Dienstag, 23. März 2021

Unser Rohrspitz ist wirklich UNSER ALLER Rohrspitz

 MITNICHTEN "gehört" der Rohrspitz Günther Salzmann. Den weit größten Teil des zum Naturschutzgebiet Rheindelta gehörenden Rohrspitz machen Wasserflächen aus: ca. 8 km². Sie sind im Besitz des Bundes Österreich. Das Land Vorarlberg (hellgrün) und die Gemeinden Höchst (gelbgrün) und Fußach (dunkelgrün) besitzen Grundstücke an Land und Ufern von insgesamt ca. 280.000 m². Das Naturschutzgebiet um den Rohrspitz ist damit zu mehr als 90% im Besitz der Öffentlichkeit. 

Günther Salzmann (rot) gehören grade mal 1,6%.

Etwa 60% der Landmassen (unmarkiert) sind in den Händen verschiedenster Privatbesitzer. Land und Gemeinden haben 30% der Flächen inne. Günther Salzmann besitzt ca. 10%.

Auf all diesen Flächen gilt seit 1942 die Uferschutzverordnung und seit 1976 die Naturschutzverordnung Rheindelta - gänzlich ungeachtet der Flächenwidmung oder des Eigentümers.



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