Mittwoch, 24. August 2016

Grabenkämpfe


In den VN vom 22.08.2016 beschwert sich ein Lustenauer Ehepaar, dass sie den jüngst zugeschütteten Graben wieder aufreißen müssen. Begegnungen der 3. Art mit Gräben hatten mittlerweile schon viele Vorarlberger, wobei wohl die meisten klug genug waren, die Behörden zu befragen, bevor sie bauliche Maßnahmen setzten. Aber mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden sind wohl die wenigsten. 
Hier muss noch viel Bewusstseinsarbeit geleistet werden, um den Menschen den Mehrwert eines offenen Grabens gegenüber einer Verrohrung zu vermitteln. 
Über die Vorgehensweise der BH-Dornbirn wollen wir uns hier mangels tieferen Einblicks in den Fall nicht äußern. 

Was aber auch für uns nicht verständlich ist: Wieso gelten auch und ausgerechnet hier für die Anlagen der Familie Salzmann im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz wieder andere Gesetze?
Dort nämlich wurde ein Wassergraben öffentlichen Gewässers (blauer Streifen im Bild weiter oben) über eine Strecke von 100 m zugeschüttet um weitere Flächen für den Campingplatz zu gewinnen. 

Der Grund ist nach wie vor im Besitz des österreichischen Bundes. Gewinnbringend genutzt wird er von der Salzmann Yachting GmbH. Wiedermal verloren hat bei diesem Deal die Natur.


Warum wurden nicht auch und insbesondere hier, in einem Naturschutzgebiet,  Wiederherstellungsmaßnahmen gefordert? Welches magische Ass haben Salzmanns im Ärmel, dass für sie unsere Gesetze nicht gelten?

Freitag, 12. August 2016

MÄRCHENSTUNDE zum "mündigen Vorarlberger Bürger"

"Wenn die BH des alls prüft hat und do Freigaba sind, denn, tät i moana, muass des in beschta Ordnung si." (1)

Willkommen in der Märchenstunde!



(1) Herr Halbeisen aus Rankweil über den "positiven" Bescheid der BH-Bregenz für das jüngste Ausbauvorhaben am Rohrspitz bei "Neues bei Neustädter" vom 14. Juli 2016 ab Minute 05:15

Mittwoch, 10. August 2016

S’(Park-)Plätzli am österr. Bodenseeufer: Der Rohrspitz gehört der Schweiz

Wenn man ins benachbarte Ausland will, muss man längst nicht mehr die Grenze überqueren. Am Rohrspitz in Fussach herrscht reger Schweizer Betrieb, und das ganzjährig und tagtäglich. 

Der Wiesenparkplatz am Rohrspitz, am DO den 04.08.2016 

Im Schweizer Tagblatt erschien am 25.7.2016 ein Artikel mit dem klingenden Titel „Kampf am Rohrspitz“ – das Interesse der Ostschweizer an „ihrem“ Seezugang ist groß, Zitat „Die Leute wollen an den See und irgendwo müssen sie Platz haben.“ Braucht es also eine Tiefgarage in hochsensiblem Natur- und Hochwasserschutzgebiet (gebaut wird unmittelbar am Schutzdamm), damit die Ostschweizer auch irgendwo ans Wasser können? Es würde nicht wundern, wenn das Rohrspitzareal in einigen Jahrzehnten sowieso in Schweizer Besitz fällt. Mehr Parkplätze – mehr Verkehr, weniger Ruhe. Supr.

Der Schildbürgerstreich mit den Containern am Rohrspitz

Als die Salzmann GmbH. im Jahr 2000 anfing, das Restaurant zu verpachten und den alten Kiosk wieder in Betrieb zu nehmen, stellte man kurzerhand – und ohne Bewilligung – vier Stahlblechcontainer und eine Wellblechgarage im Umfang von ca. 150 m³ als zusätzliche Lager- und Abstellräume auf. 


Die 2000 illegal installierte Containeranlage hat ein Volumen von ca. 150 m³, das sind 3% des Neubaus.


Als die Behörden 2003 (!)* darauf aufmerksam wurden, forderten sie deren Wegschaffung. Daraufhin suchte Salzmann um eine „temporäre“ Bewilligung für drei Jahre an. Die wurde schließlich erteilt und seither x-fach verlängert. 

