Freitag, 22. Juli 2016

Dauerhafte Verschlechterung durch Salzmann GmbH.

Wenn die BH Bregenz endlich ihrer Pflicht nachkäme, die Erhebung der kumulativen Wirkung aller gerade-noch-Genehmigungen am Rohrspitz vorzunehmen, wäre jede weitere betriebliche Ausdehnung hinfällig.


Denn der Naturschutzamtssachverständige der BH Bregenz, Hellfried Niederl hält in einer Stellungnahme aus dem April 2015 fest dass "störungs- empfindliche Arten bereits derzeit den Nahbereich des Projektes meiden.“

Es liegen also bereits dauerhafte Verschlechterungen am Rohrspitz vor! Und die sind in einem Natura 2000 Gebiet VERBOTEN.






Mittwoch, 20. Juli 2016

Baden am Rohrspitz für alle!

Entgegen entsprechender Andeutungen hat die Salzmann GmbH. kein Recht den Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen aufzulassen oder einzuzäunen, weil

1. Teile des Strandes und des Hafens bereits in öffentliches Gewässer (Bundesgebiet) reichen (blau markiert).

2. am gesamten österreichischen Bodenseeufer eine allgemeine Wegefreiheit gem. Straßengesetz § 36, LGBl.Nr. 79/2012  (rot markiert) besteht.



3. der Badestrand zw. Glashaus und Salzmann-Hafen Teil der Auflagen für die große Hafenerweiterung in den 1990ern (AZ 1-8-9/1993 vom 07.08.1996)  war


Aus denselben Gründen hat die Salzmann GmbH. auch kein Recht, dem Land angebliche Unkosten durch Fremdnutzung in Rechnung zu stellen oder diese als Druckmittel für die Durchsetzung weiterer betrieblicher Ausdehnungen zu verwenden.

Umso erstaunlicher ist es, dass die BH Bregenz in ihrem "positiven" Bescheid 2016 das bereits gegebene und durch vorangegangene Zugeständnisse und Auflagen an die Salzmann GmbH. gesicherte Baderecht als im "öffentlichen Interesse" unter die Bedingung eines weiteren Neubaus stellt.

Wessen Interessen vertreten unsere Behörden eigentlich?

Salzmann stellt dem Land die Badegäste am Rohrspitz in Rechnung

Wiederholte Male führt die Salzmann GmbH. die Aufwände für Fremdnutzung durch Badegäste und Naturbeobachter an, um vom Land Regress oder Kompensation zu fordern.

So auch im Fall eines von vielen Anträgen auf Hafenerweiterungen aus dem Jahr 2002/2003:




(Auszug aus BHBR-I-7100.00-2003/009)

Dienstag, 19. Juli 2016

Anfragen an die Behörden

Weil die Behörden bei der Salzmann Yachting GmbH im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz seit Jahrzehnten eine Schlamperei nach der anderen betreiben, haken wir jetzt nach:

Am Hafen wurde im Frühjahr/Sommer 2016 schon wieder ausgebaut. Wir wüssten gerne, ob die Behörden davon überhaupt wissen und – falls ja – die nötigen Verfahren durchgeführt haben:

Duchs Fahrverbot im Fußacher Naturschutzegebiet fahren bereits jetzt LKWs zum Salzmann Betrieb. Wir wollen wissen, ob es dafür eine Genehmigung gibt, und – falls ja – ob die nötigen Verfahren durchgeführt wurden: 
LKWs im Fahrverbot NSG Rheindelta


Außerdem fragen wir uns, auf welcher rechtlichen Grundlage die Fläche Camping bereits 2012 vergrößert wurde:
FS Camping

Montag, 18. Juli 2016

Der unsägliche Bescheid der BH Bregenz

Die Behörden agieren wie Komplizen der Salzmann GmbH. und haben einen Bescheid zusammengeschustert, der jeder Grundlage entbehrt.

Viel "Spaß" beim Lesen!

Wenn Beamte Politik machen

Die BH-Bregenz wäscht ihre Hände in Unschuld. Man würde gründlich arbeiten, lege Wert auf Transparenz und täte nichts weiter, als Recht umzusetzen.

All diese Behauptungen stehen zur Debatte angesichts des folgenden Schreibens von Bezirkshauptmann Elmar Zech an die Landesvolksanwaltschaft.

Anstatt unsere Fragen im Sinne der Transparenz zu beantworten, stellt der Beamte unsere demokratische Legitimation in Frage: 

In weiterer Folge untersagt er dem Volksanwalt die Weitergabe von Informationen an uns.

Für wen arbeiten unsere Behörden?

Sonntag, 17. Juli 2016

Wieso brauchts noch einen Ausbau am Rohrspitz?

Schon jetzt geht die Artenvielfalt im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz zurück. 
Landwirtschaft und „Naturnutzung“ üben einen enormen Druck auf die Region aus. 
Und dennoch soll der Massentourismus in dem Kleinod Natura 2000 am Rohrspitz
– mit Genehmigung der Behörden – weiter intensiviert werden. 

Eine Rechtfertigung dafür bleibt uns die BH-Bregenz auch im vorliegenden Bescheid schuldig. 

Der Naturschutzgutachter erzählt uns der Besucherlenkung durch den Badestrand, von Sanitäranlagen, und der Umstellung auf „insektenfreundliche LEDs“. Aber was hat all das mit eine Betriebserweiterung um eine ganzes SB Restaurant mit mehr Sitzplätzen und mit einer Tiefgarage zu tun?
Und inwiefern ist die Erhöhung des Dammes beim Salzmannhafen ein Gewinn für den Hochwasserschutz, oder gar für den Naturschutz?

Den sprichwörtlichen Vogel schießt aber die Stellungnahme der Touristik ab:
„Das Obergeschoss des Multifunktionsgebäudes kann, nicht nur bei Dunkelheit, zur besseren Orientierung bei der Schifffahrt dienen.“

Wer so argumentiert, hat keine Argumente.

Auf 85 Seiten hat es die BH Bregenz nichtmal ansatzweise geschafft zu erklären, warum wir, die Öffentlichkeit, irgendein Interesse daran haben sollten, dass die Salzmann GmbH sich am Rohrspitz weiter ausdehnt.

Wer sich davon selbst überzeugen will: Hier der Bescheid der BH-Bregenz als pdf-DOWNLOAD.