie offenbar nicht erfüllt und Nutzungen, denen nicht die Eigenschaft von Plänen oder Projekten zukommt, nicht gesteuert hat.“ (S. 17)

 „Da die Naturschutzbehörden ihren Verpflichtungen aus der VS- und der FFH-Richtlinie nicht nachgekommen sind, sondern im Gegenteil eine erhebliche Verschlechterung des Gebiets zugelassen und keine geeigneten Gegenmaßnahmen gesetzt haben, besteht bis zum Erreichen wenigstens der Bestandszahlen bzw. Erhaltungszustände des Jahres 1995 kein Spielraum für weitere touristische oder sonstige das Gebiet beeinträchtigende Vorhaben.„ (S. 18)

„Die Feststellung der Behörde, dass es sich bei der Bauphase um die ökologisch gesehen vergleichsweise unsensiblere Jahreszeit handle, ist unrichtig. […] Während […] die Monate Juni bis August keineswegs die ökologisch sensibelste Zeit umfassen, handelt es sich zweifellos um die touristisch lukrativste Phase. Der Bauzeitplan folgt somit erkennbar nicht ökologischen, sondern wirtschaftlichen Erwägungen. „(S. 19 ff)

„Die Lenkung und Konzentration der Besucher in einem Schutzgebiet ist […] eine hoheitliche Aufgabe, die nicht auf einen Gewerbebetrieb abgewälzt werden kann.„ (S. 23)

„Sollte aufgrund der derzeitige Ausgestaltung des Parkplatzes ein relevantes Risiko von wassergefährdenden Unfällen durch Treibstoff- und Schmierölaustritte im Freien bestehen, wie die Behörde unterstellt, so sollten umgehend und unabhängig vom gegenständlichen Verfahren entsprechende Vorkehrungen veranlasst werden. Erforderlichenfalls muss die weitere Benützung des Parkplatzes untersagt werden. „ (S. 24)

Dienstag, 23. März 2021

Unser Rohrspitz ist wirklich UNSER ALLER Rohrspitz

 MITNICHTEN "gehört" der Rohrspitz Günther Salzmann. Den weit größten Teil des zum Naturschutzgebiet Rheindelta gehörenden Rohrspitz machen Wasserflächen aus: ca. 8 km². Sie sind im Besitz des Bundes Österreich. Das Land Vorarlberg (hellgrün) und die Gemeinden Höchst (gelbgrün) und Fußach (dunkelgrün) besitzen Grundstücke an Land und Ufern von insgesamt ca. 280.000 m². Das Naturschutzgebiet um den Rohrspitz ist damit zu mehr als 90% im Besitz der Öffentlichkeit. 

Günther Salzmann (rot) gehören grade mal 1,6%.

Etwa 60% der Landmassen (unmarkiert) sind in den Händen verschiedenster Privatbesitzer. Land und Gemeinden haben 30% der Flächen inne. Günther Salzmann besitzt ca. 10%.

Auf all diesen Flächen gilt seit 1942 die Uferschutzverordnung und seit 1976 die Naturschutzverordnung Rheindelta - gänzlich ungeachtet der Flächenwidmung oder des Eigentümers.



"Verabreichungsplätze"* der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz

* gem. protokollierter Absprache im Zuge der Vergabe eines Gewerbescheins für Gastronomie am Rohrspitz 1985 umfasst der Terminus "Verabreichungsplätze" die Summe aller Steh- und Sitzplätzen im Außen- und Innenbereich der Anlagen 

Im Naturschutzgebiet Rheindelta dürfen eig. seit 1952 keine baulichen Erweiterungen mehr durchgeführt werden. Lt. Verordnungstext darf nur Bestand erhalten werden. 

Die BH Bregenz weigert sich allerdings bis heute (Stand März 2021) die Bestandsdaten der Salzmann Yachting GmbH öffentlich zu machen. Ihre in Genehmigungen dargestellten Zahlen sind inkonsistent. 

lt. BH bewilligt seit 1985: 390, davon 250 im Außenbereich, 140 innen**

** lt. Lärmgutachter Gehrer haben bei Einhaltung der Brandschutzrichtlinien im Innenbereich aber gar keine 140 Personen Platz.

real genutzt gem. Zählung 2016: 330*** 

*** man habe sich mit Lufbildern beholfen; 

So seriös arbeiten unsere Behörden also beim angeblich landesweit am strengsten geprüften Betrieb in ganz Vorarlberg. 