Die BH-Bregenz führt die Entfernung der Container als Argument für den Neubau an

Die BH-Bregenz fasst im Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044 zusammen, dass der Ausbau dauerhafte Verbesserungen für Naturschutz und Landschaftsbild mit sich bringe. Diese Behauptung stützt sich auf nur zwei (!) Sätze im Naturschutzgutachten. Als Verbesserung für den Naturschutz führt Hellfried Niederl die Umstellung auf "insektenfreundliche LEDs" an (eine Maßnahme, für die in der Regel kein Neubau erforderlich ist). Und als Verbesserung für das Landschaftsbild nennt der Amtssachverständige die Entfernung der oben beschriebenen Container. (BHBR-I-7100.00-2012/0044, S. 64)
Ihre Entfernung, heißt es, sei im öffentlichen Interesse. Implizit behauptet die Behörde damit, dass diese Entfernung nicht anders als durch die Genehmigung des Neubaus durchzusetzen sei. Das stimmt nicht! Explizit sagt sie, dass der Neubau schöner und damit für das Landschaftsbild zuträglicher sei, als die 5 Blechbaracken.
Das deckt sich zwar mit der Argumentation mancher Projektbefürworter. 

Aber es deckt sich nicht mit geltendem Recht!

Ausschlaggebend für die Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Dimension einer Anlage, nicht deren gestalterische Qualität.
Und hier stellt der Neubau mit einem Gesamtvolumen von ca. 5000 m³ und der 5-fachen Kubatur überirdischer Anlagen einschließlich der Container eine deutliche Verschlechterung gegenüber den bestehenden Anlagen dar.

Einen Bestand erst zu genehmigen, um dann dessen Abschaffung als Argumentationsgrundlage für weitere Genehmigungen zu bemühen, DAS IST SCHILDBÜRGER-NIVEAU! Und der beste Beweis dafür, dass die wahren Argumente für diesen Ausbau fehlen oder nicht öffentlich gemacht werden, womit sie zweifellos nicht im öffentlichen Interesse sind.

* laut Bezirkshauptmannstellvertreter Dietmar Ender ist die Salzmann Yachting GmbH. „der am strengsten geprüfte Betrieb des ganzen Landes“. Diese Aussage gibt Anlass zu großer Sorge...


Sonntag, 7. August 2016

Der jüngste Bauantrag der Salzmann Yachting GmbH am Rohrspitz 2014 - ein Überblick

Nachdem das 
Ausbauvorhaben 2010
 an der Auflage einer UVP gescheitert war,
stellte die Salzmann GmbH. am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf Erweiterung.


>> BH-Kundmachung
>> bautechnische Unterlagen
>> Bauansuchen - Übersicht

Das ist ein Ausbau weil...

Inclusive Tiefgarage hätte der Neubau die mehr als zehnfache Kubatur des Bestandes.
Die Bäume auf den Anwesen würden zugunsten der Anlagen gefällt.
Auf den freiwerdenden Parkflächen würde der Campingplatz erweitert. (=landschaftsbildlicheVerschlechterung durch Dauercamper)

Neben der räumlichen Ausdehnung bedeutet das Ansuchen auch eine betriebliche Erweiterung um ein weiteres SB-Restaurant mit zusätzlichen 74 Sitzplätzen (= inges. 635!), mehr Wohnungen und Büros und größeren Campingflächen.

Salamitaktik

Ein schlechter Plan bereitet den nächsten vor:

Die geplante Reduktion der Parkplätze geht ausschließlich zulasten der öffentlichen Nutzung. Die Tiefgarage soll vornehmlich den Gästen Salzmanns vorbehalten sein. Bei gleichzeitig ausbleibender Entwicklung eines Verkehrskonzepts zur Eindämmung des motorisierten Verkehrs am Rohrspitz ist die Genehmigung weitere Parkflächen nur eine Frage der Zeit. 

Dasselbe schlechte Management zeigt sich jetzt schon im Fall des Hafens, der laufend expandiert, angeblich weil er durch weitere bauliche Maßnahmen gesichert werden muss. Die Aufschüttungen im Rahmen der Hafenerweiterung in den 1990er Jahren waren offensichtlich ohne qualitative langfristige Planung erfolgt. Und der Fußacher Bürgermeister bereitet jetzt schon rhetorisch das nächste Ansuchen um weitere Bootsplätze vor. 

