Freitag, 29. Juli 2016

Wir werden entfernt

Im aktuellen Bescheid steht folgender Passus zur Tiefgarage: 
"In der Tiefgarage [...] sollen zumindest 34 Tiefgaragenplätze dauerhaft für Gäste der Gastronomiebetriebe eingerichtet [...] werden."  (BHBR-I-7100.00-2012/0044, Seite 9)

Das Schüsselwort in diesem Satz lautet "ZUMINDEST".

Schon 2003 war vom Bau einer Tiefgarage die Rede. Damals wird noch unverhohlener ausgesprochen, was der aktuelle Bescheid nurmehr impliziert und leider an keiner Stelle untersagt: 
"Die Tiefgarage soll […] vorrangig den Dauercampern und Liegeplatzpächtern zur Abstellung der PKWs zur Verfügung gestellt werden." (BHBR-I-7100.00-2003/0212, Seite 7)

Eine Reduktion von 352 auf 258, entspricht einer Reduktion um genau das Viertel das lt. Aussage des Bauwerbers nicht zu den Gästen der Salzmann GmbH. gehört. (BHBR-I-7100.00-2003/009)

Badegäste und Naturbeobachter werden also scheibchenweise vom Areal entfernt. 

Nein, dieser Neubau ist NICHT im öffentlichen Interesse - IM GEGENTEIL.

Und ohne den Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses, ist der geplante Ausbau nicht bewilligungsfähig. 

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Donnerstag, 28. Juli 2016

Die Plattform "Unser Rohrspitz": Was wir wollen

Dass die Salzmann GmbH. endlich von ihren Ausbauwünschen ablässt und sich statt Anwälten und Architekten zur Abwechslung mal einen Unternehmensberater leistet, der ihr hilft, ihren Betrieb umzustrukturieren. 

Denn diese Anlage braucht keine Vergrößerung, um gewinnbringend betrieben werden zu können. 

Was es braucht sind Konzepte abseits der konventionellen Nutzung für den Event- und Massentourismus.
Was es braucht ist ein Unternehmen, das mit der Natur arbeitet, statt gegen sie.

Von den Behörden fordern wir, dass die Deals am Rohrspitz endlich ein Ende haben. 

1. Schluss mit den Deals!

- Wahrung der Naturschutzinteressen und der respektiven Gesetze im Sinne der Öffentlichkeit
Keine Klientelpolitik, gleiches Recht für alle
Keine Nachbewilligungen von illegalen Maßnahmen, stattdessen strikte Umsetzung von Wiederherstellungsverfahren, auch bei nachgereichtem Antrag (kumulative Wirkung von Bewilligungen, Verschlechterungsverbot)
- Sicherung der öffentlichen Nutzung des Badeareals zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen im Sinne der Besucherlenkung und zur Absicherung gegen weitere Forderungen der Salzmann GmbH.


Am Rohrspitz wünschen wir uns: 

2. Gebäude
- Abriss beider Altbauten, Entfernung sämtlicher "Provisorien" (Container u.ä.)
- Das 2014 beantragte Multifunktionsgebäude (ohne Tiefgarage) ersetzt den gesamten baulichen Bestand, unter Einhaltung sämtlicher Auflagen

3. Verkehr 
- Statt einer Tiefgarage braucht es ein Verkehrskonzept, das den motorisierten Verkehr am Rohrspitz eindämmt.
mögliche Varianten sind: Maut, Shuttle-Dienste, Fahrradverleih, bei Beibehaltung des motorisierten Individualverkehrs mit baulichen Maßnahmen zur Einhaltung des Tempolimits von 30 km/h
- Reduktionen an Parkflächen werden der Natur zurückgegeben
10km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Boote in der 1km breiten Uferzone des Naturschutzgebietes

4. Gastronomie
- Konzession für 229 "Verabreichungsplätze" gem. Antrag für den Neubau (aktuell 561)
- regionale und saisonale Küche

5. Hafen
Keine weitere Ausdehnung der Hafenanlagen; sämtliche Sicherungsmaßnahmen - nach gründlicher Planung - auf Bestand (Rückbau)
- Keine weiteren Bootsplätze (aktuell 188), am besten sogar weniger
Weniger Motorboote (aktuell 121)
- Keine Steigerung des Ausländeranteils bei Bootsplätzen (aktuell 30%)
- Keine weitere Vergrößerung von Bootsplätzen

6. Camping
- Keine weitere Ausdehnung der Campinganlagen; notwendige Schaffung von Rettungsgassen u.ä. auf Bestand
- Keine weitere Genehmigung von Campingplätzen (aktuell 171), am besten sogar weniger
Weniger Dauercamping (aktuell 133), Räumung der Anlagen über den Winter
- Keine Vergrößerung von Campingplätzen