Freitag, 1. Februar 2019

Camping und der neue Stil


Recht hat der Politik zu folgen, und die Politik der Wirtschaft. Das ist Neoliberalismus. Und im Prinzip nicht neu. 
Neu ist das Tempo und die dreiste Offenheit mit der dieses Prinzip angewendet wird. Auch in Vorarlberg. 
Seit Jahren weist die Plattform Unser Rohrspitz auf Verfahrensmängel und Missstände im Zusammenhang mit 
dem Ausbau der Betriebe der Salzmann GmbH und entsprechenden Bewilligungen (bzw. deren Fehlen) seitens der 
BH Bregenz hin. In einem funktionierenden Rechtsstaat und gem. dem Prinzip der Gewaltenteilung wäre das ein Anlass, 
diese Fälle zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Berichtigung zu setzen. 
Jeder Autofahrer, jeder Steuerzahler weiß, dass dieses Prinzip in bestimmten Punkten auch einwandfrei und gnadenlos funktioniert. 
Aber nicht so am Rohrspitz. Anstatt die Missstände auf dem Campingplatz zu ändern, ändert man einfach das Gesetz - und zwar, auch das ist neu, nicht mit der Hilfe von Fachleuten aus Justiz, Raumplanung und Naturschutz, der in aller Regel von Camping tangiert wird, sondern mit der wohlfeilen „Unterstützung“ der Wirtschaftskammer. 
Das ist der neue Stil. Und entscheidend dafür ist nicht der Aufstieg 
der FPÖ, sondern die Fortsetzung des hohlen „Pragmatismus“ der ÖVP, bei dem die FPÖ jetzt mitnaschen darf. Mit funktionierender Demokratie und Gewaltenteilung hat das alles längst nichts mehr zu tun. Und dafür ist jeder einzelne ÖVP-ler mitverantwortlich. 

Mittwoch, 27. Juni 2018

Debatte zum Rohrspitz: Naherholung vs. Naturschutz?

Was ist Naherholung? Und was ist Journalismus? Beide Fragen bilden eine klaffende Untiefe angesichts des jüngsten Artikel der Kronenzeitung zum universellen Konflikt zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Denn darum geht es in Wirklichkeit am Rohrspitz. 

Der unermüdliche Bauwerber Günther Salzmann offenbart das selbst am besten, wenn er erzählt, er habe „freiwillig“ den Badestrand verkleinert. 
Den Badestrand verkleinert? Im Dienste der Naherholung? Wann haben Journalisten aufgehört kritisch zu denken? 

Günther Salzmann und Harald Küng verschweigen uns, dass die Verkleinerung des Badestrands ein überaus unsauberer Deal mit den Behörden war, der zugunsten einer erheblichen Vergrößerung der Hafenanlage erfolgte. 
Sie verschweigen uns auch, dass dem umtriebigen Unternehmer Salzmann die kaum ergiebigen Badegäste seit Jahren ein Dorn im Auge sind und bei jeder Gelegenheit im 
Tausch für lukrativere Einnahmequellen zur Disposition stehen. 
Nicht die Naherholung ist hier im Konflikt mit dem Naturschutz, sondern ein Unternehmen, das auf maximalen Ertrag abzielt. Der eigentliche Konflikt besteht 
zwischen der begrenzten Ressource Natur und einem Wirtschaftssystem, das nach wie vor auf Expansion aufbaut.   
Und die Lösung dieses Konflikts scheitert an Politikern, Beamten; Unternehmern und Journalisten, die diese Thematik nicht einmal ansatzweise überschauen, 
nicht am Naturschutz selbst, der, im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Ambitionen, ein öffentliches Interesse per se darstellt. 

Samstag, 10. Februar 2018

Das kleine Rohrspitz 1 x 1

Im positiven Baubescheid der BH Bregenz wurde viel behauptet. Unter anderem, dass durch den Ausbau "nur" 74 Sitzplätze zum Bestand hinzukämen; eine geringe Vergrößerung also. Allein....die angegebenen Zahlen waren falsch! Nachdem die Plattform „Unser Rohrspitz“ seit Jahren auf Missstände hinweist, hat das endlich auch Landesverwaltungsrichter Brandtner festgestellt: Der Ausbau bedeutet eine erhebliche Erweiterung um 245 Plätze. Im zweiten Verfahren zur Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde nun das seltsame Lärmgutachten behandelt, das diese erhebliche Erweiterung mit ein paar Tricks wieder wegsubtrahiert. Dass Naturschutz weit mehr ist als Lärmschutz wurde dabei unter den Teppich gekehrt. Auch dafür, dass die BH geschlampt hat, fand sich eine Ausrede: Die rechts des Richters zur Perlenkette aufgeschnürte Allianz von Bauwerber und Bezirkshauptmannschaft erklärt uns, man habe sich halt im Planungsbüro verzählt. (Die großen Augen der Praktikantin aus dem Planungsbüro werden wahrscheinlich nicht ins Protokoll aufgenommen.) 
Noch vor dem Sommer 2018 will Richter Brandtner eine Enscheidung fällen; m.E. ein leichtes Unterfangen: Die BH hat Mist gebaut. Dieser Ausbau bedeutet eine enorme Betriebserweitertung, und somit eine erhebliche Verschlechterung für das Natura 2000 Gebiet. Der Bescheid ist aufzuheben.