Ein weiteres Beispiel für schlechtes Management sind die Container; als "provisorischer" Lagerraum 2000 illegal aufgestellt, von der BH nachbewilligt und jetzt als Argument für den Neubau angeführt. 

Genau so kam die Salzmann GmbH. trotz bereits bestehender Bauverbote, von einem kleinen Holz-Kiosk mit kleiner Hafenanlage zum heutigen Betrieb mit 188 Bootsplätzen, 171 Campingplätzen, 561 Verabreichungsplätzen der Gastronomie und 352 Parkplätzen. 

ES REICHT! ES REICHT SCHON LANGE!!

Der Naturschutz wird mit Füßen getreten

Schon jetzt ist das Gebiet überlastet. Artenvielfalt und Besatzdichte sind seit Jahren rückläufig. 
Störungsempfindliche Arten meiden das Areal vollständig. 

Im Naturschutzgebiet gilt ein Verschlechterungsverbot. Zu diesem Zweck muss die kumulative Wirkung sämtlicher auf das Naturschutzgebiet wirkenden Einflüssen erhoben werden. Solche Erhebungen hat die BH-Bregenz im Natura 2000 Gebiet NSG Rheindelta noch nie(!) gemacht. 
Die Behörde hat außerdem den Nachweis zu erbringen, dass jede Möglichkeit einer dauerhaften Verschlechterung durch die geplanten Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. 
Diesen Nachweis erbringt die BH-Bregenz nicht.

Stattdessen stellt sie Behauptungen auf, um einen Ausbau zu ermöglichen, der den naturschutzrechtlichen Auflagen klar widerspricht. 

Die Absicht, dieses Bauvorhaben zu bewilligen wird schon in der Stellungnahme des BH-Amtssachverständigen für Naturschutz vom 09.04.2015 deutlich, in dem die genannten Verschlechterungen zwar gennant, aber sofort relativiert werden.
>> Stellungnahme BH-Naturschutz I-2101a/2014
Das am 20.04.2015 folgende Naturschutzgutachten gibt dieselben Behauptungen wieder, ergänzt um rechtliche Floskeln bzgl. angeblicher Vergesserungen und ausbleibender Verschlechterungen. 
>> Naturschutzgutachten BH-Bregenz, I-2101a/2015 

Die Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft ist wesentlich kritischer und hält die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung für nicht gegeben.
>> Stellungnahme der Naturschutzanwaltschaft vom 06.03.2016 

Leider hat die Naturschutzanwältin in dem Verfahren keine Parteistellung

Und leider finden ihre Einwände im Bescheid der BH-Bregenz vom 30.06.2016 keine Berücksichtigung. Den bereits November 2015 gemachten Ankündigen gemäß ist der Bescheid "positiv" - ohne die notwendigen Nachweise der ausbleibenden Verschlechterung und des überwiegenden öffentlichen Interesses zu erbringen. 
>> BH-Bescheid BHBR-I-7100.00-2012/0044

Stattdessen werden Verbesserungen für Natur und Landschaft behauptet, die auf wenigen, an den Haaren herbeigezogenen Passagen der BH-Gutachten fußen. Offenkundig wurde hier Recht nicht geprüft, sondern verbogen, um weiteren Ausbauten in einem bereits überlasteten Natura 2000 Gebiet Vorschub zu leisten. 

Einspruch!

Die Plattform "Unser Rohrspitz" prüft aktuell ihre Möglichkeiten, um gegen diesen Bescheid vorzugehen. 

Am 21. Juli 2016 fand ein Treffen mit Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda und seinem juristischen Mitarbeiter, Herrn Halmer, statt. 
Die Volksanwaltschaft wird sich der Sache annehmen, und hat bereits mit Prüfungen begonnen. 

Am 01. August 2016 läuft die Einspruchsfrist gegen den Bescheid aus. 
Unser einziges Rechtsmittel ist die Parteistellung eines Plattform-Mitgliedes im Gewerberecht.

Darüber hinaus prüfen wir die Möglichkeit des Einspruchs durch anerkannte Naturschutzorganisationen nach der Aarhus-Konvention. 

Eine Anrufung um Missstandsprüfung an die Bundesvolksanwaltschaft in Belangen des Gewerberechts (fehlende Konzessionen Kiosk, Parken, die Frage, ob der Kiosk nicht schon beim Bau des Restaurants 1977/78 hätte abgerissen werden müssen) werden folgen. 