7. Betriebskultur
- Keine verlängerten Sperrstunden (aktuell bis 3h nachts!)
- Keine verstärkte Musik
- aktive Bewusstseinsbildung der Gäste hinsichtlich Naturschutz, Achtsamkeit, Rücksichtnahme
- Nachhaltige und ökonomische Planung statt Schnellschüssen und Provisorien
- Bestandssicherung durch nachhaltiges Wirtschaften, statt Expansion in Salamitaktik




Montag, 25. Juli 2016

Betreff: Das ewige Lied vom „öffentlichen Interesse“

Die Rechtsfloskel der „erheblichen Verbesserung“ für die Natur erschöpft sich in der Umrüstung auf „insektenfreundliche LEDs“, wobei verschwiegen wird, dass dafür kein Neubau vonnöten wäre, während gleichwohl der Lichteintrag durch die großen Fenster des Neubaus eine Verschlechterung für den Naturschutz darstellen würde.
Auch das Argument für die Verbesserung des Landschaftsbildes bleibt allein auf weiter Flur, und erklärungsbedürftig: Denn auch die Entfernung (ehemals illegal aufgestellter) Stahlblechtcontainer ist nicht wirklich von einem Neubau abhängig.

Reichen diese Argumente tatsächlich aus, um eine Betriebserweiterung in einem ohnehin schon überlasteten Natura 2000 Gebiet zu genehmigen?

Das fragte sich wohl auch die BH-Bregenz und griff auf einen altbewährten Trick zurück: 
Das öffentlichen Interesse; und da trifft man auf alte Bekannte: Besucherlenkung und die Nutzung der Sanitäranlagen. 
Diese und ähnliche Interessen wurden nämlich schon öfter in Verhandlungen zwischen Bauwerber Salzmann und den Behörden bemüht. 


Doch keine dieser Maßnahmen bedarf eines Ausbaus.
Die Parkflächen werden seit Jahren vom Bauwerber gepachtet und gegen Gebühr bewirtschaftet. 
Der aktuelle Badestrand zwischen Glashaus und Salzmann-Hafen ist das Ergebnis der großen Hafenerweiterungen der 1990er Jahre, in denen die Besucherlenkung Teil der Auflagen war. 
Und auch Sanitäranlagen gehören natürlich zum Bestand. 

Wieso also werden diese öffentliche Interessen als Argumente für einen Ausbau angeführt? 
Bei der Gesamtschau der „Argumentation“ entsteht der Eindruck eines Deals. 
Folgt die BH-Bregenz etwa der Logik des Bauwerbers,  der seine Dienste am öffentlichen Interesse regelmäßig gegen weitere Genehmigungen aufwiegt? 

Und wieso war es in Jahrzehnten der Sondergenehmigungen nie möglich, diese öffentlichen Interessen durch schriftliche Vereinbarungen und Verträge dauerhaft zu sichern, statt sie jedes Mal wieder ins Treffen zu führen, um der Salamitaktik der Salzmann GmbH. - zum Schaden des öffentlichen Interesses Naturschutz – Vorschub zu leisten?

Wie kann dieser Teufelskreis endlich durchbrochen werden?

Wir haben den Veranwortlichen eine Anfrage geschickt (u.a. Vorarlberger Landesrat Rüdisser, Landesrat Rauch, Bezirkshauptmann Elmar Zech)

Sonntag, 24. Juli 2016

Manche sind gleicher: Der Gaißauer Hafen

Wenn es um Bootsplätze im Naturschutzgebiet geht, sind nicht alle gleich vor dem Recht,
und private Hafenbesitzer sind für das ominöse öffentliche Interesse offenbar von größerer Bedeutung als Vereine wie der Yachtclub Wetterwinkel.

Als der nämlich 1983 um die Genehmigung für 3 weitere Bootsplätze ansuchte, erhielt er die behördliche Antwort, auf die wir bei Anträgen der Salzmann GmbH. von weit größerem Ausmaß seit Jahren vergeblich hoffen...

"Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist der Ansicht, dass bereits durch die bisherige Zahl der Bootsliegeplätze das vertretbare Ausmaß überschritten und daher jegliche Vermehrung abzulehnen ist. Das vorliegende Ansuchen um Erweiterung der Liegeplätze auf 45 muß in Relation zur ursprünglich bewilligten Zahl von 30 Liegeplätzen gesetzt werden, die seinerzeit als das Maximum des Vertretbaren angesehen wurden und auch heute noch anzusehen sind."  (AZ I-1623/74 vom 27.01.1984)


Die Salzmann Yachting GmbH verfügt über 188 Bootsplätze. Das ist das mehr als 6-fache (!) dessen was die BH Bregenz in Gaißau als "Maximum des Vertretbaren" festlegte.