Weitere Rechtsmittel gegen die verantwortlichen Behörden werden noch geprüft.

Öffentliches Interesse "Investition"

Der Grüne Landtagsabgeordnete Adi Gross schreibt am 05.08.2016 auf facebook:

"Es zeigt sich wieder einmal, dass das Naturschutzrecht zu wenig greift und andere Interessen - wie aus dem Gewerberecht - stärker wiegen. Der entscheidende Fehler ist in der Vergangenheit passiert, indem das Ursprungsprojekt überhaupt in so einem sensiblen Gebiet genehmigt wurde.
Aus meiner Sicht gehört das Projekt aus Naturschutzgründen dort nicht hin.
Wir sind aber in einem Rechtsstaat. Ob einem das passt oder nicht, ist die Rechtslage einzuhalten, wiewohl sie natürlich ausgelotet werden kann. Das geschah mit dem aktuellen Bescheid auch.
Naturschutz muss auf eine andere Ebene gestellt werden, es greift einfach zu kurz, wenn das nur auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes bewertet wird. Es braucht die Hereinnahme eines größeren Zusammenhangs. Solch wertvolle Schutzgebiete sollten besser geschützt werden können. Dazu wird es aber, um eine rechtliche Verbesserung umsetzen zu können, zuerst eine Einsicht brauchen, dass das wichtig ist und langfristig allen nützt.
Ein erster wichtiger Schritt wäre zum Beispiel, der Naturschutzanwältin eine konkrete Parteienstellung im Verfahren verbindlich einzuräumen."


Wir fragen uns, wann & wo denn diese "Bewertung auf der Basis eines konkreten Investitionsprojektes"erfolgt sein soll? Im Bescheid kommt sie jedenfalls nicht vor. Und angesichts DIESES Bescheids von Rechtsstaatlichkeit zu sprechen, ist nicht sonderlich vertrauenerweckend.

Genehmigte Bootsplätze im Salzmann-Hafen am Rohrspitz, Stand 2002

Lt. Auflagen zur großen Hafenerweiterung 1993/94 (AZ I - 8 - 9/1993) 
dürfen maximal 30% der Bootsliegeplätze an Bootsbesitzer mit ordentlichem Wohnsitz außerhalb Österreichs vergeben werden.
Diese Auflage wird in den Bescheid 1-8-9/1993 vom 14.05.2002 für eine weiteren Hafenerweiterung übernommen. 
Er sieht die Vergrößerung bestehender Bootsplätze bei Reduktion deren Gesamtzahl von 191 auf 188 vor. 
Maximal 121 Boote dürfen mit Motorbooten mit Otto- oder Dieselmotoren über 11 kW belegt sein.
Die restlichen Plätze sind für Segelboote, Ruderboote, Tretboote oder Motorboote mit ausschließlich Solar- oder Elektroantrieb reserviert.
Die folgende Tabelle gibt den Stand nach den Ausbaumaßnahmen von 2002 wieder. Die Veränderungen durch den Bescheid 2002 sind rot beziffert.


Liegeplatz Nr.AnzahlBreiteLängeFläche/LiegeplatzGesamtfläche
1 bis 883 m11 m33 m²264 m²
9 bis 23153,5 m12 m42 m²630m²
24 bis 2964 m13 m52 m²312 m²
3014 m14 m56 m²56 m²
(+8m²)
3114 m13 m52 m²52 m²
(+4 m²)
3214 m12,5 m50 m²50 m²
(+2m²)
33 bis 55234 m12 m48 m²1104 m²
56 bis 74192,8 m9 m25,2 m²478,8 m²
75 bis 817311 m33 m²231m²
82 bis 8982,8 m9 m25,2 m²201,6 m²
90 bis 125362,5820 m²720 m²
126 bis 148232,25 m715,75362,25 m²
149 bis 160122,87,220,16 m²241,92 m²
161 bis 1630
-3
0 m00 m²0 m²
(Auflassung)
16414,5 m14 m63 m²63m²
(+42,84 m²)
165 bis 16624,5 m15 m²67,5m²135 m²
(+94,68 m²)
167 und 16822,8 m7,2 m20,16 m²40,32 m²
169 bis 17133 m9 m27 m²81 m²
172 bis 17434 m12 m48 m²144 m²
175 bis 191173,5 m9,25 m²32,375 m²550,375 m²
Gesamt188
-3
5717,265 m²
(+91,04 m²)