Und was die Auslegung der Rechtsgrundlage angeht, tut die BH-Bregenz im vorliegenden Fall das Gegenteil dessen, was sie bei derSalzmann GmbH. ein um's andere Mal macht: 

Im Fall des Yachtclub Wetterwinkel wird das Ansuchen am vormals bewilligten Bestand gemessen um einen Zuwachs als zu erheblich zu verweigern.

Im Fall Salzmann bezieht man sich stattdessen wiederholte Male auf den vormals NICHT bewilligten Bestand, um den Zuwachs als "Verringerung" zu legitimieren.

Das ist Willkür und widerspricht IN BEIDEN FÄLLEN geltendem Recht.

Denn demnach ist die Rechtsgrundlage in jedem Fall der aktuell bewilligte Bestand.

Aber manche sind halt gleicher...

Salzmann droht mit Sperrung der Parkplätze

„ich […] beabsichtige, die beiden vorhandenen Parkplätze […] nicht mehr weiter der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wenn das derzeit im Berufungsverfahren anhängige Projekt hinsichtlich der geplanten Hafenerweiterung abschlägig entschieden wird." (BHBR-I-7100.00-2003/021, Seite 10) 

Immer wieder dasselbe Spiel

Bei all den Zugeständnissen, die man in den Jahren - gegen geltende Gesetze - gemacht hat, Bau eines Restaurants 1977/78,  eine Hafenerweiterung nach der anderen (mittlerweile reicht die Anlage bis in Bundesgewässer und wird ostseitig über ein Grundstück des Landes Vorarlberg erschlossen), 171 Campingplätze (davon 133 für Dauercamper) hätte man doch entsprechende Nutzungsrechte für die Öffentlichkeit vertraglich verankern können.
Stattdessen werden diese Nutzungsrechte in jedem neuen Verfahren wieder eingebracht, um den Ausbau voranzutreiben.


Sind unsere Behörden so schwach? Oder steckt da noch mehr dahinter?


Freitag, 22. Juli 2016

Es reicht!


Die Sendung „Neues bei Neustädter“ zum Thema Bauvorhaben der Salzmann GmbH hat wieder gezeigt, da prallen unterschiedliche Weltanschauungen aufeinander. Unterschiedlicher Meinung darf man in einer Demokratie immer sein, wie aber manche Befürworter dieses Vorhabens ihre Meinung vertreten, ist erschreckend. Ein Anrufer möchte diesen „Grünen“ einen roten Punkt auf die Stirne verpassen, (tätowieren?) um sie als Gegner des Bauprojektes zu markieren, damit man sie vom Naturschutzgebiet aussperren kann! Kommt einem irgendwie bekannt vor, diese Geisteshaltung… Wenn man sich darauf einlässt, bestimmte Foren zu diesem Thema zu lesen, dann wendet man sich rasch angewidert vom  tiefen Niveau und Stil vieler hasserfüllter Beiträge ab, die  in der Anonymität so mutig daherkommen. Man kann ja der Meinung des Fußacher Bürgermeisters Blum sein, Bauprojekte beleben die Wirtschaft, machen alles schöner und eine Tiefgarage im Natura 2000 Gebiet schafft mehr Grün. In diesem Naturschutzgebiet gibt es aber eine Verordnung, die Bauprojekte außer ortsüblicher Weidezäune verbietet, und daran hat sich auch ein blauer Bürgermeister zu halten. Die Salamitaktik eines Unternehmers wurde leider auf Kosten des Naturschutzes von den Behörden jahrzehntelang durch Ignoranz, Rechtsbeugung und Schlamperei nicht nur geduldet, sondern aktiv unterstützt. Es ist genug, es reicht.

Mag. Franz Ströhle

Tiefgarage im Naturschutzgebiet?

Warum genehmigen die Behörden eine Tiefgarage in einem Naturschutzgebiet?

Weil dann “oberirdische Fahrzeuge praktisch nicht mehr zu sehen sind“, sagt der Fußacher Bürgermeister (“Neues bei Neustädter“ am 14.07.2016, ab Minute 16:16)

Doch diesem einzigen (!) Argument widerspricht das Naturschutzgutachten der BH Bregenz vom 20.04.2015 auf Seite 8:
"Die Verlagerung der Parkplätze in die Tiefgarage wird durch die Ausweitung des Campingplatzes keine optische Verbesserung bringen." 

Was bleibt ist das Argument das Bauwerbers: Platzgewinn für die fortschreitende betriebliche Erweiterung.

Und die Frage: Wen vertreten unsere Behörden eigentlich?